Vergaberecht für Auftragnehmer

Entscheidung des BGH - das Sprichwort „Ein Mann – ein Wort“ gilt auch für die Vergabestelle

Der BGH setzt seine bieterfreundliche Rechtsprechung fort. Sind die Vergabeunterlagen unklar und konnte der Bieter dies nicht auf Anhieb erkennen, darf die Vergabestelle den Bieter nicht wegen Formfehlern ausschließen. Dabei müssen nicht nur die einzelne Teile der Vergabeunterlagen sondern die Vergabeunterlagen insgesamt eindeutig und widerspruchsfrei sein.

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Muss eine Rüge zukünftig nicht mehr „unverzüglich“ erhoben werden?

Das Oberlandesgericht in München lockert vor dem Hintergrund der EuGH Entscheidung in der Rechtssache Uniplex die Anforderungen an eine unverzügliche Rüge nach §107 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1. (OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12)

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