Kennzeichnungspflichten

Frage des Tages:  Müssen Produkte mit einer Artikelnummer versehen werden?

Frage des Tages: Müssen Produkte mit einer Artikelnummer versehen werden?

Die Vorgaben der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) werfen viele Fragen auf. So wird häufig gefragt, ob in Online-Produktangeboten die Artikelnummern der Produkte zwingend angegeben werden müssen. Daraus ergibt sich die Folgefrage insbesondere bei DIY-Händlern, ob Produkte überhaupt und generell mit einer Artikelnummer versehen werden müssen. Wir geben in diesem Beitrag Antworten auf diese Fragen.

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Die Verwendung eigener GTIN im Online-Handel (Update)

Die Verwendung eigener GTIN im Online-Handel (Update)

Spätestens seit Amazon und eBay über ihre Plattformen fast nur noch den Verkauf von solchen Waren zulassen, die mit einer Global Trade Item Number (GTIN) gekennzeichnet sind, umtreibt das Thema die Online-Händler. Müssen Händler die durch den Hersteller vergebenen GTIN übernehmen? Dürfen sie die Waren mit eigenen GTIN versehen, insbesondere wenn dies die Hersteller unterlassen haben? Die IT-Recht Kanzlei widmet sich diesen und weiteren Fragen rund um das Thema GTIN.

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Achtung: Unzureichende Pflichtinformationen oft Gegenstand von Abmahnungen!

Achtung: Unzureichende Pflichtinformationen oft Gegenstand von Abmahnungen!

Derzeit werden häufig Online-Händler abgemahnt, die über das Internet kennzeichnungspflichtige Waren anbieten und die für die jeweiligen Waren vorgeschriebenen Pflichtinformationen wie z. B. Angaben zum Energieverbrauch bei Elektrohaushaltsgeräten, Materialangaben bei Textilien oder Gefahrenhinweise bei Spielzeug oder Chemikalien, entweder gar nicht oder nicht hinreichend deutlich auf ihrer Internetpräsenz darstellen.

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Kennzeichnungspflicht: des Energieverbrauchs

Kennzeichnungspflicht: des Energieverbrauchs

Zur Umsetzung neuer EU-Bestimmungen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (17/8427) eingebracht. Danach müssen bestimmte Produkte mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen gekennzeichnet werden. Gesetzeszweck sei die Minderung des Energieverbrauchs mit den Instrumenten der Verbraucherinformation, so die Bundesregierung.

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