ElektroG: Muster-Pflichtinformationen für Hersteller/Importeure
Hersteller von Elektrogeräten müssen nach dem ElektroG detaillierte Informationen zur Verwertung von Altgeräten bereitstellen und so darauf hinweisen, wie solche Altgeräte zu entsorgen sind und wo sie zurückgegeben werden können.
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