Formvorschriften
Vorsicht bei Vertragsunterzeichnung auf elektronischem Schreibtablett
In vielen Bereichen Usus: Die Unterschrift auf einem elektronischen Schreibtablett, etwa bei Vertragsabschlüssen. In der Regel ist dies kein Problem, jedenfalls dann nicht, wenn für den betreffenden Vertrag kein Schriftformerfordernis besteht. Bedarf es jedoch der Schriftform, ist die Unterschrift auf dem Schreibtablett nicht ausreichend. Die Konsequenz für den Vertrag: Er ist nichtig...
In vielen Bereichen Usus: Die Unterschrift auf einem elektronischen Schreibtablett, etwa bei Vertragsabschlüssen. In der Regel ist dies kein Problem, jedenfalls dann nicht, wenn für den betreffenden Vertrag kein Schriftformerfordernis besteht. Bedarf es jedoch der Schriftform, ist die Unterschrift auf dem Schreibtablett nicht ausreichend. Die Konsequenz für den Vertrag: Er ist nichtig...
Mitgliedschaft in Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam
Keine Kündigung per E-Mail? Die entsprechende Kündigungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Partner-Börse unter „elitepartner.de“ hat das LG Hamburg nun für unwirksam befunden (Urteil vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12). Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam. Die Partner-Börse wollte die Kündigung der Mitgliedschaft nur in Schriftform und per Telefax zulassen, nicht jedoch eine Kündigung per E-Mail ...
Keine Kündigung per E-Mail? Die entsprechende Kündigungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Partner-Börse unter „elitepartner.de“ hat das LG Hamburg nun für unwirksam befunden (Urteil vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12). Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam. Die Partner-Börse wollte die Kündigung der Mitgliedschaft nur in Schriftform und per Telefax zulassen, nicht jedoch eine Kündigung per E-Mail ...
Erklärung mittels E-Mail: bei Schriftformvereinbarung wirksam?
Die Kommunikation via E-Mail ist vor allem im Geschäftsleben kaum mehr wegzudenken. Allerdings kann diese Art der Übermittlung an rechtliche Grenzen stoßen, wenn vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen die Einhaltung einer bestimmten Form erfordern, der aber eine E-Mail nicht genügt. Über einen solchen Fall hatte das OLG Hamm zu entscheiden (Urteil vom 29.04.2011, Az: I-12 U,144/10)...
Die Kommunikation via E-Mail ist vor allem im Geschäftsleben kaum mehr wegzudenken. Allerdings kann diese Art der Übermittlung an rechtliche Grenzen stoßen, wenn vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen die Einhaltung einer bestimmten Form erfordern, der aber eine E-Mail nicht genügt. Über einen solchen Fall hatte das OLG Hamm zu entscheiden (Urteil vom 29.04.2011, Az: I-12 U,144/10)...
Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform
Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...
Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...
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