Rufnummernmissbrauch
VG Köln: "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs vorläufig bestätigt. Sie betrifft das "Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung.
Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch
Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch begegnet. Sie hat die Abschaltung einer (0) 900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, dem Unternehmen untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen sowie das angewandte Geschäftsmodell verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großflächigem Rufnummernmissbrauch begegnet. Sie hat die Abschaltung einer (0) 900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet, dem Unternehmen untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen sowie das angewandte Geschäftsmodell verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
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Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) S.Hainz / PIXELIO · Bild 2) HaukMedienArchiv / Alexander Hauk / www.bayern-nachrichten.de
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