Werbung mit Kundenbewertungen
![Ungerechtfertigte Negativbewertungen: Löschungs-Muster für Händler Ungerechtfertigte Negativbewertungen: Löschungs-Muster für Händler](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9601/image_w200-h0-c3i4.png)
Ungerechtfertigte Negativbewertungen: Löschungs-Muster für Händler
Negative Bewertungen sind ein Schreckgespenst für jeden Händler. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung, hat der Betroffene gute Chancen, diese löschen zu lassen. Wir stellen unseren Mandanten exklusiv Muster zur Verfügung, die Händler bei negativen Bewertungen im eigenen Online-Shop und auf Plattformen nutzen können, um eine Löschung in die Wege zu leiten.
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Negative Bewertungen sind ein Schreckgespenst für jeden Händler. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung, hat der Betroffene gute Chancen, diese löschen zu lassen. Wir stellen unseren Mandanten exklusiv Muster zur Verfügung, die Händler bei negativen Bewertungen im eigenen Online-Shop und auf Plattformen nutzen können, um eine Löschung in die Wege zu leiten.
![Negative Bewertung - Gretchenfrage: Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmäkritik? Negative Bewertung - Gretchenfrage: Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmäkritik?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9602/image_w200-h0-c3i4.png)
Negative Bewertung - Gretchenfrage: Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmäkritik?
Immer wieder fragen uns Händler: Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen? Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, gibt es auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dann erreicht, wenn die Bewertung entweder Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Dieser Beitrag skizziert kurz die Rechtslage.
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Immer wieder fragen uns Händler: Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen? Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, gibt es auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dann erreicht, wenn die Bewertung entweder Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Dieser Beitrag skizziert kurz die Rechtslage.
![LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6178/image_w200-h0-c3i4.png)
LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat
das LG Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat sas Gericht dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.
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Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das LG Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat sas Gericht dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.
![Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9260/image_w200-h0-c3i4.png)
Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein
In Zeiten starker Konkurrenz im Onlinehandel und sich abkühlender Konsumlaune sind Online-Händler für jedes Alleinstellungs- und Vertrauensmerkmal dankbar. Hier dürften Kundenbewertungen an vorderster Stelle stehen, um sich von anderen Anbietern positiv abgrenzen zu können. Die Werbung mit Kundenbewertungen ist deswegen aber immer auch Gegenstand von Abmahnungen. Wie eine Entscheidung des LG Hamburg zeigt, ist bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen Vorsicht geboten.
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In Zeiten starker Konkurrenz im Onlinehandel und sich abkühlender Konsumlaune sind Online-Händler für jedes Alleinstellungs- und Vertrauensmerkmal dankbar. Hier dürften Kundenbewertungen an vorderster Stelle stehen, um sich von anderen Anbietern positiv abgrenzen zu können. Die Werbung mit Kundenbewertungen ist deswegen aber immer auch Gegenstand von Abmahnungen. Wie eine Entscheidung des LG Hamburg zeigt, ist bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen Vorsicht geboten.
![LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9059/image_w200-h0-c3i4.jpg)
LG München I: Keine Hinweispflicht auf Näheverhältnis bei Bewertungen von nahestehenden Personen
Produktbewertungen dienen vielen Verbrauchern als Orientierung und sollen im Idealfall repräsentative, unabhängige Meinungen wiedergeben. Rechtlich problematisch sind Bewertungen dann, wenn sie erkauft werden oder aus anderen Gründen eine gewisse Objektivität vermissen lassen, ohne dass dies gesondert gekennzeichnet ist. Ob in diesem Sinne positive Verkäuferbewertungen nahestehender Personen ohne einen Hinweis gegen das Irreführungsverbot verstoßen, musste das LG München I entscheiden.
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Produktbewertungen dienen vielen Verbrauchern als Orientierung und sollen im Idealfall repräsentative, unabhängige Meinungen wiedergeben. Rechtlich problematisch sind Bewertungen dann, wenn sie erkauft werden oder aus anderen Gründen eine gewisse Objektivität vermissen lassen, ohne dass dies gesondert gekennzeichnet ist. Ob in diesem Sinne positive Verkäuferbewertungen nahestehender Personen ohne einen Hinweis gegen das Irreführungsverbot verstoßen, musste das LG München I entscheiden.
![BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8985/image_w200-h0-c3i4.png)
BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig
„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ - unzulässige Schmähkritik oder zulässige Meinungsäußerung? Das war hier die Frage. Der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) hat nun entschieden, dass auch eine solche überzogene Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und einen Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers zurückgewiesen.
![BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8985/image_w200-h0-c3i4.png)
„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ - unzulässige Schmähkritik oder zulässige Meinungsäußerung? Das war hier die Frage. Der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) hat nun entschieden, dass auch eine solche überzogene Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und einen Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers zurückgewiesen.
![OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8909/image_w200-h0-c3i4.jpg)
OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden
Kundenbewertungen schaffen Vertrauen und können damit erheblich zur Umsatzsteigerung im Ecommerce beitragen. Nicht zuletzt deswegen wird viel Schindluder im Zusammenhang mit Service- und Produktbewertungen getrieben. Das OLG Frankfurt hat Amazon nun einen Riegel vorgeschoben, was die „versteckte“ Einbeziehung bezahlter Bewertungen in das Gesamtergebnis der Bewertungen betrifft.
![OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden OLG Frankfurt: Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8909/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Kundenbewertungen schaffen Vertrauen und können damit erheblich zur Umsatzsteigerung im Ecommerce beitragen. Nicht zuletzt deswegen wird viel Schindluder im Zusammenhang mit Service- und Produktbewertungen getrieben. Das OLG Frankfurt hat Amazon nun einen Riegel vorgeschoben, was die „versteckte“ Einbeziehung bezahlter Bewertungen in das Gesamtergebnis der Bewertungen betrifft.
![Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8847/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird - so das OLG Frankfurt am Main.
![Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8847/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird - so das OLG Frankfurt am Main.
![Seit 28.05.2022: Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen (UPDATE) Seit 28.05.2022: Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen (UPDATE)](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8784/image_w200-h0-c3i4.png)
Seit 28.05.2022: Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen (UPDATE)
Zum 28.05.2022 tritt eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben. In welchen Konstellationen die neue Informationspflicht eingreift und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir inkl. hilfreicher Formulierungsmuster für Mandanten in diesen FAQ.
![Seit 28.05.2022: Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen (UPDATE) Seit 28.05.2022: Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen (UPDATE)](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8784/image_w200-h0-c3i4.png)
Zum 28.05.2022 tritt eine neue Informationspflicht für Online-Händler in Kraft, die Produktbewertungen von Verbrauchern auf ihren Webseiten anzeigen. Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben. In welchen Konstellationen die neue Informationspflicht eingreift und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir inkl. hilfreicher Formulierungsmuster für Mandanten in diesen FAQ.
![Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8807/image_w200-h0-c3i4.png)
Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places
Das OLG Schleswig-Holstein hat kürzlich entschieden, dass ein Unternehmen bzw. eine Person (im konkreten Fall war es ein Immobilienmakler), die zum Zwecke der Förderung der eigenen Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal sucht, sich Kritik an der eigenen gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn diese Kritik scharf formuliert ist.
![Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8807/image_w200-h0-c3i4.png)
Das OLG Schleswig-Holstein hat kürzlich entschieden, dass ein Unternehmen bzw. eine Person (im konkreten Fall war es ein Immobilienmakler), die zum Zwecke der Förderung der eigenen Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal sucht, sich Kritik an der eigenen gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn diese Kritik scharf formuliert ist.
![LG Hildesheim: Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig LG Hildesheim: Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8756/image_w200-h0-c3i4.png)
LG Hildesheim: Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig
Positive Bewertungen auf Google können für Händler in vielen Fällen von existentieller Bedeutung sein. Wenig überraschend ist es daher, dass einige Online-Anbieter keine Mühen scheuen, um an solche Rezensionen ranzukommen. Dies hat jedoch schnell seine Grenzen wie das LG Hildesheim in einem aktuellen Urteil vom 28.12.2021 (Az. 11 O 12/21) entschied. Das Gericht stellte klar, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Unternehmen sich Google Bewertungen „erkaufen“, indem sie ihren Kunden Amazon Gutscheine (im Wert von 50 Euro) als Gegenleistung versprechen. Die Werbung mit solchen Bewertungen ist daher ohne entsprechenden Hinweis auf deren Entgeltlichkeit unzulässig.
![LG Hildesheim: Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig LG Hildesheim: Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8756/image_w200-h0-c3i4.png)
Positive Bewertungen auf Google können für Händler in vielen Fällen von existentieller Bedeutung sein. Wenig überraschend ist es daher, dass einige Online-Anbieter keine Mühen scheuen, um an solche Rezensionen ranzukommen. Dies hat jedoch schnell seine Grenzen wie das LG Hildesheim in einem aktuellen Urteil vom 28.12.2021 (Az. 11 O 12/21) entschied. Das Gericht stellte klar, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Unternehmen sich Google Bewertungen „erkaufen“, indem sie ihren Kunden Amazon Gutscheine (im Wert von 50 Euro) als Gegenleistung versprechen. Die Werbung mit solchen Bewertungen ist daher ohne entsprechenden Hinweis auf deren Entgeltlichkeit unzulässig.
![BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8741/image_w200-h0-c3i4.png)
BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen
Kundenbewertungen sind bares Geld wert. Kundenbewertungen können den Absatz steigern und haben einen drastischen Bedeutungsgewinn in den letzten Jahren erfahren. Allerdings kann es bei der Nutzung von Kundenbewertungssystemen schnell zu einer Haftung des Verkäufers kommen, wenn er sich diese zur Werbung für die eigenen Produkte zu eigen macht. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.02.2020 - I ZR 193/18) hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob es sich bei Kundenrezensionen um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen handeln kann, auch wenn diese nicht gekauft sind.
![BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8741/image_w200-h0-c3i4.png)
Kundenbewertungen sind bares Geld wert. Kundenbewertungen können den Absatz steigern und haben einen drastischen Bedeutungsgewinn in den letzten Jahren erfahren. Allerdings kann es bei der Nutzung von Kundenbewertungssystemen schnell zu einer Haftung des Verkäufers kommen, wenn er sich diese zur Werbung für die eigenen Produkte zu eigen macht. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.02.2020 - I ZR 193/18) hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob es sich bei Kundenrezensionen um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen handeln kann, auch wenn diese nicht gekauft sind.
![LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8667/image_w200-h0-c3i4.jpg)
LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht
Produktbewertungen gelten im Online-Handel als pures Gold. Denn für Verbraucher spielen sie bei der Produktwahl eine entscheidende Rolle – gerade auch auf der Plattform Amazon. Problematisch wird es jedoch, wenn die Bewertungsverfasser eine Gegenleistung für ihre Bewertungen erhalten, beispielsweise in Form von Rabatten oder dem kostenlosen Erhalt von Testprodukten. In solchen Fällen müssen die abgegebenen Produktbewertungen einen entsprechenden Hinweis auf den hierfür gewährten finanziellen Vorteil enthalten – dies hat das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 12.03.2021 - Az.: 315 O 464/19).
![LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8667/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Produktbewertungen gelten im Online-Handel als pures Gold. Denn für Verbraucher spielen sie bei der Produktwahl eine entscheidende Rolle – gerade auch auf der Plattform Amazon. Problematisch wird es jedoch, wenn die Bewertungsverfasser eine Gegenleistung für ihre Bewertungen erhalten, beispielsweise in Form von Rabatten oder dem kostenlosen Erhalt von Testprodukten. In solchen Fällen müssen die abgegebenen Produktbewertungen einen entsprechenden Hinweis auf den hierfür gewährten finanziellen Vorteil enthalten – dies hat das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 12.03.2021 - Az.: 315 O 464/19).
![© r0b_ - Fotolia.com Verstoß gegen die DSGVO: Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8616/image_w200-h0-c3i4.png)
Verstoß gegen die DSGVO: Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung
Kundenzufriedenheitsanfragen sind für Online-Händler ein gängiges und beliebtes Mittel, um im Rahmen von Bestellungen Feedback bzw. Bewertungen von Kunden zu erhalten.
Nach ständiger und mittlerweile höchstrichterlicher Rechtsprechung fallen solche Feedbackanfragen allerdings unter den Begriff der (Direkt-)Werbung und sind daher ohne vorherige Einwilligung des Kunden stets unzulässig – selbst wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten von Thüringen sind Kundenzufriedenheitsanfragen ohne Einwilligung aber nicht nur wettbewerbswidrig, sondern verstoßen auch gegen die DSGVO. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.
![© r0b_ - Fotolia.com Verstoß gegen die DSGVO: Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8616/image_w200-h0-c3i4.png)
Kundenzufriedenheitsanfragen sind für Online-Händler ein gängiges und beliebtes Mittel, um im Rahmen von Bestellungen Feedback bzw. Bewertungen von Kunden zu erhalten. Nach ständiger und mittlerweile höchstrichterlicher Rechtsprechung fallen solche Feedbackanfragen allerdings unter den Begriff der (Direkt-)Werbung und sind daher ohne vorherige Einwilligung des Kunden stets unzulässig – selbst wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten von Thüringen sind Kundenzufriedenheitsanfragen ohne Einwilligung aber nicht nur wettbewerbswidrig, sondern verstoßen auch gegen die DSGVO. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.
![Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8541/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv
Wie sieht ein professioneller Umgang mit negativen Bewertungen aus? Nicht nur Bewertungen prägen die Reputation eines Unternehmens, sondern auch die Reaktion auf diese. Unternehmen ist jedoch häufig unklar, wie ein richtiger Umgang mit negativen Bewertungen aussehen kann. In diesem Beitrag erläutert unser Kooperationspartner trust1, wie Unternehmen auch von negativen Bewertungen profitieren oder zumindest Reputationsschäden abwenden können.
![Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8541/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Wie sieht ein professioneller Umgang mit negativen Bewertungen aus? Nicht nur Bewertungen prägen die Reputation eines Unternehmens, sondern auch die Reaktion auf diese. Unternehmen ist jedoch häufig unklar, wie ein richtiger Umgang mit negativen Bewertungen aussehen kann. In diesem Beitrag erläutert unser Kooperationspartner trust1, wie Unternehmen auch von negativen Bewertungen profitieren oder zumindest Reputationsschäden abwenden können.
![Ungerechtfertigte Bewertungen beanstanden: So reagieren Google und Kununu Ungerechtfertigte Bewertungen beanstanden: So reagieren Google und Kununu](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8518/image_w200-h0-c3i4.png)
Ungerechtfertigte Bewertungen beanstanden: So reagieren Google und Kununu
Wie laufen Prüfprozesse bei Bewertungs-Plattformen ab? Eine Frage die viele Unternehmen sich stellen. Von Plattform zu Plattform unterscheiden sich die Richtlinien und Abläufe. Das Startup trust1 erklärt in diesem Beitrag, worin sich diese auf den Plattformen Google und Kununu unterscheiden.
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Wie laufen Prüfprozesse bei Bewertungs-Plattformen ab? Eine Frage die viele Unternehmen sich stellen. Von Plattform zu Plattform unterscheiden sich die Richtlinien und Abläufe. Das Startup trust1 erklärt in diesem Beitrag, worin sich diese auf den Plattformen Google und Kununu unterscheiden.
![Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8162/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln
Kundenbewertungen – egal ob für den Anbieter oder dessen Produkte – spielen eine gewaltige Rolle im E-Commerce und bestimmen nicht selten, wohin die Kaufentscheidung fällt. Welcher Anbieter hätte es dabei nicht gerne so bequem, dass ihn seine Kunden nur „nach Absprache“ bewerten dürfen und trotzdem abgegebene Bewertungen „zurückgerufen“ werden können. Doch geht das rechtlich?
![Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8162/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Kundenbewertungen – egal ob für den Anbieter oder dessen Produkte – spielen eine gewaltige Rolle im E-Commerce und bestimmen nicht selten, wohin die Kaufentscheidung fällt. Welcher Anbieter hätte es dabei nicht gerne so bequem, dass ihn seine Kunden nur „nach Absprache“ bewerten dürfen und trotzdem abgegebene Bewertungen „zurückgerufen“ werden können. Doch geht das rechtlich?
![© kantver - Fotolia.com Kundenbewertungen im Online-Shop: sind Gegenleistungen hierfür zulässig?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5632/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Kundenbewertungen im Online-Shop: sind Gegenleistungen hierfür zulässig?
Produkt- und personenbezogene Kundenbewertungen sind im Internet eine starke Währung, weil ihnen eine hohe Werbekraft zukommt. So wundert es nicht, dass viele Händler Bewertungsanreize schaffen wollen, indem sie ihren Kunden geldwerte Vorteile in Form von Gutscheinen oder Rabatten für ihr Feedback versprechen. Doch dürfen derartig "erkaufte" Bewertungen überhaupt zulässig verwendet werden? Lesen Sie im aktuellen Beitrag mehr.
![© kantver - Fotolia.com Kundenbewertungen im Online-Shop: sind Gegenleistungen hierfür zulässig?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5632/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Produkt- und personenbezogene Kundenbewertungen sind im Internet eine starke Währung, weil ihnen eine hohe Werbekraft zukommt. So wundert es nicht, dass viele Händler Bewertungsanreize schaffen wollen, indem sie ihren Kunden geldwerte Vorteile in Form von Gutscheinen oder Rabatten für ihr Feedback versprechen. Doch dürfen derartig "erkaufte" Bewertungen überhaupt zulässig verwendet werden? Lesen Sie im aktuellen Beitrag mehr.
![Wie gewonnen so....: Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter Wie gewonnen so....: Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8043/image_w200-h0-c3i4.png)
Wie gewonnen so....: Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter
Neben anderen Faktoren gewinnen positive Shop- oder Produkt-Bewertungen immer größere Bedeutung in Bezug auf das Kaufverhalten von Verbrauchern. Gute Bewertungen sind für viele Konsumenten das A und O, sodass schwarze Schafe im Handel bezüglich ihrer Bewertungen „etwas nachhelfen“. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das OLG Frankfurt a. M. und gab eine Antwort auf die Frage, ob Händler ihre Kunden mit höheren Gewinnchancen in einem Gewinnspiel dazu „verlocken“ dürfen, Bewertungen abzugeben.
![Wie gewonnen so....: Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter Wie gewonnen so....: Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8043/image_w200-h0-c3i4.png)
Neben anderen Faktoren gewinnen positive Shop- oder Produkt-Bewertungen immer größere Bedeutung in Bezug auf das Kaufverhalten von Verbrauchern. Gute Bewertungen sind für viele Konsumenten das A und O, sodass schwarze Schafe im Handel bezüglich ihrer Bewertungen „etwas nachhelfen“. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das OLG Frankfurt a. M. und gab eine Antwort auf die Frage, ob Händler ihre Kunden mit höheren Gewinnchancen in einem Gewinnspiel dazu „verlocken“ dürfen, Bewertungen abzugeben.
![Verlustfrei wechseln: Externe Kundenbewertungen jetzt in ShopVote-Bewertungsprofile importieren Verlustfrei wechseln: Externe Kundenbewertungen jetzt in ShopVote-Bewertungsprofile importieren](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/7837/image_w200-h0-c3i4.png)
Verlustfrei wechseln: Externe Kundenbewertungen jetzt in ShopVote-Bewertungsprofile importieren
Kundenbewertungen sind ein wertvolles Gut. Will ein Onlinehändler aber einmal seinen Bewertungsanbieter wechseln, so steht er vor der Frage, was mit den bisher bei diesem Dienstleister gesammelten Bewertungen geschieht. Eine Antwort auf diese Frage liefert nun ShopVote, unser langjährige Kooperationspartner für Kundenbewertungen. ShopVote hat eine Import-Funktion für externe Bewertungen geschaffen - selbstverständlich kostenfrei für Mandanten der IT-Recht Kanzlei.
![Verlustfrei wechseln: Externe Kundenbewertungen jetzt in ShopVote-Bewertungsprofile importieren Verlustfrei wechseln: Externe Kundenbewertungen jetzt in ShopVote-Bewertungsprofile importieren](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/7837/image_w200-h0-c3i4.png)
Kundenbewertungen sind ein wertvolles Gut. Will ein Onlinehändler aber einmal seinen Bewertungsanbieter wechseln, so steht er vor der Frage, was mit den bisher bei diesem Dienstleister gesammelten Bewertungen geschieht. Eine Antwort auf diese Frage liefert nun ShopVote, unser langjährige Kooperationspartner für Kundenbewertungen. ShopVote hat eine Import-Funktion für externe Bewertungen geschaffen - selbstverständlich kostenfrei für Mandanten der IT-Recht Kanzlei.
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