Widerrufsbelehrung
Dropshipping und Widerruf: Darf die Rücksendeadresse abweichen?
Beim Dropshipping im Online-Handel gibt es rechtliche Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört die Frage, ob Verbraucher im Widerrufsfall auf eine von der Händleradresse abweichende Rücksendeadresse verwiesen werden dürfen. Wir erklären, worauf Händler achten sollten.
Beim Dropshipping im Online-Handel gibt es rechtliche Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört die Frage, ob Verbraucher im Widerrufsfall auf eine von der Händleradresse abweichende Rücksendeadresse verwiesen werden dürfen. Wir erklären, worauf Händler achten sollten.
eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden
Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - derzeit besonders beliebt bei gleich mehreren Abmahnern: Die uneinheitliche Darstellung der Widerrufsfristen auf eBay. Hier machen Händler oft den Fehler, die Widerrufsristen aus der Widerrufsbelehrung und aus dem dafür vorgesehenen eBay-Feld uneinheitlich darzustellen. Das ist vermeidbar....
Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - derzeit besonders beliebt bei gleich mehreren Abmahnern: Die uneinheitliche Darstellung der Widerrufsfristen auf eBay. Hier machen Händler oft den Fehler, die Widerrufsristen aus der Widerrufsbelehrung und aus dem dafür vorgesehenen eBay-Feld uneinheitlich darzustellen. Das ist vermeidbar....
Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden
Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet anscheinend so viele Fehlerquellen, dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht. Und dabei wäre das gerade bei diesem Thema so leicht vermeidbar....
Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet anscheinend so viele Fehlerquellen, dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht. Und dabei wäre das gerade bei diesem Thema so leicht vermeidbar....
Widerrufsbelehrung: Fließtext ohne Zwischenüberschriften werden abgemahnt
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen, spricht seit geraumer Zeit eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegenüber Online-Händlern (vor allem auf der Plattform eBay) aus. Aktuell wurde der IT-Kanzlei eine Abmahnung des IDO vorgelegt, mit der ein Ebay-Händler abgemahnt und auf Unterlassen sowie Abmahnkostenerstattung in Anspruch genommen wird, da dieser seine Widerrufsbelehrung nicht formatiert und keine Zwischenüberschriften verwendet hatte, lesen Sie mehr hierzu.
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen, spricht seit geraumer Zeit eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegenüber Online-Händlern (vor allem auf der Plattform eBay) aus. Aktuell wurde der IT-Kanzlei eine Abmahnung des IDO vorgelegt, mit der ein Ebay-Händler abgemahnt und auf Unterlassen sowie Abmahnkostenerstattung in Anspruch genommen wird, da dieser seine Widerrufsbelehrung nicht formatiert und keine Zwischenüberschriften verwendet hatte, lesen Sie mehr hierzu.
Heute schon Post von der bonodo UG erhalten? Vielzahl an Abmahnungen im Umlauf!
Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) vor, Inhalt der Abmahnungen ist der Vorwurf der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Es werden wohl gezielt beendete Angebote auf der Plattform eBay moniert, wobei die beanstandeten Angebote teils Monate, teils aber auch schon Jahre zurückliegen. Lesen Sie mehr zu den Abmahnungen der bonodo UG (haftungsbeschränkt) in unserem Beitrag.
Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) vor, Inhalt der Abmahnungen ist der Vorwurf der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Es werden wohl gezielt beendete Angebote auf der Plattform eBay moniert, wobei die beanstandeten Angebote teils Monate, teils aber auch schon Jahre zurückliegen. Lesen Sie mehr zu den Abmahnungen der bonodo UG (haftungsbeschränkt) in unserem Beitrag.
BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein
Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.
Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.
LG Koblenz: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs zwingend das Wort „regelmäßige“ verwenden!
Das LG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss, Az. 3 HK O 158/11) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke. Streitwert: 15.000 Euro!
Das LG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss, Az. 3 HK O 158/11) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke. Streitwert: 15.000 Euro!
Widerrufsbelehrung: Kein Hinweis auf Poststempel im Zusammenhang mit fristwahrender Ausübung des Widerrufsrechts!
Das OLG München hat entschieden (Urteil vom 31.03.2011, Az. 29 U 3822/10), dass folgender Passus in der Widerrufsbelehrung bezüglich der fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts wettbewerbswidrig ist und folglich abgemahnt werden kann: „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels)“.
Das OLG München hat entschieden (Urteil vom 31.03.2011, Az. 29 U 3822/10), dass folgender Passus in der Widerrufsbelehrung bezüglich der fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts wettbewerbswidrig ist und folglich abgemahnt werden kann: „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels)“.
OLG Brandenburg: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs regelmäßig das Wort „regelmäßige“ verwenden!
Das OLG Brandenburg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.02.2011, Az. 6 U 80/10) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke.
Das OLG Brandenburg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.02.2011, Az. 6 U 80/10) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke.
Frage des Tages: Darf der Verkäufer die Ware nach Widerruf noch an den Käufer versenden?
Die Antwort ist: Nein. Zumindest sollte der Verkäufer es tunlichst unterlassen. Denn wie das OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09, entschieden hat, ist das Zusenden der Ware nach einem Widerruf des Käufers eine unzumutbare Belästigung gem § 7 UWG und damit wettbewerbswidrig.
Die Antwort ist: Nein. Zumindest sollte der Verkäufer es tunlichst unterlassen. Denn wie das OLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09, entschieden hat, ist das Zusenden der Ware nach einem Widerruf des Käufers eine unzumutbare Belästigung gem § 7 UWG und damit wettbewerbswidrig.
Wichtig: Widerrufsbelehrung und AGB müssen in Textform übermittelt werden
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die es unterlassen, ihren Kunden die Widerrufsbelehrung sowie die AGB auch in Textforum (z.B. E-Mail, Fax, Brief) zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ein aktueller Beschluss des LG Leipzig interessant.
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die es unterlassen, ihren Kunden die Widerrufsbelehrung sowie die AGB auch in Textforum (z.B. E-Mail, Fax, Brief) zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ein aktueller Beschluss des LG Leipzig interessant.
Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen: Sind nach dem KG Berlin wettbewerbswidrig
Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 08.09.2009; Az.: 5 W 105/09) Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen für wettbewerbswidrig und damit abmahnbar erklärt. Informiert der Internet-Händler falsch über die 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) oder unterbleibt eine Aufklärung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch, so liegt nach Ansicht des KG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor.
Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 08.09.2009; Az.: 5 W 105/09) Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen für wettbewerbswidrig und damit abmahnbar erklärt. Informiert der Internet-Händler falsch über die 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) oder unterbleibt eine Aufklärung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch, so liegt nach Ansicht des KG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor.
Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware
Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.
Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.
LG Stuttgart: Vorsicht bei der Nennung der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht!
Das LG Stuttgart ist der Ansicht, dass bereits die bloße Nennung der in § 312 d Abs. 4 BGB geregelten gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht verwirrend sei, wenn diese von vornherein - etwa beim Verkauf von Elektroartikeln - kaum jemals in Betracht kommen könnten.
Das LG Stuttgart ist der Ansicht, dass bereits die bloße Nennung der in § 312 d Abs. 4 BGB geregelten gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht verwirrend sei, wenn diese von vornherein - etwa beim Verkauf von Elektroartikeln - kaum jemals in Betracht kommen könnten.
LG Stuttgart: Die Bezugnahme auf eine Verbrauchereigenschaft "im Sinne des § 13 BGB" in Widerrufsbelehrung kann irreführend sein
Die Beklagte verwendete in ihrer Widerrufsbelehrung die folgende Formulierung: <em>"Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu..."</em>. Diese Formulierung sei wettbewerbswidrig, so das LG Stuttgart.
Die Beklagte verwendete in ihrer Widerrufsbelehrung die folgende Formulierung: <em>"Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu..."</em>. Diese Formulierung sei wettbewerbswidrig, so das LG Stuttgart.
Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?
Diese Frage hat das LG Bochum (Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) jetzt eindeutig mit Ja beantwortet.
Diese Frage hat das LG Bochum (Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) jetzt eindeutig mit Ja beantwortet.
Neue Musterwiderrufsbelehrung – noch immer viel zu selten genutzt!
Leider werden immer noch zu viele Online-Händler wegen mangelhaft formulierter Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Daher [noch einmal|neue-widerrufsbelehrung.html] zur Erinnerung: Am 1. April 2008 ist in Deutschland die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Kraft getreten. Seither gilt für in Deutschland tätige Händler eine neue Muster-Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Rückgabebelehrung.
Leider werden immer noch zu viele Online-Händler wegen mangelhaft formulierter Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Daher [noch einmal|neue-widerrufsbelehrung.html] zur Erinnerung: Am 1. April 2008 ist in Deutschland die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Kraft getreten. Seither gilt für in Deutschland tätige Händler eine neue Muster-Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Rückgabebelehrung.
Hinsendekosten: Wer trägt diese im Falle des Widerrufs von Onlinegeschäften?
Der BGH hatte zu klären, ob der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet werden kann, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet. Der BGH hat diese Frage nun dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der BGH hatte zu klären, ob der Verbraucher mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware an ihn belastet werden kann, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet. Der BGH hat diese Frage nun dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
KG Berlin: Telefonnummer in Widerrufsbelehrung ist abmahnbar
Das Kammergericht Berlin hat im Rahmen eines Anerkenntnisurteils entschieden, dass es wettbewerbswidrig (und damit abmahnbar) sei, im Rahmen des Fernabsatzes eine Widerrufsbelerhung zu verwenden, in der hinsichtlich der Widerrufsausübung eine Telefonnummer angegeben ist.
Das Kammergericht Berlin hat im Rahmen eines Anerkenntnisurteils entschieden, dass es wettbewerbswidrig (und damit abmahnbar) sei, im Rahmen des Fernabsatzes eine Widerrufsbelerhung zu verwenden, in der hinsichtlich der Widerrufsausübung eine Telefonnummer angegeben ist.
Ist eine Widerrufsbelehrung, die irreführende Angaben zur Faxnummer enthält, abmahnbar?
Ist eine Widerrufsbelehrung, die irreführende Angaben zur Faxnummer enthält, gleich abmahnfähig? Das Landgericht Kempten ist jedenfalls nicht der Ansicht.
Ist eine Widerrufsbelehrung, die irreführende Angaben zur Faxnummer enthält, gleich abmahnfähig? Das Landgericht Kempten ist jedenfalls nicht der Ansicht.
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