DSGVO: Müssen unbestätigte Newsletter-Adressen gelöscht werden?
Newsletter dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers verschickt werden - die Einwilligung setzt zudem das Double-Opt-In-Verfahren voraus. Doch was passiert mit den für den Newsletter eingetragenen E-Mail-Adressen, die nicht rechtzeitig per Double-Opt-In bestätigt wurden?