Irreführende Artikelbeschreibung

No Refurbished: Amazon-Hinweis bei Gebrauchtware reicht nicht aus
11.09.2018, 16:29 Uhr | Irreführende Artikelbeschreibung

No Refurbished: Amazon-Hinweis bei Gebrauchtware reicht nicht aus
No Refurbished: Amazon-Hinweis bei Gebrauchtware reicht nicht aus

Neu oder Gebraucht oder refurbished? Der Artikelzustand ist regelmßig kaufentscheidend. Daher ist ein Hinweis dazu auch unabdingbar. Das gilt auch für Amazon. Denn das LG München (Urteil v. 30.07.2018 - Az.: 33 O 12885/17) hat nun geurteilt, dass es nicht ausreicht Gebrauchtware allein mit dem Zusatz „Refurbished Certificate“ zu bezeichnen.

Aufgeklebte „Folien-Buche“ ist keine echte Buche
15.08.2011, 10:48 Uhr | Irreführende Artikelbeschreibung

Aufgeklebte „Folien-Buche“ ist keine echte Buche
Aufgeklebte „Folien-Buche“ ist keine echte Buche

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bezeichnung einer mit Folie beklebten Schrankwand als „Dekor“ irreführend ist, da davon auszugehen sei, dass es sich um Echtholz oder zumindest um ein mit Echtholz furniertes Möbelstück handelt.

Beschreibung "neu" bei Waren ohne Originalverpackung zulässig?
06.05.2008, 19:13 Uhr | Irreführende Artikelbeschreibung

Beschreibung "neu" bei Waren ohne Originalverpackung zulässig?
Beschreibung "neu" bei Waren ohne Originalverpackung zulässig?

Das Landgericht Hannover hat sich kürzlich im Rahmen eines Urteils zu einigen recht interessanten Fragestellungen geäußert, die insbesondere Online-Händler interessieren dürften. So ging es etwa um die Frage, ob die Beschreibung „neu“ bei Geräten verwendet werden darf, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden.

Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!

Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!
Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!

Ein Händler hatte über eBay ein "Pilker-Set Ostsee/Dänemark 5 Stück" angeboten. Das Angebot zeigte jedoch eine Abbildung, welche nicht *5* sondern vielmehr *6* Pilker darstellte. Folglich wich die Artikelbeschreibung hinsichtlich der beworbenen Stückzahl von dem zugehörigen Foto um genau *einen* Pilker ab. Dies sei abmahnfähig, so das Landgericht Kleve.

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