Verkauf von Büchern, eBooks
OLG Frankfurt a.M.: Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) für gebundenen Buchpreis maßgeblich
Bücher und andere Schriftwerke unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung, die zum Schutz des Kulturguts „Buch“ einen Verkauf nur zum offiziell festgesetzten Preis erlaubt. Welche Preislisten zur Bestimmung des gebundenen Preises herangezogen werden müssen, klärte nun das OLG Frankfurt a.M.
Bücher und andere Schriftwerke unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung, die zum Schutz des Kulturguts „Buch“ einen Verkauf nur zum offiziell festgesetzten Preis erlaubt. Welche Preislisten zur Bestimmung des gebundenen Preises herangezogen werden müssen, klärte nun das OLG Frankfurt a.M.
Abmahnungen wegen „Superpreis“ bei eBay – Buchverkäufer aufgepasst!
Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, mit welcher diese die Preiswerbung eines eBay-Verkäufers beanstandet und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Die Problematik hat eine enorme Bandbreite, da jeder Unternehmer, der Bücher via eBay.de vertreibt, davon betroffen ist.
Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, mit welcher diese die Preiswerbung eines eBay-Verkäufers beanstandet und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Die Problematik hat eine enorme Bandbreite, da jeder Unternehmer, der Bücher via eBay.de vertreibt, davon betroffen ist.
Das Buchpreisbindungsgesetz: Wie verkauft man rechtssicher Bücher?
Die Buchpreisbindung geht jeden an, der Bücher gewerblich vertreibt. Allerdings stellt sie den Händler vor so manches Rätsel – nicht zuletzt deshalb, weil die etwas verworrene Gesetzeslage noch durch ein unübersichtliches Geflecht aus Urteilen und Beschlüssen diverser Gerichte verkompliziert wird. Die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei sollen es auch dem juristischen Laien ermöglichen, einen grundsätzlichen Überblick über die Rechtslage rund um den Büchermarkt zu erlangen.
Die Buchpreisbindung geht jeden an, der Bücher gewerblich vertreibt. Allerdings stellt sie den Händler vor so manches Rätsel – nicht zuletzt deshalb, weil die etwas verworrene Gesetzeslage noch durch ein unübersichtliches Geflecht aus Urteilen und Beschlüssen diverser Gerichte verkompliziert wird. Die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei sollen es auch dem juristischen Laien ermöglichen, einen grundsätzlichen Überblick über die Rechtslage rund um den Büchermarkt zu erlangen.
10 % Rabatt auf alles – auch Bücher!? Gedanken zur eBay-Rabattaktion
Auf der Plattform eBay wurde kürzlich eine Rabattaktion angeboten, bei der ein 10 %-Gutschein für verschiedene Warengruppen eingelöst werden konnte; und im Gegensatz zu anderen Anbietern, die hierbei üblicherweise Bücher ausschließen, schloss eBay ebendiese ausdrücklich in die Anwendbarkeit des Gutscheins ein. Es stellt sich nun natürlich die Frage: Wieso überhaupt der Ausschluss von Büchern? Und sollte man dem Beispiel von eBay folgen?
Auf der Plattform eBay wurde kürzlich eine Rabattaktion angeboten, bei der ein 10 %-Gutschein für verschiedene Warengruppen eingelöst werden konnte; und im Gegensatz zu anderen Anbietern, die hierbei üblicherweise Bücher ausschließen, schloss eBay ebendiese ausdrücklich in die Anwendbarkeit des Gutscheins ein. Es stellt sich nun natürlich die Frage: Wieso überhaupt der Ausschluss von Büchern? Und sollte man dem Beispiel von eBay folgen?
Ermäßigte Umsatzsteuer für eBooks seit dem 18.12.2019: Auswirkungen für Schnitt- und Stickmuster?
Gedruckte Bücher und ähnliche Erzeugnisse unterliegen seit Jahrzehnten bereits dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%, während digitale Titel bislang steuerrechtlich als elektronisch erbrachte Dienstleistungen qualifiziert und dem Normalsteuersatz unterworfen wurden. Ein Gesetzesentwurf zur Aufhebung dieser Ungleichbehandlung hat nun das Gesetzgebungsverfahren passiert. Damit gilt auch für eBooks ab dem 18.12.2019 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Der folgende Beitrag analysiert die Hintergründe der neuen Regelung und zeigt auf, inwiefern hiervon auch digital angebotene Schnitt- und Stickmuster betroffen sind.
Gedruckte Bücher und ähnliche Erzeugnisse unterliegen seit Jahrzehnten bereits dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%, während digitale Titel bislang steuerrechtlich als elektronisch erbrachte Dienstleistungen qualifiziert und dem Normalsteuersatz unterworfen wurden. Ein Gesetzesentwurf zur Aufhebung dieser Ungleichbehandlung hat nun das Gesetzgebungsverfahren passiert. Damit gilt auch für eBooks ab dem 18.12.2019 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Der folgende Beitrag analysiert die Hintergründe der neuen Regelung und zeigt auf, inwiefern hiervon auch digital angebotene Schnitt- und Stickmuster betroffen sind.
Buchpreisbindung: Gratisabgabe von preisgebundenen Büchern zulässig
Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage, für den Verkauf von neuen Büchern einen Preis festzusetzen, der dann für alle Händler beim Verkauf der Bücher verbindlich ist. Das bedeutet auch: Um die Buchpreisbindung nicht zu umgehen, dürfen Preisnachlässe oder Boni an Letztverbraucher grundsätzlich nicht gewährt werden. Das OLG Dresden hat jedoch nun entschieden, dass eine kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern zulässig sein kann. Wie die Richter des OLG Dresden dabei konkret argumentiert haben, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Die Buchpreisbindung verpflichtet Verlage, für den Verkauf von neuen Büchern einen Preis festzusetzen, der dann für alle Händler beim Verkauf der Bücher verbindlich ist. Das bedeutet auch: Um die Buchpreisbindung nicht zu umgehen, dürfen Preisnachlässe oder Boni an Letztverbraucher grundsätzlich nicht gewährt werden. Das OLG Dresden hat jedoch nun entschieden, dass eine kostenlose Abgabe von preisgebundenen Büchern zulässig sein kann. Wie die Richter des OLG Dresden dabei konkret argumentiert haben, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Künftig feste Ladenpreise auch für E-Books
Die Buchpreisbindung soll sich künftig nicht nur auf gedruckte Bücher erstrecken, sondern auch E-Books erfassen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen.
Die Buchpreisbindung soll sich künftig nicht nur auf gedruckte Bücher erstrecken, sondern auch E-Books erfassen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen.
BGH vs Amazon: Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Gutscheinaktion
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Amazon beim „Trade-in-Programm“ gegen die Buchpreisbindung verstoßen hat. Bei diesem Programm wurden gebrauchte Bücher angekauft und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Ankaufspreis fünf Euro gutgeschrieben, die später beim Kauf beliebiger Waren – auch dem Kauf von Büchern – eingelöst werden konnten. Da für diese Gutschrift jedoch keine adäquate Gegenleistung an Amazon geflossen war, stellte sie eine Umgehung der Buchpreisbindung dar (BGH, Urt. v. 23.07.2015, Az. I ZR 83/14).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Amazon beim „Trade-in-Programm“ gegen die Buchpreisbindung verstoßen hat. Bei diesem Programm wurden gebrauchte Bücher angekauft und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Ankaufspreis fünf Euro gutgeschrieben, die später beim Kauf beliebiger Waren – auch dem Kauf von Büchern – eingelöst werden konnten. Da für diese Gutschrift jedoch keine adäquate Gegenleistung an Amazon geflossen war, stellte sie eine Umgehung der Buchpreisbindung dar (BGH, Urt. v. 23.07.2015, Az. I ZR 83/14).
Bundlepreisbindung? Überlegungen zum kombinierten Verkauf von preisgebundenen Büchen und nicht gebundenen Datenträgern
Darf man als Händler ein selbst zusammengestelltes Bundle aus Buch und Datenträger anbieten, und welchen Preis darf man dann verlangen? Diese Frage erreichte uns kürzlich von einem besorgten Mandanten – zu Recht: Hier lauern tatsächlich ein paar Probleme, die man als Buchhändler kennen sollte.
Darf man als Händler ein selbst zusammengestelltes Bundle aus Buch und Datenträger anbieten, und welchen Preis darf man dann verlangen? Diese Frage erreichte uns kürzlich von einem besorgten Mandanten – zu Recht: Hier lauern tatsächlich ein paar Probleme, die man als Buchhändler kennen sollte.
Ist der Verkauf von "gebrauchten" eBooks zulässig?
Am 05.03.2013 entschied das LG Bielefeld (Az.: 4 O 191/11), dass ein in den AGB geregeltes Weiterveräußerungs- und Kopierverbot von Hörbüchern und anderen Multimediadateien keine unangemessene Benachteiligung der Käufer darstelle und damit der Weiterverkauf von „gebrauchten“ eBooks untersagt werden könne. Lesen Sie mehr über das Urteil des LG Bielefeld.
Am 05.03.2013 entschied das LG Bielefeld (Az.: 4 O 191/11), dass ein in den AGB geregeltes Weiterveräußerungs- und Kopierverbot von Hörbüchern und anderen Multimediadateien keine unangemessene Benachteiligung der Käufer darstelle und damit der Weiterverkauf von „gebrauchten“ eBooks untersagt werden könne. Lesen Sie mehr über das Urteil des LG Bielefeld.
Buchpreisbindung und Gutscheine: Verschiedene Methoden, gegen das BuchPrG zu verstoßen – oder auch nicht
Im letzten Jahr haben sich wieder die Urteile gehäuft, die gegen Buchhändler ausgesprochen wurden – oftmals war die Ursache eine schlecht geplante oder schlichtweg nicht durchdachte Gutschein-Aktion (vgl. aktuell z.B. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12). Für das neue Jahr wäre es also ganz nützlich, Gutschein-Aktionen aller Art rechtskonform zu gestalten – hier ein paar aktuelle Urteile, Tipps und Tricks.
Im letzten Jahr haben sich wieder die Urteile gehäuft, die gegen Buchhändler ausgesprochen wurden – oftmals war die Ursache eine schlecht geplante oder schlichtweg nicht durchdachte Gutschein-Aktion (vgl. aktuell z.B. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12). Für das neue Jahr wäre es also ganz nützlich, Gutschein-Aktionen aller Art rechtskonform zu gestalten – hier ein paar aktuelle Urteile, Tipps und Tricks.
eBook: Verkauf von Büchern / Buchpreisbindungsgesetz
Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher oder eBooks gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind beim Verkauf von Büchern kleine Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind überhaupt beim Verkauf von Büchern möglich? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 43 meistgestellten Fragen der letzten Jahre in ihrem aktuellen eBook "Verkauf von Büchern/Buchpreisbindungsgesetz".
Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher oder eBooks gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind beim Verkauf von Büchern kleine Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind überhaupt beim Verkauf von Büchern möglich? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 43 meistgestellten Fragen der letzten Jahre in ihrem aktuellen eBook "Verkauf von Büchern/Buchpreisbindungsgesetz".
OLG Frankfurt a.M. zum BuchPrG: Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!
Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung. Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).
Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung. Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).
Buchpreisbindung: Fördermodell ist unzulässig
Beim Verkauf von preisgebundenen Büchern ist nach einem aktuellen Urteil des LG Hamburg die Förderung durch Dritte unzulässig, wenn der Buchhändler selbst in Geschäftsbeziehungen mit den Förderern steht.
Beim Verkauf von preisgebundenen Büchern ist nach einem aktuellen Urteil des LG Hamburg die Förderung durch Dritte unzulässig, wenn der Buchhändler selbst in Geschäftsbeziehungen mit den Förderern steht.
Buchpreisbindung - „Fördermodell“ einer Online-Versandbuchhandlung verboten
Mit Urteil hat das Landgericht Hamburg einer Online-Versandbuchhandlung verboten, auf dem Wege eines sog. „Fördermodells“ Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preises an ihre Kunden zu verkaufen.
Mit Urteil hat das Landgericht Hamburg einer Online-Versandbuchhandlung verboten, auf dem Wege eines sog. „Fördermodells“ Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preises an ihre Kunden zu verkaufen.
Urheberrechtsverletzungen im Buch: Keine Täterschaft des Buchhändlers!
Werden durch ungenehmigte Publikationen in einem Buch Urheberrechte verletzt, besteht für den Inhaber des verletzten Rechts ein Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung dieses Buches zu – allerdings kann dieser Anspruch laut LG Hamburg gerade nicht gegen einzelne Buchhändler geltend gemacht werden (Urt. v. 11.03.2011, Az. 308 O 16/11). Abmahnungen gegen Buchhändler wegen der Verbreitung bestimmter Bücher werden daher künftig zumeist gegenstandslos sein.
Werden durch ungenehmigte Publikationen in einem Buch Urheberrechte verletzt, besteht für den Inhaber des verletzten Rechts ein Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung dieses Buches zu – allerdings kann dieser Anspruch laut LG Hamburg gerade nicht gegen einzelne Buchhändler geltend gemacht werden (Urt. v. 11.03.2011, Az. 308 O 16/11). Abmahnungen gegen Buchhändler wegen der Verbreitung bestimmter Bücher werden daher künftig zumeist gegenstandslos sein.
Offensiv werben trotz Buchpreisbindungsgesetz: Das große DO und DON‘T zum Marketing im Buchhandel
Dass Bücher im Regelfall zu dem Preis verkauft werden müssen, der verlagsseitig aufgedruckt wurde, hat sich mittlerweile offensichtlich herumgesprochen. Große Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor bei der Frage, welche Maßnahmen im Marketing überhaupt zulässig sind – ein guter Grund für einen etwas genaueren Blick auf dieses Thema.
Dass Bücher im Regelfall zu dem Preis verkauft werden müssen, der verlagsseitig aufgedruckt wurde, hat sich mittlerweile offensichtlich herumgesprochen. Große Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor bei der Frage, welche Maßnahmen im Marketing überhaupt zulässig sind – ein guter Grund für einen etwas genaueren Blick auf dieses Thema.
LG Dresden: Verstoß gegen Buchpreisbindung auch bei Angebot eines gebrauchten Buches möglich, welches als „neu“ beworben wird
Nach § 3 Buchpreisbindungsgesetz muss, wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 Buchpreisbindungsgesetz festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. Der IT-Recht Kanzlei liegt eine bemerkenswerte Verfügung des LG Dresden vom 02.09.2010 vor, in der das Gericht feststellt, dass ein Verstoß gegen § 3 Buchpreisbindungsgesetz auch dann in Betracht kommt, wenn ein gebrauchtes Buch – sei es absichtlich oder versehentlich – als „neu“ beworben wird.
Nach § 3 Buchpreisbindungsgesetz muss, wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 Buchpreisbindungsgesetz festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. Der IT-Recht Kanzlei liegt eine bemerkenswerte Verfügung des LG Dresden vom 02.09.2010 vor, in der das Gericht feststellt, dass ein Verstoß gegen § 3 Buchpreisbindungsgesetz auch dann in Betracht kommt, wenn ein gebrauchtes Buch – sei es absichtlich oder versehentlich – als „neu“ beworben wird.
Buchpreisbindung: Rabatt in Form von Gutscheinen zulässig, wenn der Rabatt sich auf preisbindungsfreie Ware bezieht
Die Ausgabe von Rabattgutscheinen, mit denen auch Bücher erworben werden können, verstößt nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), wenn der hierdurch gewährte Rabatt sich nicht auf eventuell zu erwerbende Bücher bezieht, sondern auf preisbindungsfreie Ware aus einem Vorkauf.
Die Ausgabe von Rabattgutscheinen, mit denen auch Bücher erworben werden können, verstößt nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), wenn der hierdurch gewährte Rabatt sich nicht auf eventuell zu erwerbende Bücher bezieht, sondern auf preisbindungsfreie Ware aus einem Vorkauf.
Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.
Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.
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- Börsenverein: E-Books, die gedrucktem Buch im Wesentlichen entsprechen, sind preisgebunden.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
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Verkauf von...
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- Arzneimitteln / Homöopathika
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