X (ehemals Twitter)

„X“ statt Twitter – Anpassung der Datenschutzerklärungen wegen Rebranding

Im Zuge des kürzlichen Rebrandings des Mikroblogging-Dienstes Twitter wurde dieser in „X“ umbenannt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Rechtstexte von Webseitenbetreibern und Online-Händlern, die Dienste von „X“ nutzen.

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LG Nürnberg-Fürth hält grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts für unzulässig

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat klargestellt, dass eine grundlose Sperrung eines Twitter-Accounts unzulässig ist.

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X (ehemals Twitter): Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden

Aufgrund einer ergangenen EuGH-Entscheidung muss auch auf jeder X-Page (ehemals Twitter) eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung wie auch des Impressums bei X (ehemals Twitter) an technische Grenzen. X (ehemals Twitter) bietet lediglich die Möglichkeit, einen externen Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung zu setzen. Die Lösung: Der neue Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei, der Betreibern einer X-Page eine komfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht.

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