BGH: PKW-Werbung auf YouTube erfordert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein beim Internetdienst YouTube betriebener Videokanal, sowie ein dort abrufbares Werbevideo keine audiovisuellen Mediendienst iSd. Art. 1 I a der RL 2010/13 darstelle. Ein Video, in welchem für neue Kraftfahrzeuge geworben werde, müsse demnach Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, sowie zu den CO2-Emissionen enthalten.