Rechtsmissbrauch: Nachträgliche Änderung der Amazon-Produktbeschreibung bei Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche
Mit Urteil vom 27.10.2011 hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass eine Markenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Marke nachträglich in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, die zuvor gemeinschaftlich mit und von anderen Mitbewerbern genutzt wird.