Verkauf von Elektrobacköfen

Beim Verkauf von Elektrobacköfen ist die Energieeffizienzverordnung zu beachten!

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 22.12.2008 (Az. 315 O 613/08) entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken gegenüber Endverbrauchern Elektrobacköfen zu bewerben, ohne die nach der Energieeffizienzverordnung erforderlichen Angaben zum beworbenen Gerät zu machen.

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Energieetikettierung für Elektrobacköfen

Abmahnung vermeiden: Wie sind Elektrobacköfen im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

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