EVB-IT
Endlich! EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor, nun auch für die EVB-IT Cloud
Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wegen der großen Nachfrage hat sich die IT-Recht Kanzlei nunmehr dazu entschieden, bei einem renommierten Übersetzungsbüro, das sich auf Übersetzungen von deutschen Verträgen spezialisiert hat, die Übersetzung von neun der aktuellsten EVB-IT in Auftrag zu geben.
Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wegen der großen Nachfrage hat sich die IT-Recht Kanzlei nunmehr dazu entschieden, bei einem renommierten Übersetzungsbüro, das sich auf Übersetzungen von deutschen Verträgen spezialisiert hat, die Übersetzung von neun der aktuellsten EVB-IT in Auftrag zu geben.
Endlich, der überarbeitete EVB-IT Dienstvertrag ist veröffentlicht
Am 01.02.2018 Tage hat der CIO des Bundes wieder einen Basis-EVB-IT Vertrag, die EVB-IT Dienstvertrag (Beschaffung von IT-Dienstleistungen) durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Damit sind nun bis auf die EVB-IT Überlassung Typ A (Miete von Standardsoftware) alle alten EVB-IT Basis Musterverträge aus den Jahren 2002 und 2003 an die neuen EVB-IT Standards angepasst. Für die neuen Bedingungen hat der IT-Planungsrat in einem Umlaufverfahren am 01.02.2018 seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung empfohlen ( Entscheidung 2018/01).
Am 01.02.2018 Tage hat der CIO des Bundes wieder einen Basis-EVB-IT Vertrag, die EVB-IT Dienstvertrag (Beschaffung von IT-Dienstleistungen) durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Damit sind nun bis auf die EVB-IT Überlassung Typ A (Miete von Standardsoftware) alle alten EVB-IT Basis Musterverträge aus den Jahren 2002 und 2003 an die neuen EVB-IT Standards angepasst. Für die neuen Bedingungen hat der IT-Planungsrat in einem Umlaufverfahren am 01.02.2018 seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung empfohlen ( Entscheidung 2018/01).
Nutzerhinweise und Fallbeispiele zu den EVB-IT Verträgen
Viele Beschaffer wissen es nicht und daher soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der CIO des Bundes nicht nur die EVB-IT-Verträge veröffentlicht, sondern auch zum Teil mit sehr ausführlichen Nutzerhinweisen und Fallbeispielen versehen hat.
Viele Beschaffer wissen es nicht und daher soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der CIO des Bundes nicht nur die EVB-IT-Verträge veröffentlicht, sondern auch zum Teil mit sehr ausführlichen Nutzerhinweisen und Fallbeispielen versehen hat.
Kollegenlob bei www.jurpc.de
RA Wolfganz Kuntz besuchte ein Seminar bei Frau RAin Keller-Stoltenhoff über die EVB-IT, die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für Informationstechnik. Der Inhalt des Seminars und seine Durchführung gefielen ihm so sehr, dass er einen äußerst [wohlwollenden Bericht|http://www.jurpc.de/aufsatz/20080047.htm] für die Internetzeitung für Rechtsinformatik und Informationsrecht verfasste, der dort am 04.11.2008 erschien.
RA Wolfganz Kuntz besuchte ein Seminar bei Frau RAin Keller-Stoltenhoff über die EVB-IT, die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für Informationstechnik. Der Inhalt des Seminars und seine Durchführung gefielen ihm so sehr, dass er einen äußerst [wohlwollenden Bericht|http://www.jurpc.de/aufsatz/20080047.htm] für die Internetzeitung für Rechtsinformatik und Informationsrecht verfasste, der dort am 04.11.2008 erschien.
Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit BVB und EVB-IT
Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen. Erinnert allein soll an den Kampf der Juristen um die rechtliche Einordnung des neuen Phänomens "Software.
Der Einkauf von IT-Produkten durch die öffentliche Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen. Erinnert allein soll an den Kampf der Juristen um die rechtliche Einordnung des neuen Phänomens "Software.
Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB
Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.
Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.
Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand im IT-Bereich (EVB-IT und BVB)
Der Beschaffer von Informationstechnik hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) festgelegt.
Der Beschaffer von Informationstechnik hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) festgelegt.
Charakterisierung der Vertragsbedingung der EVB-IT und BVB als Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Die EVB-IT und BVB bestehen aus einem Vertragsformular, das die jeweils für den entsprechenden Vertragstyp geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen einbezieht. Diese Vertragsbedingungen sind keine Normen, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie geltend ergänzend zu den VOL/B.
Die EVB-IT und BVB bestehen aus einem Vertragsformular, das die jeweils für den entsprechenden Vertragstyp geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen einbezieht. Diese Vertragsbedingungen sind keine Normen, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie geltend ergänzend zu den VOL/B.
Integration der EVB-IT und BVB in die Ausschreibungsunterlagen
Der Beitrag klärt die Zusammenhänge zwischen den BVB und den EVB-IT. Zudem wird ein Ausblick in die zukünftige Entwicklung der EVB-IT gewagt.
Der Beitrag klärt die Zusammenhänge zwischen den BVB und den EVB-IT. Zudem wird ein Ausblick in die zukünftige Entwicklung der EVB-IT gewagt.
Geschichte und Zukunft der EVB-IT
Die EVB-IT wurden seit März 1998 zunächst gemäß dem Konsensprinzip des Vergaberechts wie auch damals die BVB in einem Gremium ausgehandelt, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Industrieverbände bestand.
Die EVB-IT wurden seit März 1998 zunächst gemäß dem Konsensprinzip des Vergaberechts wie auch damals die BVB in einem Gremium ausgehandelt, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Industrieverbände bestand.
Anwendungsbereich der EVB-IT und BVB
Hier wird der Frage nachgegangen, wann die EVB-IT und wann die BVB Geltung finden.
Aufbau der EVB-IT und BVB
Der Beitrag behandelt die Geltungshierarchie der EVB-IT und BVB.
Ihre Ansprechpartnerin im Vergaberecht
Unsere Leistungen im Vergaberecht
Wir beraten Auftraggeber bei der Erstellung von rechtsicheren Vergabeunterlagen und Bieter bei der Abgabe optimal gestalteter Angebote
Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
-
Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
-
Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
-
Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
Handbuch für die IT-Beschaffung
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.
Kommende Seminare
-
Workshop – Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen
-
EVB-IT Erstellungsvertrag in Theorie und Praxis
-
EVB-IT Systemvertrag in Theorie und Praxis
-
Vertragsrecht für Nicht-Jurist*Innen – Ein Kompakt-Seminar
12.07.2024 -
Crashkurs: EVB-IT in Theorie und Praxis für Rechtsanwält*Innen, Behörden- oder Firmenjurist*Innen
17.05.2024
Schnellsuche
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) leolintang / Shutterstock.com · Bild 4) Jürgen Reitböck / Pixelio · Bild 5) manwalk / PIXELIO · Bild 6) Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO · Bild 7) Jürgen / PIXELIO · Bild 8) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO · Bild 9) delater / PIXELIO · Bild 10) Klicker / PIXELIO