Energieverbrauchsrelevante Produkte

OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe

In Werbung und Angeboten für energieverbrauchsrelevante Produkte muss im Off- sowie im Online-Handel unter anderem das Spektrum der vorhandenen Effizienzklassen angegeben werden. Dass ein fehlerhaftes Spektrum so zu behandeln ist, als würde diese Pflichtangabe gänzlich fehlen, entschied nun für den Fall der Prospektwerbung für einen Backofen das OLG Hamm.

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Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte muss Spektrum angeben

Eine EU-Rahmenverordnung gibt für die Werbung die Angabe der Effizienzklasse und die Benennung des Effizienzklassenspektrums vor. Dabei wird für die Umsetzung auf die jeweilige produktspezifische Kennzeichnungsverordnung verwiesen. Ist die Nennung des Effizienzspektrums aber auch bei Fehlen von Umsetzungsvorgaben in einer solchen spezifischen Verordnung erforderlich? Dazu entschied nun der EuGH.

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Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung

In einer aktuellen Abmahnung wird beanstandet, dass in einem Produktangebot für ein TV-Gerät auf Kleinanzeigen.de verpflichtende Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung fehlen würden. Konkret fehlten nicht nur Hinweise auf die Energieeffizienzklasse des Produktes, sondern auch auf das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen.

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Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen austauschen

Die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen wurde mit neuen Effizienzklassen, Energie-Labels und Effizienzklassen durch die EU-Verordnung 2019/2015 reformiert. Im Online-Bereich ab dem 01.09.2021 verpflichtend, gilt für die physische Umetikettierung auf Lichtquellenverpackung eine Übergangsfrist bis zum 01.03.2023.

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EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex

Im Zuge der Bestrebungen, das Umweltbewusstsein von Verbrauchern zu stärken und so insbesondere bei Kaufentscheidungen die Wahl von Produkten mit geringem Energieverbrauch anzuregen, hat die EU jüngst die Einführung von Effizienzetiketten für Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets ab 2025 beschlossen.

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Muster: Aufforderung an Lieferanten bei Ablehnung neuer Etiketten und Datenblätter

Seit 2021 gelten für viele Geräte neue Effizienzkennzeichnungspflichten. Händler müssen nun aktualisierte Etiketten und Datenblätter einbinden, die von Lieferanten bereitzustellen sind, die sich ihrer Pflichten vereinzelt aber nicht bewusst sind. Wir stellen Mandanten ein neues Muster bereit, mit welchem Lieferanten zur Bereitstellung der benötigten Kennzeichnungselemente aufgefordert werden können.

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Energieverbrauchskennzeichnung: Gibt es Übergangsfristen für Lagerbestände?

Im Jahr 2021 treten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Kennzeichnungsvorgaben und damit neue Effizienzlabels und Produktdatenblätter in Kraft. Grundsätzlich sind die neuen Kennzeichnungsmaßnahmen innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Start der jeweiligen Kennzeichnungsverordnung umzusetzen. Was aber gilt für Lagerbestände?

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Energieverbrauchskennzeichnung auf eBay: Behörde erlässt Gebührenbescheid

Wer im Internet energieverbrauchsrelevante Produkteanbietet, ist nach EU-Recht grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt in elektronischer Form beizustellen. Diese Vorgaben, die für diverse Produktkategorien zum 01.03.2021 reformiert wurden, gelten nicht nur im eigenen Shop, sondern auch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon.

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In welcher Sprache sind Produktdatenblätter darzustellen?

Zum 01.03.2021 wurden für diverse Haushaltsgeräte die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung reformiert und neue Effizienzlabel und Produktdatenblätter eingeräumt. Während die Label sprachneutral weit überwiegend aus Piktogrammen und optischen Elementen bestehen, sind in den Produktdatenblättern diverse Informationen in Textform aufgeführt. In welcher Sprache müssen Online-Händler die Produktdatenblätter darstellen?

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Neue Produktdatenblätter: Händler vor erweiterten Garantie-Informationspflichten?

Mit der Reform der Effizienzetiketten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte ging für betroffene Händler bereits ein beträchtlicher Umstellungsaufwand einher. Weil die neuen Produktdatenblätter stets Informationen über bestehende Herstellergarantien enthalten und Händlern so als „Garantiewerbung“ zugerechnet werden können, sind sie nunmehr auch zur Bereitstellung umfänglicher Garantieinformationen verpflichtet.

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Verzögerungen für neue Effizienzetiketten auf eBay: Wer haftet?

Zum 01.03.2021 sind für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter verpflichtend geworden. Die Frist läuft noch bis einschließlich zum 19.03.2021. Tragen Händler oder die Plattform selbst für die nicht rechtzeitige Umstellung die Verantwortung?

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Reform: Wie sind Effizienzlabel und Produktdatenblätter online darzustellen?

Zum 01.03.2021 wurden für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, elektronische Displays, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion) die Kennzeichnungsvorgaben reformiert. Neue Energielabel und Produktdatenblätter wurden eingeführt, aber auch die Darstellungsvoraussetzungen haben sich geändert.

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Wozu dienen die QR-Codes auf den neuen Energie-Labels?

Für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte stehen die neuen Effizienzetiketten in den Startlöchern. Ab dem 01.03.2021 müssen sie verwendet werden. Für Verwirrung und Spekulationen sorgen unter Händlern derzeit die auf den neuen Labels vorhandenen QR-Codes. Sind sie verpflichtend? Welche Informationen müssen sie enthalten und wer muss die Funktionalität sicherstellen? Antworten gibt dieser Beitrag.

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Neue Energielabel ab 2021: Fristen für Händler

Im Zuge der Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften werden im Jahr 2021 für viele energieverbrauchsrelevante Geräteklassen neue Effizienzetiketten eingeführt. Damit soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagiert werden.

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Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung: Behörden leiten Verfahren ein

Wer online energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte anbietet, ist grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt beizustellen. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten Bußgelder drohen, zeigt ein uns vorliegendes Verwaltungsschreiben.

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Abmahnung: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten

Seit dem 01.08.2017 gilt die EU-Verordnung 2017/1369, welche für Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen.

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Wegfall: der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten

Eine neue EU-Verordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind.

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„EPREL-Datenbank“ - Registrierung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Seit dem 01.01.2019 existiert eine Datenbank, in der Geräte zentral erfasst werden sollen, für die eine Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel gilt. Für Hersteller von solchen energieverbrauchsrelevanten Produkten gilt eine Registrierungspflicht.

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Für Hersteller und Importeure: Neue Vorgaben der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung

Die ab 1.8.2017 geltende neue EU-Rahmenverordnung zur Energiekennzeichnungsverordnung führt zu einer Fülle von neuen Vorgaben für Hersteller und Importeure. Sie müssen u.a. künftig neue Kennzeichnungslabel mit der Buchstabenfolge A-G ausweisen und Informationen in eine noch einzurichtende Informationsdatenbank der EU-Kommission eingeben. Die meisten Vorgaben sind zwar erst mit der schrittweisen Einführung neuer Energieeffizienzkennzeichnungen fällig. Aber bereits ab 1.8.2017 sind Hersteller und Importeure mit den neuen Vorgaben der EU-Rahmenverordnung konfrontiert.

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Verschärfte Energieverbrauch-Kennzeichnungspflichten für Online-Händler seit dem 01.08.2017

Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt. Betroffene Händler müssen ab sofort in jeder (visuellen) Werbung und in technischen Werbematerial sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben - unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Die betroffenen Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.

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