Unberechtigter Schufa-Eintrag
![S. Hofschlaeger / PIXELIO Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/936/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!
Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass *bestrittene* Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.
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Nach Ansicht des AG Plön darf eine "SCHUFA"-Meldung nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. Dies führt in aller Regel dazu, dass *bestrittene* Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen und auch entsprechende Drohungen unzulässig sind.