Werbung mit Kundenbewertungen
Abmahnung: Fehlender Nachweis der Echtheit von Kundenbewertungen
Kundenbewertungen – ein effektives Marketingtool, aber auch ein Stolperstein. Eine aktuelle Abmahnung rügt die Veröffentlichung von Bewertungen ohne nachgewiesene Sicherstellung des Ursprungs von Verbrauchern, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben. Den konkreten Abmahnvorwurf und die rechtssichere Veröffentlichung von Kundenbewertungen stellen wir in unserem Beitrag dar.
Kundenbewertungen – ein effektives Marketingtool, aber auch ein Stolperstein. Eine aktuelle Abmahnung rügt die Veröffentlichung von Bewertungen ohne nachgewiesene Sicherstellung des Ursprungs von Verbrauchern, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben. Den konkreten Abmahnvorwurf und die rechtssichere Veröffentlichung von Kundenbewertungen stellen wir in unserem Beitrag dar.
BGH: Voraussetzungen für zulässige Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung
Kundenrezensionen sind ein beliebtes Marketinginstrument. Neben der Darstellung konkreter Einzelbewertungen kommt auch der Hervorhebung von Bewertungsdurchschnitten in Sterneform ein erheblicher Werbewert zu. Was es dabei lauterkeitsrechtlich zu beachten gilt, entschied nun höchstrichterlich mit Urteil vom 25.07.2024 der BGH. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Kundenrezensionen sind ein beliebtes Marketinginstrument. Neben der Darstellung konkreter Einzelbewertungen kommt auch der Hervorhebung von Bewertungsdurchschnitten in Sterneform ein erheblicher Werbewert zu. Was es dabei lauterkeitsrechtlich zu beachten gilt, entschied nun höchstrichterlich mit Urteil vom 25.07.2024 der BGH. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
BGH: Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung
Der BGH hat über die Frage entschieden, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist.
Der BGH hat über die Frage entschieden, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist.
Ungerechtfertigte Negativbewertungen: Löschungs-Muster für Händler
Negative Bewertungen sind ein Schreckgespenst für jeden Händler. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung, hat der Betroffene gute Chancen, diese löschen zu lassen. Wir stellen unseren Mandanten exklusiv Muster zur Verfügung, die Händler bei negativen Bewertungen im eigenen Online-Shop und auf Plattformen nutzen können, um eine Löschung in die Wege zu leiten.
Negative Bewertungen sind ein Schreckgespenst für jeden Händler. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung, hat der Betroffene gute Chancen, diese löschen zu lassen. Wir stellen unseren Mandanten exklusiv Muster zur Verfügung, die Händler bei negativen Bewertungen im eigenen Online-Shop und auf Plattformen nutzen können, um eine Löschung in die Wege zu leiten.
Negative Bewertung - Gretchenfrage: Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmäkritik?
Immer wieder fragen uns Händler: Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen? Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, gibt es auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dann erreicht, wenn die Bewertung entweder Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Dieser Beitrag skizziert kurz die Rechtslage.
Immer wieder fragen uns Händler: Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen? Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, gibt es auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dann erreicht, wenn die Bewertung entweder Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Dieser Beitrag skizziert kurz die Rechtslage.
LG Frankenthal: Schlechte Bewertung im Online-Portal - Verfasser muss Tatsachen beweisen können
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat
das LG Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat sas Gericht dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das LG Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat sas Gericht dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.
Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein
In Zeiten starker Konkurrenz im Onlinehandel und sich abkühlender Konsumlaune sind Online-Händler für jedes Alleinstellungs- und Vertrauensmerkmal dankbar. Hier dürften Kundenbewertungen an vorderster Stelle stehen, um sich von anderen Anbietern positiv abgrenzen zu können. Die Werbung mit Kundenbewertungen ist deswegen aber immer auch Gegenstand von Abmahnungen. Wie eine Entscheidung des LG Hamburg zeigt, ist bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen Vorsicht geboten.
In Zeiten starker Konkurrenz im Onlinehandel und sich abkühlender Konsumlaune sind Online-Händler für jedes Alleinstellungs- und Vertrauensmerkmal dankbar. Hier dürften Kundenbewertungen an vorderster Stelle stehen, um sich von anderen Anbietern positiv abgrenzen zu können. Die Werbung mit Kundenbewertungen ist deswegen aber immer auch Gegenstand von Abmahnungen. Wie eine Entscheidung des LG Hamburg zeigt, ist bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen Vorsicht geboten.
LG München I: Keine Hinweispflicht bei Bewertungen von nahestehenden Personen
Produktbewertungen dienen vielen Verbrauchern als Orientierung und sollen im Idealfall repräsentative, unabhängige Meinungen wiedergeben. Rechtlich problematisch sind Bewertungen dann, wenn sie erkauft werden oder aus anderen Gründen eine gewisse Objektivität vermissen lassen, ohne dass dies gesondert gekennzeichnet ist. Ob in diesem Sinne positive Verkäuferbewertungen nahestehender Personen ohne einen Hinweis gegen das Irreführungsverbot verstoßen, musste das LG München I entscheiden.
Produktbewertungen dienen vielen Verbrauchern als Orientierung und sollen im Idealfall repräsentative, unabhängige Meinungen wiedergeben. Rechtlich problematisch sind Bewertungen dann, wenn sie erkauft werden oder aus anderen Gründen eine gewisse Objektivität vermissen lassen, ohne dass dies gesondert gekennzeichnet ist. Ob in diesem Sinne positive Verkäuferbewertungen nahestehender Personen ohne einen Hinweis gegen das Irreführungsverbot verstoßen, musste das LG München I entscheiden.
BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig
„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ - unzulässige Schmähkritik oder zulässige Meinungsäußerung? Das war hier die Frage. Der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) hat nun entschieden, dass auch eine solche überzogene Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und einen Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers zurückgewiesen.
„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ - unzulässige Schmähkritik oder zulässige Meinungsäußerung? Das war hier die Frage. Der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) hat nun entschieden, dass auch eine solche überzogene Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und einen Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers zurückgewiesen.
Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden
Kundenbewertungen können erheblich zur Umsatzsteigerung im Ecommerce beitragen. Nicht zuletzt deswegen wird viel Schindluder im Zusammenhang mit Service- und Produktbewertungen getrieben. Das OLG Frankfurt hat Amazon nun einen Riegel vorgeschoben, was die „versteckte“ Einbeziehung bezahlter Bewertungen in das Gesamtergebnis der Bewertungen betrifft.
Kundenbewertungen können erheblich zur Umsatzsteigerung im Ecommerce beitragen. Nicht zuletzt deswegen wird viel Schindluder im Zusammenhang mit Service- und Produktbewertungen getrieben. Das OLG Frankfurt hat Amazon nun einen Riegel vorgeschoben, was die „versteckte“ Einbeziehung bezahlter Bewertungen in das Gesamtergebnis der Bewertungen betrifft.
Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird - so das OLG Frankfurt am Main.
Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird - so das OLG Frankfurt am Main.
Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Muster
Unternehmer müssen seit 2022 darüber informieren, ob und ggf. wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von verifizierten Kunden stammen. In welchen Konstellationen die Informationspflicht eingreift und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir in diesen FAQ inklusive hilfreicher Musterformulierungen.
Unternehmer müssen seit 2022 darüber informieren, ob und ggf. wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von verifizierten Kunden stammen. In welchen Konstellationen die Informationspflicht eingreift und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir in diesen FAQ inklusive hilfreicher Musterformulierungen.
Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places
Das OLG Schleswig-Holstein hat kürzlich entschieden, dass ein Unternehmen bzw. eine Person (im konkreten Fall war es ein Immobilienmakler), die zum Zwecke der Förderung der eigenen Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal sucht, sich Kritik an der eigenen gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn diese Kritik scharf formuliert ist.
Das OLG Schleswig-Holstein hat kürzlich entschieden, dass ein Unternehmen bzw. eine Person (im konkreten Fall war es ein Immobilienmakler), die zum Zwecke der Förderung der eigenen Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal sucht, sich Kritik an der eigenen gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn diese Kritik scharf formuliert ist.
LG Hildesheim: Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig
Positive Bewertungen auf Google können für Händler in vielen Fällen von existentieller Bedeutung sein. Wenig überraschend ist es daher, dass einige Online-Anbieter keine Mühen scheuen, um an solche Rezensionen ranzukommen. Dies hat jedoch schnell seine Grenzen wie das LG Hildesheim in einem aktuellen Urteil vom 28.12.2021 (Az. 11 O 12/21) entschied. Das Gericht stellte klar, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Unternehmen sich Google Bewertungen „erkaufen“, indem sie ihren Kunden Amazon Gutscheine (im Wert von 50 Euro) als Gegenleistung versprechen. Die Werbung mit solchen Bewertungen ist daher ohne entsprechenden Hinweis auf deren Entgeltlichkeit unzulässig.
Positive Bewertungen auf Google können für Händler in vielen Fällen von existentieller Bedeutung sein. Wenig überraschend ist es daher, dass einige Online-Anbieter keine Mühen scheuen, um an solche Rezensionen ranzukommen. Dies hat jedoch schnell seine Grenzen wie das LG Hildesheim in einem aktuellen Urteil vom 28.12.2021 (Az. 11 O 12/21) entschied. Das Gericht stellte klar, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Unternehmen sich Google Bewertungen „erkaufen“, indem sie ihren Kunden Amazon Gutscheine (im Wert von 50 Euro) als Gegenleistung versprechen. Die Werbung mit solchen Bewertungen ist daher ohne entsprechenden Hinweis auf deren Entgeltlichkeit unzulässig.
BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen
Kundenbewertungen sind bares Geld wert. Kundenbewertungen können den Absatz steigern und haben einen drastischen Bedeutungsgewinn in den letzten Jahren erfahren. Allerdings kann es bei der Nutzung von Kundenbewertungssystemen schnell zu einer Haftung des Verkäufers kommen, wenn er sich diese zur Werbung für die eigenen Produkte zu eigen macht. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.02.2020 - I ZR 193/18) hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob es sich bei Kundenrezensionen um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen handeln kann, auch wenn diese nicht gekauft sind.
Kundenbewertungen sind bares Geld wert. Kundenbewertungen können den Absatz steigern und haben einen drastischen Bedeutungsgewinn in den letzten Jahren erfahren. Allerdings kann es bei der Nutzung von Kundenbewertungssystemen schnell zu einer Haftung des Verkäufers kommen, wenn er sich diese zur Werbung für die eigenen Produkte zu eigen macht. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.02.2020 - I ZR 193/18) hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob es sich bei Kundenrezensionen um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen handeln kann, auch wenn diese nicht gekauft sind.
LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht
Produktbewertungen gelten im Online-Handel als pures Gold. Denn für Verbraucher spielen sie bei der Produktwahl eine entscheidende Rolle – gerade auch auf der Plattform Amazon. Problematisch wird es jedoch, wenn die Bewertungsverfasser eine Gegenleistung für ihre Bewertungen erhalten, beispielsweise in Form von Rabatten oder dem kostenlosen Erhalt von Testprodukten. In solchen Fällen müssen die abgegebenen Produktbewertungen einen entsprechenden Hinweis auf den hierfür gewährten finanziellen Vorteil enthalten – dies hat das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 12.03.2021 - Az.: 315 O 464/19).
Produktbewertungen gelten im Online-Handel als pures Gold. Denn für Verbraucher spielen sie bei der Produktwahl eine entscheidende Rolle – gerade auch auf der Plattform Amazon. Problematisch wird es jedoch, wenn die Bewertungsverfasser eine Gegenleistung für ihre Bewertungen erhalten, beispielsweise in Form von Rabatten oder dem kostenlosen Erhalt von Testprodukten. In solchen Fällen müssen die abgegebenen Produktbewertungen einen entsprechenden Hinweis auf den hierfür gewährten finanziellen Vorteil enthalten – dies hat das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 12.03.2021 - Az.: 315 O 464/19).
Verstoß gegen die DSGVO: Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung
Kundenzufriedenheitsanfragen sind für Online-Händler ein gängiges und beliebtes Mittel, um im Rahmen von Bestellungen Feedback bzw. Bewertungen von Kunden zu erhalten.
Nach ständiger und mittlerweile höchstrichterlicher Rechtsprechung fallen solche Feedbackanfragen allerdings unter den Begriff der (Direkt-)Werbung und sind daher ohne vorherige Einwilligung des Kunden stets unzulässig – selbst wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten von Thüringen sind Kundenzufriedenheitsanfragen ohne Einwilligung aber nicht nur wettbewerbswidrig, sondern verstoßen auch gegen die DSGVO. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.
Kundenzufriedenheitsanfragen sind für Online-Händler ein gängiges und beliebtes Mittel, um im Rahmen von Bestellungen Feedback bzw. Bewertungen von Kunden zu erhalten. Nach ständiger und mittlerweile höchstrichterlicher Rechtsprechung fallen solche Feedbackanfragen allerdings unter den Begriff der (Direkt-)Werbung und sind daher ohne vorherige Einwilligung des Kunden stets unzulässig – selbst wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten von Thüringen sind Kundenzufriedenheitsanfragen ohne Einwilligung aber nicht nur wettbewerbswidrig, sondern verstoßen auch gegen die DSGVO. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.
Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv
Wie sieht ein professioneller Umgang mit negativen Bewertungen aus? Nicht nur Bewertungen prägen die Reputation eines Unternehmens, sondern auch die Reaktion auf diese. Unternehmen ist jedoch häufig unklar, wie ein richtiger Umgang mit negativen Bewertungen aussehen kann. In diesem Beitrag erläutert unser Kooperationspartner trust1, wie Unternehmen auch von negativen Bewertungen profitieren oder zumindest Reputationsschäden abwenden können.
Wie sieht ein professioneller Umgang mit negativen Bewertungen aus? Nicht nur Bewertungen prägen die Reputation eines Unternehmens, sondern auch die Reaktion auf diese. Unternehmen ist jedoch häufig unklar, wie ein richtiger Umgang mit negativen Bewertungen aussehen kann. In diesem Beitrag erläutert unser Kooperationspartner trust1, wie Unternehmen auch von negativen Bewertungen profitieren oder zumindest Reputationsschäden abwenden können.
Ungerechtfertigte Bewertungen beanstanden: So reagieren Google und Kununu
Wie laufen Prüfprozesse bei Bewertungs-Plattformen ab? Eine Frage die viele Unternehmen sich stellen. Von Plattform zu Plattform unterscheiden sich die Richtlinien und Abläufe. Das Startup trust1 erklärt in diesem Beitrag, worin sich diese auf den Plattformen Google und Kununu unterscheiden.
Wie laufen Prüfprozesse bei Bewertungs-Plattformen ab? Eine Frage die viele Unternehmen sich stellen. Von Plattform zu Plattform unterscheiden sich die Richtlinien und Abläufe. Das Startup trust1 erklärt in diesem Beitrag, worin sich diese auf den Plattformen Google und Kununu unterscheiden.
Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln
Kundenbewertungen – egal ob für den Anbieter oder dessen Produkte – spielen eine gewaltige Rolle im E-Commerce und bestimmen nicht selten, wohin die Kaufentscheidung fällt. Welcher Anbieter hätte es dabei nicht gerne so bequem, dass ihn seine Kunden nur „nach Absprache“ bewerten dürfen und trotzdem abgegebene Bewertungen „zurückgerufen“ werden können. Doch geht das rechtlich?
Kundenbewertungen – egal ob für den Anbieter oder dessen Produkte – spielen eine gewaltige Rolle im E-Commerce und bestimmen nicht selten, wohin die Kaufentscheidung fällt. Welcher Anbieter hätte es dabei nicht gerne so bequem, dass ihn seine Kunden nur „nach Absprache“ bewerten dürfen und trotzdem abgegebene Bewertungen „zurückgerufen“ werden können. Doch geht das rechtlich?
Weitere News zum Thema
- Kundenbewertungen im Online-Shop: Sind Gegenleistungen erlaubt?
- Wie gewonnen so....: Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter
- Verlustfrei wechseln: Externe Kundenbewertungen jetzt in ShopVote-Bewertungsprofile importieren
- Händleranfragen zu Produktbewertungen und Shop-Rezensionen - zulässig?
- BGH: Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de)
Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
Wählen Sie...
- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
- Werbung mit Finanzierungen
- Werbung mit Fußnoten
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit geografischen Herkunftsangaben
- Werbung mit Geschenken / Zugaben
- Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel
- Werbung mit Google-Adwords
- Werbung mit GS-Zeichen
- Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen
- Werbung mit Heilversprechen / Fettreduktionen
- Werbung mit Katalogen, Flyern, Prospekten
- Werbung mit Kauf auf Probe
- Werbung mit Kundenbewertungen
- Werbung mit Newsletter und Fax
- Werbung mit Preisempfehlungen
- Werbung mit Preisen
- Werbung mit Preisgegenüberstellungen
- Werbung mit Produkten
- Werbung mit Rabatten
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Werbung mit Slogans
- Werbung mit Testergebnissen
- Werbung mit Überraschungen
- Werbung mit Vergleichen
- Werbung mit Weihnachten
- Werbung mit wissenschaftlichen Studien
- Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO
Weitere Themen
Schnellsuche
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 8) MR Chalee / shutterstock.com · Bild 9) JarTee / shutterstock.com · Bild 10) tsingha25 / shutterstock.com · Bild 11) tsingha25 / Shutterstock.com · Bild 12) Andrii Yalanskyi / Shutterstock.com · Bild 13) studiomango / shutterstock.com · Bild 14) QubixStudio / Shutterstock.com · Bild 15) MR Chalee / Shutterstock.com · Bild 16) Sichon / shutterstock.com · Bild 17) © r0b_ - Fotolia.com