Verkauf von Schuhen

Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wir zeigen, wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind.

8 min 2

LG Berlin: Zur Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin vor, die Anbieter von Schuhen im Online-Handel aufhorchen lassen dürfte. Mit Beschluss hat das LG Berlin kürzlich einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr Schuhe anzubieten, ohne hierbei im Internet jeweils das Material anzugeben, welches mindestens 80% der Fläche des Obermaterials, der Fläche von Futter und Decksohle sowie des Volumens der Laufsohle ausmacht.

5 min 1
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei