Besichtigungsanspruch
![© Tomasz Trojanowski - Fotolia.com Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3762/image_w200-h0-c3i4.png)
Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?
Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren. Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen - und zwar ohne Vorwarnung…
![© Tomasz Trojanowski - Fotolia.com Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3762/image_w200-h0-c3i4.png)
Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren. Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen - und zwar ohne Vorwarnung…