Auskunftsanspruch

Vorsicht: Keine Anonymität bei Verbreitung rechtswidriger Inhalte auf Instagram & Co

Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich auch die Möglichkeit der pseudonymen oder auch anonymen Nutzung des Internets vor. Doch faktisch ist eine anonyme Nutzung kaum möglich. Wie das OLG Schleswig-Holstein bestätigte, können die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook & Co in bestimmten Fällen zur Auskunft über Bestandsdaten der Betreiber einzelner Social Media Accounts verpflichtet werden.

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