Verkauf von Ersatzteile
Passt das? Die Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör
Der Zubehörhandel kennt große Margen und ist daher besonders attraktiv für Händler. Das wissen leider auch die Abmahner. Denn die Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. Doch ist dies zulässig? Im Folgenden beleuchten wir dies aus marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Sicht...
Der Zubehörhandel kennt große Margen und ist daher besonders attraktiv für Händler. Das wissen leider auch die Abmahner. Denn die Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. Doch ist dies zulässig? Im Folgenden beleuchten wir dies aus marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Sicht...
Markenverletzung bei Nachfüllware: Muss drin sein was drauf ist?
Wenn nicht drin ist was draufsteht – dann ist ein markenrechtliches Problem nicht weit. Denn die Marke dient regelmäßig als Herkunftshinweis. Der vorliegende Fall spielt im Bereich Nachbefüllung: Es ging um Papierhandtuch-Spendersysteme und die dazu passenden Papierhandtücher. Der BGH (Urteil vom 17.10.2018, Az: I ZR 136/17) hat hierzu ein paar interessante Feststellungen getroffen, die vielleicht auch für andere Konstellationen des Nachfüll-Marktes Geltung haben könnten…
Wenn nicht drin ist was draufsteht – dann ist ein markenrechtliches Problem nicht weit. Denn die Marke dient regelmäßig als Herkunftshinweis. Der vorliegende Fall spielt im Bereich Nachbefüllung: Es ging um Papierhandtuch-Spendersysteme und die dazu passenden Papierhandtücher. Der BGH (Urteil vom 17.10.2018, Az: I ZR 136/17) hat hierzu ein paar interessante Feststellungen getroffen, die vielleicht auch für andere Konstellationen des Nachfüll-Marktes Geltung haben könnten…
Werben wie gedruckt im Zubehörhandel: Bezeichnung von Tonerkartuschen ohne Nachbauten-Hinweis irreführend
Vorsicht beim Anbieten von Nachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone): Wie jüngst das LG Hagen (Beschluss vom 25.10.2012, Az.: 22 O 113/12) entschieden hat, muss bei der Bewerbung solcher Klone zwingend darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei nicht um wiederaufbereitete Originalkartuschen handelt, sondern um neu hergestellte (ggf. patentverletzende) Nachbauten von Tonerkartuschen – alles andere wäre irreführend und also wettbewerbswidrig.
Vorsicht beim Anbieten von Nachbauten von Tonerkartuschen (sog. Klone): Wie jüngst das LG Hagen (Beschluss vom 25.10.2012, Az.: 22 O 113/12) entschieden hat, muss bei der Bewerbung solcher Klone zwingend darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei nicht um wiederaufbereitete Originalkartuschen handelt, sondern um neu hergestellte (ggf. patentverletzende) Nachbauten von Tonerkartuschen – alles andere wäre irreführend und also wettbewerbswidrig.
Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.
Wie Sie beim Verkauf von Ersatzteilen im Internet auf rechtssicherem Terrain bleiben!
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatzteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen.Dabei bekämpfen die Markeninhaber, beispielsweise Druckerhersteller, ihre Konkurrenten mit allen rechtlichen Mitteln. Vor allem das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht sollten die Drittanbieter beachten.
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatzteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen.Dabei bekämpfen die Markeninhaber, beispielsweise Druckerhersteller, ihre Konkurrenten mit allen rechtlichen Mitteln. Vor allem das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht sollten die Drittanbieter beachten.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
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- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
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