Hanfprodukte

Ist der Handel mit Cannabis nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erlaubt?

Am 01.04.2024 ist in Deutschland das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) in Kraft getreten. Mit dem Cannabisgesetz wird u. a. der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum legalisiert. In diesem Zusammenhang wurden wir gefragt, ob aufgrund des neuen Gesetzes nunmehr auch der (Online-) Handel mit Cannabis erlaubt ist.

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Online-Handel mit Cannabis und CBD-Produkten: Was ist derzeit erlaubt?

Die Ampel-Koalition hat eine Vorentscheidung zugunsten einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften getroffen. Die Weichen könnten mittelfristig auf eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland gestellt werden. Was ist nun im Hinblick auf den Online-Handel mit Cannabis und so genannten CBD-Produkten derzeit in Deutschland zulässig?

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THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis verkehrsfähig!

Derzeit werden Online-Händler angegangen (und gar strafrechtlich verfolgt), die etwa Hanf-Duftkissen mit Füllung aus „100 % Hanfblüten“ über das Internet vertreiben. Grund: Gemäß § 3 Betäubungsmittelgesetz bedarf eine Erlaubnis des BfArM, wer mit Betäubungsmittel Handel treibt. Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird dabei allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III des BtMG begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf.

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