United Kingdom E-Commerce (AGB)
Rechtsbehelfe des britischen Verbrauchers gegen Online-Händler mit Geschäftssitz in Deutschland
Verbraucher mit Wohnsitz in UK können im Falle eines Mangels der Kaufsache nach britischem Recht ähnliche Rechtsbehelfe gegen den Verkäufer geltend machen wie vor dem Brexit. Insoweit hat sich durch den Brexit nichts Wesentliches geändert. Fraglich ist aber, ob britische Verbraucher Rechtsbehelfe gegen Online-Händler mit Sitz in Deutschland im Streitfall auch durchsetzen können und welche Möglichkeiten ihnen hierzu offenstehen.
Verbraucher mit Wohnsitz in UK können im Falle eines Mangels der Kaufsache nach britischem Recht ähnliche Rechtsbehelfe gegen den Verkäufer geltend machen wie vor dem Brexit. Insoweit hat sich durch den Brexit nichts Wesentliches geändert. Fraglich ist aber, ob britische Verbraucher Rechtsbehelfe gegen Online-Händler mit Sitz in Deutschland im Streitfall auch durchsetzen können und welche Möglichkeiten ihnen hierzu offenstehen.
Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)
Im Unterschied zum deutschen Wettbewerbsrecht, das bei Wettbewerbsverstößen in erster Linie auf Abmahnungen durch Wettbewerber oder aktivlegitimierte Verbände setzt, um verbraucherrechtliche Standards zu gewährleisten, wird die Einhaltung solcher Standards in vielen EU-Staaten durch nationale Wettbewerbsbehörden gewährleistet. Diese Rolle kommt im Vereinigten Königreich (UK) nach dem Brexit der Competition and Markets Authority (CMA) zu. Die CMA hat bisher allerdings kaum Kompetenzen, um britisches Verbraucherrecht durchzusetzen. Dies soll jetzt durch einen Gesetzesentwurf geändert werden.
Im Unterschied zum deutschen Wettbewerbsrecht, das bei Wettbewerbsverstößen in erster Linie auf Abmahnungen durch Wettbewerber oder aktivlegitimierte Verbände setzt, um verbraucherrechtliche Standards zu gewährleisten, wird die Einhaltung solcher Standards in vielen EU-Staaten durch nationale Wettbewerbsbehörden gewährleistet. Diese Rolle kommt im Vereinigten Königreich (UK) nach dem Brexit der Competition and Markets Authority (CMA) zu. Die CMA hat bisher allerdings kaum Kompetenzen, um britisches Verbraucherrecht durchzusetzen. Dies soll jetzt durch einen Gesetzesentwurf geändert werden.
FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
Für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern im Vereinigten Königsreich (UK) gelten nach britischem Recht auch nach dem Brexit zwingende Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung. Online-Händler mit Sitz in Deutschland, die Waren oder Dienstleistungen in UK vertreiben, müssen zwar nicht mehr auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission hinweisen, sie unterliegen aber besonderen Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung. Den rechtlichen Hintergrund beleuchten wir in unseren aktuellen FAQ.
Für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern im Vereinigten Königsreich (UK) gelten nach britischem Recht auch nach dem Brexit zwingende Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung. Online-Händler mit Sitz in Deutschland, die Waren oder Dienstleistungen in UK vertreiben, müssen zwar nicht mehr auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission hinweisen, sie unterliegen aber besonderen Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung. Den rechtlichen Hintergrund beleuchten wir in unseren aktuellen FAQ.
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
Bisher galten für Fragen der Rechtswahl und des Gerichtsstandes bei Online-Verträgen mit britischen Kunden die einschlägigen EU-Verordnungen. Nach dem Brexit gelten diese Verordnungen für das Vereinigte Königreich nicht mehr. Welche Regeln zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gelten jetzt nach dem Brexit? Was haben Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren und Dienstleistungen an britische Kunden verkaufen, bei ihren AGB zu beachten?
Bisher galten für Fragen der Rechtswahl und des Gerichtsstandes bei Online-Verträgen mit britischen Kunden die einschlägigen EU-Verordnungen. Nach dem Brexit gelten diese Verordnungen für das Vereinigte Königreich nicht mehr. Welche Regeln zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gelten jetzt nach dem Brexit? Was haben Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren und Dienstleistungen an britische Kunden verkaufen, bei ihren AGB zu beachten?
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
Die schier unendlichen Verhandlungen zu einem Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind doch noch kurz vor dem Ende des Jahres 2020 abgeschlossen worden. Das Abkommen wurde von der Präsidentin der EU-Kommission, dem EU-Ratspräsidenten und dem britischen Prime Minister unterzeichnet Das britische Unterhaus sowie die 27 EU-Mitgliedsstaaten stimmten dem Abkommen zu. Es trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft, da noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments aussteht.
Die schier unendlichen Verhandlungen zu einem Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind doch noch kurz vor dem Ende des Jahres 2020 abgeschlossen worden. Das Abkommen wurde von der Präsidentin der EU-Kommission, dem EU-Ratspräsidenten und dem britischen Prime Minister unterzeichnet Das britische Unterhaus sowie die 27 EU-Mitgliedsstaaten stimmten dem Abkommen zu. Es trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft, da noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments aussteht.
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren und Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben, müssen sich darauf einstellen, dass ab dem 1.1.2021 EU-Recht in Großbritannien nicht mehr gilt. Was bedeutet das in der Praxis? Gelten in Zukunft noch die Verbraucherrechte und was gilt für die Datenschutzgrundverordnung? Müssen Online-Händler, die Waren und Dienstleistungen in Zukunft in Großbritannien vertreiben, ihre AGB und Datenschutzerklärungen umschreiben?
Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren und Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben, müssen sich darauf einstellen, dass ab dem 1.1.2021 EU-Recht in Großbritannien nicht mehr gilt. Was bedeutet das in der Praxis? Gelten in Zukunft noch die Verbraucherrechte und was gilt für die Datenschutzgrundverordnung? Müssen Online-Händler, die Waren und Dienstleistungen in Zukunft in Großbritannien vertreiben, ihre AGB und Datenschutzerklärungen umschreiben?
Frage des Tages: Muss ich wegen des Brexit meine Versandkostenangaben anpassen?
Mit Ablauf des 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Wenngleich bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist gilt, binnen derer das Vereinigte Königreich faktisch noch wie ein Mitgliedsstaat der EU behandelt wird, ist das Vereinigte Königreich jedoch seit dem 01.02.2020 kein EU-Mitgliedsstaat mehr. Inwiefern betrifft diese Änderung nun Onlinehändler, die ihre Waren auch in das Vereinigte Königreich versenden?
Mit Ablauf des 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Wenngleich bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist gilt, binnen derer das Vereinigte Königreich faktisch noch wie ein Mitgliedsstaat der EU behandelt wird, ist das Vereinigte Königreich jedoch seit dem 01.02.2020 kein EU-Mitgliedsstaat mehr. Inwiefern betrifft diese Änderung nun Onlinehändler, die ihre Waren auch in das Vereinigte Königreich versenden?
Gilt die künftige Datenschutz-Grundverordnung auch für Großbritannien?
Die ab 25.5.2018 in allen europäischen Mitgliedsstaaten geltende Datenschutz-Grundverordnung hat für Online-Händler einschneidende Wirkung. Die IT-Recht Kanzlei hatte dazu berichtet. Aber gilt diese Verordnung auch in Großbritannien, das auf dem Wege ist, aus der europäischen Gemeinschaft auszutreten (Brexit)? Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen künftig Online-Händler mit Sitz in Deutschland beachten, die Waren oder Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben?
Die ab 25.5.2018 in allen europäischen Mitgliedsstaaten geltende Datenschutz-Grundverordnung hat für Online-Händler einschneidende Wirkung. Die IT-Recht Kanzlei hatte dazu berichtet. Aber gilt diese Verordnung auch in Großbritannien, das auf dem Wege ist, aus der europäischen Gemeinschaft auszutreten (Brexit)? Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen künftig Online-Händler mit Sitz in Deutschland beachten, die Waren oder Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben?
Impressumspflicht in Großbritannien
Die britischen strafbewehrten Vorschriften zum Impressum können für den deutschen Onlinehändler eine abschreckende Wirkung haben, sich auf den britischen Markt zu wagen. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Großbritannien verwenden können. Warum das so ist und in welchen Fällen die britischen Vorschriften zum Impressum für den deutschen Online-Händler greifen, können Sie der aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei entnehmen.
Die britischen strafbewehrten Vorschriften zum Impressum können für den deutschen Onlinehändler eine abschreckende Wirkung haben, sich auf den britischen Markt zu wagen. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Großbritannien verwenden können. Warum das so ist und in welchen Fällen die britischen Vorschriften zum Impressum für den deutschen Online-Händler greifen, können Sie der aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei entnehmen.
Britisches Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht
Das britische Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht weist gewichtige Unterschiede zum deutschen Recht auf, die der deutsche Online-Händler, der Waren oder Dienstleistungen nach Großbritannien vertreibt, kennen sollte. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage in Großbritannien.
Das britische Preisangaben- und Preisgestaltungsrecht weist gewichtige Unterschiede zum deutschen Recht auf, die der deutsche Online-Händler, der Waren oder Dienstleistungen nach Großbritannien vertreibt, kennen sollte. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage in Großbritannien.
Britisches Recht: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht
Das britische Gewährleistungsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht. Etwas anderes gilt für das Produkthaftungsrecht das ähnlich wie in Deutschland geregelt ist. Gerade das Gewährleistungsrecht ist in der Praxis für den Online-Händler sehr relevant. Lesen Sie die folgenden FAQ, wenn Sie mehr zu den britischen Regeln des Gewährleistungsrechts wissen wollen.
Das britische Gewährleistungsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht. Etwas anderes gilt für das Produkthaftungsrecht das ähnlich wie in Deutschland geregelt ist. Gerade das Gewährleistungsrecht ist in der Praxis für den Online-Händler sehr relevant. Lesen Sie die folgenden FAQ, wenn Sie mehr zu den britischen Regeln des Gewährleistungsrechts wissen wollen.
Britisches Recht: AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts
AGB-Vereinbarungen des deutschen Online-Händlers zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts sind zwar prinzipiell möglich. Bei B2C-Verträgen kann es aber durchaus sein, dass der Verbraucher in Großbritannien die Geltung britischen Rechts und die Zuständigkeit britischer Gerichte trotz solcher AGB-Klauseln beansprucht. Wenn Sie zu dieser Frage mehr wissen wollen und auch an der Empfehlung der IT-Recht Kanzlei interessiert sind, dann lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
AGB-Vereinbarungen des deutschen Online-Händlers zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts sind zwar prinzipiell möglich. Bei B2C-Verträgen kann es aber durchaus sein, dass der Verbraucher in Großbritannien die Geltung britischen Rechts und die Zuständigkeit britischer Gerichte trotz solcher AGB-Klauseln beansprucht. Wenn Sie zu dieser Frage mehr wissen wollen und auch an der Empfehlung der IT-Recht Kanzlei interessiert sind, dann lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Was bedeutet die harte Brexit-Politik der britischen Regierung für deutsche Onlinehändler?
Es zeichnet sich ab, dass die neue britische Regierung eine eher harte Brexit-Position gegenüber der Europäischen Union einnehmen wird. Mittlerweile hat die britische Premierministerin angekündigt, den offiziellen Antrag zum Austritt aus der Europäischen Union spätestens im März 2017 zu stellen. Die IT-Recht Kanzlei hat in einem ersten Beitrag die Auswirkungen der möglichen Ausstiegsszenarien auf das britische Recht zum Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen dargestellt. Ist diese erste Einschätzung durch die aktuelle politische Entwicklung in Großbritannien überholt? Wenn Sie diese Frage interessiert, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
Es zeichnet sich ab, dass die neue britische Regierung eine eher harte Brexit-Position gegenüber der Europäischen Union einnehmen wird. Mittlerweile hat die britische Premierministerin angekündigt, den offiziellen Antrag zum Austritt aus der Europäischen Union spätestens im März 2017 zu stellen. Die IT-Recht Kanzlei hat in einem ersten Beitrag die Auswirkungen der möglichen Ausstiegsszenarien auf das britische Recht zum Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen dargestellt. Ist diese erste Einschätzung durch die aktuelle politische Entwicklung in Großbritannien überholt? Wenn Sie diese Frage interessiert, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
Sind deutsche Onlinehändler vom Brexit betroffen?
Großbritannien hat sich dafür entschieden, aus der EU auszutreten. Dies wird auch die rechtlichen Regeln zum Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen deutscher Onlinehändler in Großbritannien betreffen. Unmittelbar ist mit keinen Änderungen zu rechnen, da Großbritannien noch keinen offiziellen Antrag zum Austritt nach Artikel 50 Lissabon-Vertrag gestellt hat und dann noch mit einer Übergangszeit von mindestens zwei Jahren bis zum Austritt zu rechnen ist. Noch völlig ungeklärt ist, wie dann das Verhältnis Großbritanniens zur EU ausgestaltet sein wird. Davon wird abhängen, ob und in welchem Maße Großbritannien auch in Zukunft EU-Recht zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen beibehalten wird. Der folgende Beitrag ist eine erste Skizze, wie sich möglicherweise der EU-Austritt Großbritanniens auf das EU-Recht zum E-Commerce auswirken wird.
Großbritannien hat sich dafür entschieden, aus der EU auszutreten. Dies wird auch die rechtlichen Regeln zum Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen deutscher Onlinehändler in Großbritannien betreffen. Unmittelbar ist mit keinen Änderungen zu rechnen, da Großbritannien noch keinen offiziellen Antrag zum Austritt nach Artikel 50 Lissabon-Vertrag gestellt hat und dann noch mit einer Übergangszeit von mindestens zwei Jahren bis zum Austritt zu rechnen ist. Noch völlig ungeklärt ist, wie dann das Verhältnis Großbritanniens zur EU ausgestaltet sein wird. Davon wird abhängen, ob und in welchem Maße Großbritannien auch in Zukunft EU-Recht zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen beibehalten wird. Der folgende Beitrag ist eine erste Skizze, wie sich möglicherweise der EU-Austritt Großbritanniens auf das EU-Recht zum E-Commerce auswirken wird.
Britisches Datenschutzrecht legt Online-Händlern strenge Vorgaben auf
Online-Händler sind an ein händlerfreundliches Recht in Großbritannien gewöhnt. Dies gilt allerdings nicht für das Datenschutzrecht. Großbritannien hat die einschlägigen EU-Richtlinien wesentlich strenger als in Deutschland umgesetzt. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Cookies. Es drohen empfindliche Geldbußen, wenn britisches Datenschutzrecht nicht eingehalten wird.
Für welche Online-Händler gilt das britische Datenschutzrecht? Reicht es aus, Waren oder Dienstleistung in Großbritannien zu vertreiben, um britischen Datenschutzrecht unterworfen zu sein? Falls Sie meinen, Sie könnten unter das britische Datenschutzrecht fallen und wenn Sie wissen wollen, welche Regeln Sie gegebenenfalls beachten müssen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
Online-Händler sind an ein händlerfreundliches Recht in Großbritannien gewöhnt. Dies gilt allerdings nicht für das Datenschutzrecht. Großbritannien hat die einschlägigen EU-Richtlinien wesentlich strenger als in Deutschland umgesetzt. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Cookies. Es drohen empfindliche Geldbußen, wenn britisches Datenschutzrecht nicht eingehalten wird. Für welche Online-Händler gilt das britische Datenschutzrecht? Reicht es aus, Waren oder Dienstleistung in Großbritannien zu vertreiben, um britischen Datenschutzrecht unterworfen zu sein? Falls Sie meinen, Sie könnten unter das britische Datenschutzrecht fallen und wenn Sie wissen wollen, welche Regeln Sie gegebenenfalls beachten müssen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
Britisches Impressumsrecht
Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben, sind mit dem Problem konfrontiert, dass sie möglicherweise britisches Impressumsrecht beachten und Sanktionen bei Nichtbeachtung befürchten müssen. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, ob Sie von den Vorschriften des britischen Impressumsrechts betroffen sind, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag zum Thema.
Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben, sind mit dem Problem konfrontiert, dass sie möglicherweise britisches Impressumsrecht beachten und Sanktionen bei Nichtbeachtung befürchten müssen. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, ob Sie von den Vorschriften des britischen Impressumsrechts betroffen sind, dann lesen Sie unseren aktuellen Beitrag zum Thema.
Fallstricke beim Onlinevertrieb von Alkoholika in Großbritannien
Großbritannien gilt als trinkfreudiges Land und ist damit ein sehr attraktiver Markt für den Verkauf von Alkoholika. So liegt es für deutsche Onlinehändler nahe, alkoholische Getränke (auch) in Großbritannien zu vertreiben, um sich dort Marktanteile zu sichern. Der Verkauf von Alkoholika ist allerdings in Großbritannien sehr stark reglementiert. Dies gilt auch für den Onlineverkauf...
Großbritannien gilt als trinkfreudiges Land und ist damit ein sehr attraktiver Markt für den Verkauf von Alkoholika. So liegt es für deutsche Onlinehändler nahe, alkoholische Getränke (auch) in Großbritannien zu vertreiben, um sich dort Marktanteile zu sichern. Der Verkauf von Alkoholika ist allerdings in Großbritannien sehr stark reglementiert. Dies gilt auch für den Onlineverkauf...
Sammelklage nach neuem britischen Recht Vorbild für Deutschland?
Das neue britische Verbraucherkaufrecht hat unter anderem auch die Möglichkeit der Sammelklage für Verbraucher gegen Händler erleichtert und sich in einigen Punkten an das US-Recht in Sachen Sammelklagen angenähert. Das Instrument der Sammelklage ist allerdings kein erleichterter Rechtsbehelf für Verbraucher, Schadensersatzansprüche zum Beispiel gegen Händler durchzusetzen. Das Instrument der britischen Sammelklage ist ausschließlich im Wettbewerbsrecht angesiedelt. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sollen leichter durchgesetzt werden. Großbritannien will damit seine Stellung als wichtigster Platz in der EU zur Regelung von Wettbewerbsstreitigkeiten verstärken. Es ist die Frage, ob und inwieweit deutsche Onlinehändler, die Waren und Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben von diesem neuen Instrument der Sammelklage berührt werden können.
Das neue britische Verbraucherkaufrecht hat unter anderem auch die Möglichkeit der Sammelklage für Verbraucher gegen Händler erleichtert und sich in einigen Punkten an das US-Recht in Sachen Sammelklagen angenähert. Das Instrument der Sammelklage ist allerdings kein erleichterter Rechtsbehelf für Verbraucher, Schadensersatzansprüche zum Beispiel gegen Händler durchzusetzen. Das Instrument der britischen Sammelklage ist ausschließlich im Wettbewerbsrecht angesiedelt. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sollen leichter durchgesetzt werden. Großbritannien will damit seine Stellung als wichtigster Platz in der EU zur Regelung von Wettbewerbsstreitigkeiten verstärken. Es ist die Frage, ob und inwieweit deutsche Onlinehändler, die Waren und Dienstleistungen in Großbritannien vertreiben von diesem neuen Instrument der Sammelklage berührt werden können.
Britisches Recht: Pflichten des Anbieters von digitalen Inhalten gegenüber Verbrauchern
Großbritannien hat als erster EU-Mitgliedsstaat die Haftung beim Verkauf von digitalen Inhalten in einem eigenen Gesetz geregelt (Consumer Rights Act 2015), das am 1.10.2015 in Kraft trat. Die Pflichten des Anbieters von digitalen Inhalten gegenüber Verbraucher werden im Übrigen auch im britischen Umsetzungsgesetz zur Verbraucherrechterichtlinie (ähnlich wie in Deutschland) geregelt. Das sind zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften, die nicht durch AGB abbedungen werden können. Hier stellen sich Abgrenzungsfragen zum Anbieten von Dienstleistungen und Waren und zur Geltung gegenüber Anbietern außerhalb Großbritanniens. Inwieweit sind deutsche Betreiber von Online-Plattformen oder deutsche Inhaber von Onlineshops betroffen? Der folgende Beitrag soll für diese Grundfragen etwas Klarheit verschaffen.
Großbritannien hat als erster EU-Mitgliedsstaat die Haftung beim Verkauf von digitalen Inhalten in einem eigenen Gesetz geregelt (Consumer Rights Act 2015), das am 1.10.2015 in Kraft trat. Die Pflichten des Anbieters von digitalen Inhalten gegenüber Verbraucher werden im Übrigen auch im britischen Umsetzungsgesetz zur Verbraucherrechterichtlinie (ähnlich wie in Deutschland) geregelt. Das sind zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften, die nicht durch AGB abbedungen werden können. Hier stellen sich Abgrenzungsfragen zum Anbieten von Dienstleistungen und Waren und zur Geltung gegenüber Anbietern außerhalb Großbritanniens. Inwieweit sind deutsche Betreiber von Online-Plattformen oder deutsche Inhaber von Onlineshops betroffen? Der folgende Beitrag soll für diese Grundfragen etwas Klarheit verschaffen.
Anpassung der Rechtstexte für Großbritannien an das neue britische Verbraucherkaufrecht und Recht zum Widerruf von B2C-Verträgen
Änderungen im britischen Verbraucherkaufrecht und Änderungen zum Wortlaut der Widerrufsbelehrung nach britischem Recht haben die IT-Recht Kanzlei aktuell veranlasst, ihre Rechtstexte für den E-Commerce in Großbritannien an die neue Rechtslage anzupassen. Gleichzeitig wurden die AGB und die Widerrufsbelehrung für Großbritannien redaktionell überarbeitet.
Änderungen im britischen Verbraucherkaufrecht und Änderungen zum Wortlaut der Widerrufsbelehrung nach britischem Recht haben die IT-Recht Kanzlei aktuell veranlasst, ihre Rechtstexte für den E-Commerce in Großbritannien an die neue Rechtslage anzupassen. Gleichzeitig wurden die AGB und die Widerrufsbelehrung für Großbritannien redaktionell überarbeitet.
Weitere News zum Thema
- Wichtige Rechtsfallen/Rechtstipps für den E-Commerce in Großbritannien
- Consumer Rights Act 2015: Das neue britische Verbraucherschutzrecht
- Umsetzung EU-Richtlinie 2012/19/EU in Großbritannien: Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten
- IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen
- Britisches Verbraucherkaufrecht: Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des britischen Verbraucherkaufrechts
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Bestellabwicklung von Online-Shops
- Business-to-Business
- Coaching
- Corona-Virus
- Datenschutzgrundverordnung
- E-Commerce / Wettbewerb
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- EU-Verbraucherrechterichtlinie
- Gewährleistung / Mängelhaftung
- Handlungsanleitungen
- Hausverbot/ Hausrecht bei Online-Shop
- Hosting
- Impressum
- Kaufrecht
- Kleinanzeigen
- Kleinunternehmer und AGB
- LegalScan
- Lieferung / Lieferzeiten
- Mahnung und Verzug
- Online-Vermietung Ferienwohnung
- Persönlichkeitsrecht
- Prozessuales
- Seminare / Schulungen
- Stationärer Handel
- Streitschlichtung
- Temu
- Unternehmer oder Privatperson?
- Versand- und Zahlungsbedingungen
- Versandproblematiken
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung 2014
- Zahlungsarten
Schnellsuche
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 5) lazyllama / shutterstock.com · Bild 11) © Onidji - Fotolia.com · Bild 12) © RAWKU5 - Fotolia.com · Bild 13) © nito - Fotolia.com · Bild 14) © nito - Fotolia.com · Bild 15) © Natis - Fotolia.com · Bild 18) © kuklos · Bild 19) © Cifotart - Fotolia.com · Bild 20) © kuklos - Fotolia.com