Health-Claims-Verordnung
LG Bochum: Werbung mit "Müdigkeitsverringerung" auf Müsliverpackung ist unzulässig
Das LG Bochum hat kürzlich entschieden, dass die Aussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt.“ auf einer Müsliverpackung des Herstellers Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG unzulässig ist. Es gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. statt, der die Aussage mit der Argumentation angegriffen hatte, dass diese gegen die Health-Claims-Verordnung der EU (LGVO) verstößt.
Das LG Bochum hat kürzlich entschieden, dass die Aussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt.“ auf einer Müsliverpackung des Herstellers Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG unzulässig ist. Es gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. statt, der die Aussage mit der Argumentation angegriffen hatte, dass diese gegen die Health-Claims-Verordnung der EU (LGVO) verstößt.
Verbot von Werbung für Botanicals mit gesundheitsbezogenen Angaben?
Die Vorgaben aus der Health Claims-Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung beschäftigt viele Online-Händler. Wer sog. Botanicals (=pflanzliche Stoffe) verkauft, weiß gegenwärtig nicht, ob er mit bestimmten gesundheitsbezogenen Claims werben darf. In einem Fall hat der BGH nun Fragen hierzu zur weiteren Klärung dem EuGH vorgelegt. Wir erläutern, worum es dabei eigentlich geht und wie die Abmahnrisiken für Händler in der Zwischenzeit einzuschätzen sind.
Die Vorgaben aus der Health Claims-Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung beschäftigt viele Online-Händler. Wer sog. Botanicals (=pflanzliche Stoffe) verkauft, weiß gegenwärtig nicht, ob er mit bestimmten gesundheitsbezogenen Claims werben darf. In einem Fall hat der BGH nun Fragen hierzu zur weiteren Klärung dem EuGH vorgelegt. Wir erläutern, worum es dabei eigentlich geht und wie die Abmahnrisiken für Händler in der Zwischenzeit einzuschätzen sind.
OLG Hamburg: „Kann“ (als Möglichkeitsform) bei gesundheitsbezogener Werbung bereits irreführend
Gesundheitsbezogene Werbung ist an hohe Anforderungen geknüpft und birgt zahlreiche rechtliche Risiken für deren Verwender. Denn deren Zulässigkeit hängt oftmals von jedem einzelnen Wort ab – insbesondere, wenn es um Leistungsversprechen geht. Das OLG Hamburg hat hierzu entschieden, dass bei gesundheitsbezogener Werbung nicht erst ein verbindliches Leistungsversprechen zur Annahme einer Irreführung vorliegen muss - vielmehr ist bereits die Möglichkeitsform „kann“ ausreichend. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Hamburg in unserem Beitrag.
Gesundheitsbezogene Werbung ist an hohe Anforderungen geknüpft und birgt zahlreiche rechtliche Risiken für deren Verwender. Denn deren Zulässigkeit hängt oftmals von jedem einzelnen Wort ab – insbesondere, wenn es um Leistungsversprechen geht. Das OLG Hamburg hat hierzu entschieden, dass bei gesundheitsbezogener Werbung nicht erst ein verbindliches Leistungsversprechen zur Annahme einer Irreführung vorliegen muss - vielmehr ist bereits die Möglichkeitsform „kann“ ausreichend. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Hamburg in unserem Beitrag.
Gratwanderung : Werbung für Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
Bei Lebensmitteln wird besonders oft mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geworben. Dadurch soll bei Verbrauchern der Eindruck erweckt werden, die Produkte würden besonders effektiv zu einem gesunden Lebensstil beitragen. Wann Angaben auf Produktverpackungen und Werbeaussagen von Herstellern und Händlern gegen das Werberecht verstoßen und etwa wegen Irreführung abgemahnt werden können, beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Wir erläutern den gesetzlichen Rahmen anhand einer jüngeren Entscheidung des BGH.
Bei Lebensmitteln wird besonders oft mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben geworben. Dadurch soll bei Verbrauchern der Eindruck erweckt werden, die Produkte würden besonders effektiv zu einem gesunden Lebensstil beitragen. Wann Angaben auf Produktverpackungen und Werbeaussagen von Herstellern und Händlern gegen das Werberecht verstoßen und etwa wegen Irreführung abgemahnt werden können, beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Wir erläutern den gesetzlichen Rahmen anhand einer jüngeren Entscheidung des BGH.
Irreführung durch Verlinkung auf fremde Online-Werbung mit unzulässigen Wirkungsaussagen?
Hyperlinks zu weiteren Webseiten gehören heutzutage zu jedem Internetauftritt dazu und erleichtern es vielen Benutzern, Informationen schneller und einfacher zu finden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Führen Links zu fremden Seiten, gehen die Linksetzer unter Umständen die Gefahr ein, aufgrund des Inhalts derjenigen Seiten zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Oberste Gerichtshof Österreich entschied, dass eine Haftung für das Setzen eines Links auf fremde unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen gegeben ist. Lesen Sie mehr zu diesem Fall in unserem Beitrag.
Hyperlinks zu weiteren Webseiten gehören heutzutage zu jedem Internetauftritt dazu und erleichtern es vielen Benutzern, Informationen schneller und einfacher zu finden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Führen Links zu fremden Seiten, gehen die Linksetzer unter Umständen die Gefahr ein, aufgrund des Inhalts derjenigen Seiten zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Oberste Gerichtshof Österreich entschied, dass eine Haftung für das Setzen eines Links auf fremde unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen gegeben ist. Lesen Sie mehr zu diesem Fall in unserem Beitrag.
LG Osnabrück: Kategoriename als unzulässige Wirkungsaussage für Nahrungsergänzungsmittel
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ist in der EU durch die Health-Claims-Verordnung (HCVO) streng reglementiert. Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 25.2.2022 (Az. 13 O 24/22) entschieden, dass mit den Aussagen „Immunsystem“ und/oder „Abwehrkräfte“ als Kategoriebezeichnungen für ein Nahrungsergänzungsmittel nicht geworben werden darf, wenn keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt sind.
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ist in der EU durch die Health-Claims-Verordnung (HCVO) streng reglementiert. Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 25.2.2022 (Az. 13 O 24/22) entschieden, dass mit den Aussagen „Immunsystem“ und/oder „Abwehrkräfte“ als Kategoriebezeichnungen für ein Nahrungsergänzungsmittel nicht geworben werden darf, wenn keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt sind.
Werbung mit zuckerfrei/ohne Zucker: Strenge lebensmittelrechtliche Voraussetzungen
Verbraucher legen zunehmend Wert auf eine kohlenhydratarme Ernährung. Ernährungsphysiologisch besonders ratsam ist hierbei der bestmögliche Verzicht auf stark zuckerhaltige Nahrungsmittel. Nicht verwunderlich ist es daher, dass Werbeschlagworte wie „zuckerfrei“ oder „ohne Zucker“ hoch im Trend liegen. Dass die Zulässigkeit solcher Angaben aber an strikte lebensmittelrechtliche Bedingungen geknüpft ist und bei Missachtung ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen die EU-Health-Claims-Verordnung drohen kann, zeigt eine aktuelle Abmahnung.
Verbraucher legen zunehmend Wert auf eine kohlenhydratarme Ernährung. Ernährungsphysiologisch besonders ratsam ist hierbei der bestmögliche Verzicht auf stark zuckerhaltige Nahrungsmittel. Nicht verwunderlich ist es daher, dass Werbeschlagworte wie „zuckerfrei“ oder „ohne Zucker“ hoch im Trend liegen. Dass die Zulässigkeit solcher Angaben aber an strikte lebensmittelrechtliche Bedingungen geknüpft ist und bei Missachtung ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen die EU-Health-Claims-Verordnung drohen kann, zeigt eine aktuelle Abmahnung.
Keine "bekömmlichen" Abmahnungen: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben rund um Kaffee
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist ein rechtliches Minenfeld, denn insbesondere durch die Health-Claims-Verordnung müssen bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben eine Vielzahl an regulatorischer Besonderheiten berücksichtigt werden. In Bezug auf den Vertrieb von Kaffee stellt sich angesichts einiger aktueller Abmahnungen die Frage, ob Kaffee beispielsweise als „bekömmlich“ oder „magenschonend“ beworben werden darf. Wir klären auf!
Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist ein rechtliches Minenfeld, denn insbesondere durch die Health-Claims-Verordnung müssen bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben eine Vielzahl an regulatorischer Besonderheiten berücksichtigt werden. In Bezug auf den Vertrieb von Kaffee stellt sich angesichts einiger aktueller Abmahnungen die Frage, ob Kaffee beispielsweise als „bekömmlich“ oder „magenschonend“ beworben werden darf. Wir klären auf!
Werbung mit "Entgiftung" und "Detox" bei Lebensmitteln - zulässig?
Clean Eating“, der bewusste Verzicht auf stark verarbeitete Lebensmittel und die Wahl nährstoffreicher Zutaten, liegt im Trend. Unternehmen nutzen diesen Boom und werben mit gesundheitsfördernden Eigenschaften. Doch Vorsicht: Schnell ist das rechtliche Minenfeld der gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung betreten. Schon einzelne Wortbestandteile wie „Entgiftung“ oder „Detox“ führen zu Rechtsverstößen.
Clean Eating“, der bewusste Verzicht auf stark verarbeitete Lebensmittel und die Wahl nährstoffreicher Zutaten, liegt im Trend. Unternehmen nutzen diesen Boom und werben mit gesundheitsfördernden Eigenschaften. Doch Vorsicht: Schnell ist das rechtliche Minenfeld der gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung betreten. Schon einzelne Wortbestandteile wie „Entgiftung“ oder „Detox“ führen zu Rechtsverstößen.
Dünne Beweislage: Werbung mit Gewichtsreduzierung muss wegen Gesundheitsbezug wissenschaftlich nachgewiesen werden
Hier hat die Werbung für eine Abnehmprodukt ihr Fett wegbekommen: Es ging um die Bewerbung von Aktiv-Kapseln, die angeblich zur Gewichtsreduktion beitragen. Das LG Aschaffenburg (Urteil vom 24.07.2018, Az. 1 HK O 16/18) hat entschieden, dass die Werbung mit einer Gewichtsabnahme als Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben einzustufen ist – mit der Konsequenz, dass die Vorschriften der Health Claims Verordnung (HCVO) anzuwenden sind und die Wirkung einer Gewichtsabnahme durch Einnahme eines bestimmten Produkts wissenschaftlich nachgewiesen sein muss.
Hier hat die Werbung für eine Abnehmprodukt ihr Fett wegbekommen: Es ging um die Bewerbung von Aktiv-Kapseln, die angeblich zur Gewichtsreduktion beitragen. Das LG Aschaffenburg (Urteil vom 24.07.2018, Az. 1 HK O 16/18) hat entschieden, dass die Werbung mit einer Gewichtsabnahme als Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben einzustufen ist – mit der Konsequenz, dass die Vorschriften der Health Claims Verordnung (HCVO) anzuwenden sind und die Wirkung einer Gewichtsabnahme durch Einnahme eines bestimmten Produkts wissenschaftlich nachgewiesen sein muss.
KG Berlin zu Anforderungen an gesundheitsbezogene Aussagen nach der „Health-Claims-Verordnung“
Das KG Berlin entschied, dass auch bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die pflanzliche Inhaltsstoffe betreffen, die beworbene positive Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden muss. Zudem stellt das Gericht klar, dass eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe mit „Krankheitsbezug“ nur dann vorliegt, wenn sich die Aussage auf eine bestimmte Krankheit bezieht und nicht schon dann, wenn eine „Stärkung des „Immunsystems“ beworben wird (Urteil vom 18.07.2017, Az.: 5 U 132/15).
Das KG Berlin entschied, dass auch bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die pflanzliche Inhaltsstoffe betreffen, die beworbene positive Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden muss. Zudem stellt das Gericht klar, dass eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe mit „Krankheitsbezug“ nur dann vorliegt, wenn sich die Aussage auf eine bestimmte Krankheit bezieht und nicht schon dann, wenn eine „Stärkung des „Immunsystems“ beworben wird (Urteil vom 18.07.2017, Az.: 5 U 132/15).
OLG Düsseldorf: Das Anpreisen nicht nachgewiesener Eigenschaften von Lebensmitteln ist irreführend
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.01.2012, Az. I-20 U 92/11) hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben eines Nahrungsergänzungsmittels nicht angepriesen werden dürfen, sofern kein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis geführt wird.
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.01.2012, Az. I-20 U 92/11) hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben eines Nahrungsergänzungsmittels nicht angepriesen werden dürfen, sofern kein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis geführt wird.
OLG Celle: Bezeichnung „Detox“ für Kräutertee untersagt
Der allgemeine Gesundheits- und Wohlfühltrend überflutet den Alltag und vor allem die Lebensmittelindustrie. Ein Teehersteller machte sich dies zu eigen und versah seinen Kräutertee mit der Aufschrift „Detox“. Gegen diese Bezeichnung wandte sich ein Wettbewerbsverband mit dem Argument, dass es sich um eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung handele.
Der allgemeine Gesundheits- und Wohlfühltrend überflutet den Alltag und vor allem die Lebensmittelindustrie. Ein Teehersteller machte sich dies zu eigen und versah seinen Kräutertee mit der Aufschrift „Detox“. Gegen diese Bezeichnung wandte sich ein Wettbewerbsverband mit dem Argument, dass es sich um eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung handele.
„Mittelbarer Verbraucherschutz“: EuGH definiert Anwendungsbereich der Health Claims Verordnung weit
Das Thema Verbraucherschutz beschäftigt die Gerichte in zunehmendem Maße, auch da sich auf europäischer Ebene immer mehr Gesetzesinitiativen dem Thema widmen. Im aktuellen Urteil vom 14.07.16 (Az. C-19/15), das den Anwendungsbereich der sog. Health Claims Verordnung betrifft, behandelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Thema jedoch in bisher unbekannter Dimension, denn direkt waren bei der in Rede stehenden Unternehmenspraxis Verbraucher gar nicht beteiligt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Punkte der Urteilsgründe.
Das Thema Verbraucherschutz beschäftigt die Gerichte in zunehmendem Maße, auch da sich auf europäischer Ebene immer mehr Gesetzesinitiativen dem Thema widmen. Im aktuellen Urteil vom 14.07.16 (Az. C-19/15), das den Anwendungsbereich der sog. Health Claims Verordnung betrifft, behandelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Thema jedoch in bisher unbekannter Dimension, denn direkt waren bei der in Rede stehenden Unternehmenspraxis Verbraucher gar nicht beteiligt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Punkte der Urteilsgründe.
Anforderungen an den Einsatz von nährwertbezogenen Angaben nach der HCVO
Nährwertbezogene Angaben heben werbewirksam bestimmte ernährungsphysiologische Eigenschaften eines Produkts hervor und sind so geeignet, eine besondere substanzliche Werthaltigkeit zu suggerieren. Wie auch gesundheitsbezogene Angaben bergen sie allerdings die latente Gefahr von Täuschungen und Übertreibungen und können so zugunsten des Verwenders die Kaufentscheidungen von Verbrauchern über Gebühr beeinflussen. Aus diesem Grunde unterliegt ihre Zulässigkeit den strengen Voraussetzungen der Health-Claims-Verordnung (HCVO). Welche allgemeinen und besonderen Bestimmungen es für den rechtmäßigen Einsatz von nährwertbezogenen Angaben zu beachten gilt, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.
Nährwertbezogene Angaben heben werbewirksam bestimmte ernährungsphysiologische Eigenschaften eines Produkts hervor und sind so geeignet, eine besondere substanzliche Werthaltigkeit zu suggerieren. Wie auch gesundheitsbezogene Angaben bergen sie allerdings die latente Gefahr von Täuschungen und Übertreibungen und können so zugunsten des Verwenders die Kaufentscheidungen von Verbrauchern über Gebühr beeinflussen. Aus diesem Grunde unterliegt ihre Zulässigkeit den strengen Voraussetzungen der Health-Claims-Verordnung (HCVO). Welche allgemeinen und besonderen Bestimmungen es für den rechtmäßigen Einsatz von nährwertbezogenen Angaben zu beachten gilt, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.
KG Berlin: Unzulässigkeit einer Werbung für Rotbuschtee mit der Angabe „Vitamine GESUND“
Auf der Internetplattform eBay wurde von einem Unternehmen ein Rotbuschtee angeboten. In der Angebotsüberschrift fanden sich neben der Teebezeichnung u.a. die Begriffe „Vitamine GESUND“. Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs störte sich an der Angabe „GESUND“ und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung. Lesen Sie im heutigen Beitrag, wie das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 27.11.2015 (Az. 5 U 96/14) den Fall entschied.
Auf der Internetplattform eBay wurde von einem Unternehmen ein Rotbuschtee angeboten. In der Angebotsüberschrift fanden sich neben der Teebezeichnung u.a. die Begriffe „Vitamine GESUND“. Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs störte sich an der Angabe „GESUND“ und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung. Lesen Sie im heutigen Beitrag, wie das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 27.11.2015 (Az. 5 U 96/14) den Fall entschied.
Bundesgerichtshof zur Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Angaben darstellen.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Angaben darstellen.
Evaluation und Fitness Check: Der Fahrplan zur Überprüfung der Health claims Verordnung
Die Kommission überprüft im kommenden Jahr die Health claims Verordnung (HCVO). Dazu hat sie kürzlich ein inhaltliches und zeitliches Konzept vorgestellt.
Die Kommission überprüft im kommenden Jahr die Health claims Verordnung (HCVO). Dazu hat sie kürzlich ein inhaltliches und zeitliches Konzept vorgestellt.
Harmonie für Körper und Seele – nicht vor dem LG Düsseldorf
Ein Wettbewerbsverein erreichte vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich, dass ein Unternehmen seine Kräuterteemischung nicht mehr unter der Bezeichnung „Detox“ verkaufen darf.
Ein Wettbewerbsverein erreichte vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich, dass ein Unternehmen seine Kräuterteemischung nicht mehr unter der Bezeichnung „Detox“ verkaufen darf.
Übergangsvorschriften, Verhältnis zum deutschen Wettbewerbsrecht und weiterführende Links – Teil 7 der Serie zur HCVO
Der siebte und letzte Teil der Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO) behandelt abschließend die verschiedenen Übergangsregelungen und die Auswirkungen der Verordnung auf das Wettbewerbsrecht. Unterstehen der HCVO auch vor ihrem Inkrafttreten eingetragene Kennzeichen? Sind die Verordnungsbestimmungen als wettbewerbsbezogene Marktverhaltensnormen aufzufassen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich nebst einer Auflistung weiterführender Links im folgenden Beitrag.
Der siebte und letzte Teil der Serie zur Health-Claims-Verordnung (HCVO) behandelt abschließend die verschiedenen Übergangsregelungen und die Auswirkungen der Verordnung auf das Wettbewerbsrecht. Unterstehen der HCVO auch vor ihrem Inkrafttreten eingetragene Kennzeichen? Sind die Verordnungsbestimmungen als wettbewerbsbezogene Marktverhaltensnormen aufzufassen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich nebst einer Auflistung weiterführender Links im folgenden Beitrag.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
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- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
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- Kosmetika
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