Vergabeunterlagen
Vergaberecht: Subunternehmer müssen spätestens bis zur Zuschlagserteilung genannt werden
Seit der BGH-Entscheidung vom 10.6.2008 ist die Verunsicherung der Vergabestellen groß. Der BGH hatte die bis dahin herrschende Meinung in Frage gestellt dass die Vergabestellen berechtigt sind, bereits mit dem Angebot die Nennung von Nachunternehmern zu fordern. Nun entschied das OLG München mit Beschluss vom 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Namen der Nachunternehmer bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen wolle.
9 min 1Vergaberecht: Fehlende geforderte Erklärungen führen nicht in jedem Fall zum Ausschluss.
Es ist ein eigentlich ehernes Gesetz: Fordert eine Behörde in ihren Ausschreibungsunterlagen Preisangaben oder Erklärungen und werden diese vom Bieter nicht eingereicht, dann wird er ausgeschlossen. Dabei sieht die Rechtsprechung das gemäß § 25 Nr.2 VOL/A lit. a) und § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) bestehende Ermessen der Behörde in der Regel auf Null reduziert. Nun hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Beschluss vom 02.10.2008, Az. 13 Verg 4 /08 sich für einen Ausnahmefall von dieser Regel entschieden.
5 minNachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen unter Umständen zulässig
Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 27. März 2007 (VK 2 – 18/07) eine Fragestellung beantwortet, die Vergabestellen immer wieder Probleme bereitet. Es hatte nämlich zu entscheiden, ob Verdingungsunterlagen nachträglich verändert werden können.
6 minUnsere Leistungen im Vergaberecht
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Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
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Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
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Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
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Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
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