Kostenpflichtige Branchenbucheinträge
Abzocke: Vorsicht bei scheinbar kostenlosen Einträgen in Internetbranchenverzeichnisse
Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens.
Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens.
AG München: Keine Zahlungspflicht für kostenlosen Eintrag in Branchenbuch
Die spätere Klägerin, die einen Büroservice in München betreibt, erhielt im Juni 2006 von einem Verlag, der ein Branchenbuch herausgibt, einen Anruf, in dem ihr ein kostenloser Eintrag in diesem Branchenbuch angeboten wurde. Als sie sich interessiert zeigte, übersandte der spätere Beklagte Anfang Juli 2006 ein Formular, in dem als Betreff "Korrekturabzug" stand...
Die spätere Klägerin, die einen Büroservice in München betreibt, erhielt im Juni 2006 von einem Verlag, der ein Branchenbuch herausgibt, einen Anruf, in dem ihr ein kostenloser Eintrag in diesem Branchenbuch angeboten wurde. Als sie sich interessiert zeigte, übersandte der spätere Beklagte Anfang Juli 2006 ein Formular, in dem als Betreff "Korrekturabzug" stand...
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) Gerd Altmann (geralt) / Pixelio · Bild 2) wrw / PIXELIO