Verkauf von Lichtquellen

Seit 25.08.2023: Verbot diverser Leuchtstoffröhren in der EU

Die europäische RoHS-Richtlinie verbietet den Einsatz schädlichen Quecksilbers in Leuchtmitteln grundsätzlich. Ausnahmen bestanden mangels technologischer Alternativen bislang aber für diverse Leuchtstofflampen. Mit dem Vormarsch umweltfreundlicher LED-Varianten allerdings wurden quecksilberhaltige T5- und T8-Leuchtstofflampen nun EU-weit zum 25.08.2023 verboten. Was Händler nun zu beachten?

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Reform zum 01.09.2021: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?

Leuchten sind hinsichtlich ihres Energieverbrauchs nicht kennzeichnungspflichtig. Mit der VO 2019/2015, die zum 01.09.2021 für Lichtquellen allgemein in Kraft tritt, lebt für einige Leuchten aber die Kennzeichnungspflicht wieder auf. Welche Leuchten sind künftig wieder eigenständig zu kennzeichnen?

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Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen

„Lichtquellen“ (also u.a. Lampen, Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) sind hinsichtlich ihres Energieverbrauchs im Online-Handel besonders zu kennzeichnen. Dieser Leitfaden zeigt, wie die Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen im Online-Handel korrekt umgesetzt werden.

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