OLG Frankfurt: In Shops muss das dritte Geschlecht als Anrede angeboten werden
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Beschränkung der Anredemöglichkeiten in einem Online-Bestellportal auf „Herr“ und „Frau“ eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität darstellt.
3 min