Neue Mindestanforderungen zur Sicherheit von Internetzahlungen
Seit Mai 2015 existiert ein neues Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI). Nach einer sechsmonatigen Umsetzungsfrist traten die neuen Regelungen am 5. November 2015 in Kraft.