Irreführende Werbung
Achtung: Das müssen Sie wissen, wenn Sie mit Freebies werben möchten!
In der heutigen Zeit stellen Freebies (sog. Lead Magnet) eine attraktive Möglichkeit dar, online für das eigene Unternehmen Werbung zu betreiben. Unternehmen gewähren kleine „Werbegeschenke“, um auf diese Weise Daten wie E-Mail-Adressen zu gewinnen, um diese später zu Marketingzwecken (z.B. Newsletterversendung) nutzen zu können. In Zeiten der DSVGO ist allerdings Vorsicht geboten, da sowohl die Gewinnung, als auch die Weiterverwertung von personenbezogenen Daten an datenschutzrechltiche Voraussetzungen gebunden ist. Dieser Beitrag klärt für Sie, ob und wann Freebies zulässig sind, welche rechtlichen Gesichtspunkte zu beachten sind und was sich vor allem im Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuerungen zum 01.01.2022 geändert hat.
In der heutigen Zeit stellen Freebies (sog. Lead Magnet) eine attraktive Möglichkeit dar, online für das eigene Unternehmen Werbung zu betreiben. Unternehmen gewähren kleine „Werbegeschenke“, um auf diese Weise Daten wie E-Mail-Adressen zu gewinnen, um diese später zu Marketingzwecken (z.B. Newsletterversendung) nutzen zu können. In Zeiten der DSVGO ist allerdings Vorsicht geboten, da sowohl die Gewinnung, als auch die Weiterverwertung von personenbezogenen Daten an datenschutzrechltiche Voraussetzungen gebunden ist. Dieser Beitrag klärt für Sie, ob und wann Freebies zulässig sind, welche rechtlichen Gesichtspunkte zu beachten sind und was sich vor allem im Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuerungen zum 01.01.2022 geändert hat.
BGH: "Olympiaverdächtige" Werbung für Sportbekleidung zulässig
Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.
Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstößt.
Neues vom BGH zur Werbung für Komplettküchen: Typenbezeichnung und Herstellerangabe wesentlich
Händler unterliegen auch bei Werbung mittels Prospekten per Postwurfsendung den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts und bestimmten Informationspflichten. Wie kürzlich der BGH entschied, müssen bei der Werbung von Komplettküchen, welche zum Festpreis erworben werden, sämtliche Details der Produkte angegeben werden, die für den Verbraucher wesentlich sind.
Händler unterliegen auch bei Werbung mittels Prospekten per Postwurfsendung den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts und bestimmten Informationspflichten. Wie kürzlich der BGH entschied, müssen bei der Werbung von Komplettküchen, welche zum Festpreis erworben werden, sämtliche Details der Produkte angegeben werden, die für den Verbraucher wesentlich sind.
OLG Hamm: Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anzubieten stellt unzulässiges Lockvogelangebot dar
Das OLG Hamm (Urteil vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob eine Verfügbarkeitsmitteilung, dass eine Ware noch lieferbar sei, als Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt eines Lockvogelangebotes zu werten ist, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht mehr verfügbar - da z.B. ausverkauft - ist. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem heutigen Beitrag:
Das OLG Hamm (Urteil vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob eine Verfügbarkeitsmitteilung, dass eine Ware noch lieferbar sei, als Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt eines Lockvogelangebotes zu werten ist, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht mehr verfügbar - da z.B. ausverkauft - ist. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem heutigen Beitrag:
Bilder sagen mehr als 1000 Worte: Wenn Blickfangwerbung zur Irreführung wird
Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für eine irreführende Produktbeschreibung einer Onlinehandelsplattform auch dann haftet, wenn er sein Angebot nur an dessen bereits bestehendes Produktbild anhängt. Dieses Verhalten sei eine Irreführung des Verbrauchers und damit wettbewerbswidrig. Entscheidungserheblich ist dabei nicht die Auffassungsgabe eines sog. „reflektierten“ Verbrauchers, sondern vielmehr, dass eine geschäftliche Handlung bereits dann irreführend ist, wenn sie „zur Täuschung geeignete Angaben“ enthalte. Dies gelte auch dann, wenn sich der Onlinehändler mit seinem Angebot an ein bestehendes Produktbild der Onlinehandelsplattform anhängt, so das LG Arnsberg, Urteil vom 05.03.2015, Az: I-8 O 10/15.
Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für eine irreführende Produktbeschreibung einer Onlinehandelsplattform auch dann haftet, wenn er sein Angebot nur an dessen bereits bestehendes Produktbild anhängt. Dieses Verhalten sei eine Irreführung des Verbrauchers und damit wettbewerbswidrig. Entscheidungserheblich ist dabei nicht die Auffassungsgabe eines sog. „reflektierten“ Verbrauchers, sondern vielmehr, dass eine geschäftliche Handlung bereits dann irreführend ist, wenn sie „zur Täuschung geeignete Angaben“ enthalte. Dies gelte auch dann, wenn sich der Onlinehändler mit seinem Angebot an ein bestehendes Produktbild der Onlinehandelsplattform anhängt, so das LG Arnsberg, Urteil vom 05.03.2015, Az: I-8 O 10/15.
OLG Hamburg: Werbung mit „natürlicher Milchsäurekultur“ bei Laborerzeugnis ist unzulässig
Gerade im Bereich des Lebensmittelvertriebes wird die Natürlichkeit bestimmter Inhaltsstoffe häufig beworben, um dem Verbraucher eine besondere Qualität des jeweiligen Produktes zu suggerieren und ihn darauf hinzuweisen, dass insbesondere keine gentechnischen Verfahren bei der Herstellung bestimmter Komponenten verwendet wurden. Sowohl im Einzel- als auch im Online-Handel soll dies die Kaufentscheidung der Verbraucher für spezifische Waren positiv beeinflussen.
Gerade im Bereich des Lebensmittelvertriebes wird die Natürlichkeit bestimmter Inhaltsstoffe häufig beworben, um dem Verbraucher eine besondere Qualität des jeweiligen Produktes zu suggerieren und ihn darauf hinzuweisen, dass insbesondere keine gentechnischen Verfahren bei der Herstellung bestimmter Komponenten verwendet wurden. Sowohl im Einzel- als auch im Online-Handel soll dies die Kaufentscheidung der Verbraucher für spezifische Waren positiv beeinflussen.
OLG Frankfurt a.M.: Keine Irreführung, wenn Lebensmittelverpackung ausländisches Produkt suggeriert aber Herstellerhinweis einen inländischen Firmensitz bezeichnet
Mit Urteil vom 08. November 2012, Az. 6 U 27/11, entschied das OLG Frankfurt, dass es keine zwingende Irreführungsgefahr im Sinne des § 5 UWG für gegeben erachtet, wenn die Verpackung eines Lebensmittels ein ausländisches Produkt suggeriert, in den Herstellerangaben jedoch ein inländischer Firmensitz bezeichnet ist.
Mit Urteil vom 08. November 2012, Az. 6 U 27/11, entschied das OLG Frankfurt, dass es keine zwingende Irreführungsgefahr im Sinne des § 5 UWG für gegeben erachtet, wenn die Verpackung eines Lebensmittels ein ausländisches Produkt suggeriert, in den Herstellerangaben jedoch ein inländischer Firmensitz bezeichnet ist.
"Mogelpackung" - Verstoß gegen Eichgesetz kann wettbewerbswidrig sein
Mit seinem Urteil vom 22.11.2012 hat das OLG Karlsruhe, den Vertreiber mehrerer Frischkäsesorten - Rondelé in den Sorten „Knoblauch von der Garonne und feine Kräuter“, „Walnüsse aus der Dordogne“, „Ziegenkäse aus dem Poitou“ und „Meersalz aus der Camargue“ verurteilt, es zu unterlassen, diesen in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Verpackung mit einer Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) einen Inhalt von 125 g Frischkäse aufweise und der von einer seitlich und an der Unterseite vorhandenen Pappummantelung umgebene Plastikbecher im Inneren an einer Seite eine ca. 1,0 cm tiefe, ca. 3,5 cm breite Einbuchtung aufweise und insgesamt nach unten abgerundet sei.
Mit seinem Urteil vom 22.11.2012 hat das OLG Karlsruhe, den Vertreiber mehrerer Frischkäsesorten - Rondelé in den Sorten „Knoblauch von der Garonne und feine Kräuter“, „Walnüsse aus der Dordogne“, „Ziegenkäse aus dem Poitou“ und „Meersalz aus der Camargue“ verurteilt, es zu unterlassen, diesen in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Verpackung mit einer Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) einen Inhalt von 125 g Frischkäse aufweise und der von einer seitlich und an der Unterseite vorhandenen Pappummantelung umgebene Plastikbecher im Inneren an einer Seite eine ca. 1,0 cm tiefe, ca. 3,5 cm breite Einbuchtung aufweise und insgesamt nach unten abgerundet sei.
"Schlank im Schlaf" – irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot
Ein Bäckereiunternehmen aus Schleswig-Holstein handelt wettbewerbswidrig, wenn es ein "Eiweiß-Abendbrot" auf Faltblättern unter anderem mit dem Spruch "Schlank im Schlaf" bewirbt. Mit Beschluss von 21. Juni 2012 gestern hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts diese Art der Werbung untersagt.
Ein Bäckereiunternehmen aus Schleswig-Holstein handelt wettbewerbswidrig, wenn es ein "Eiweiß-Abendbrot" auf Faltblättern unter anderem mit dem Spruch "Schlank im Schlaf" bewirbt. Mit Beschluss von 21. Juni 2012 gestern hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts diese Art der Werbung untersagt.
Crème vs. Block: Über die richtige Darstellung der Nougatfüllung
Nougatfüllung ist nicht gleich Nougatfüllung: Waffelröllchen können einerseits mit hochwertigem Blocknougat, andererseits auch mit weniger hochwertiger Nougatcrème gefüllt sein. Wenn ein Waffelbäcker zu letzterer Zutat greift, sollte er auch deutlich darauf hinweisen – andernfalls droht eine Irreführung des Verbrauchers (aktuell dazu LG Köln, Urt. v. 01.09.2011, Az. 31 O 349/11).
Nougatfüllung ist nicht gleich Nougatfüllung: Waffelröllchen können einerseits mit hochwertigem Blocknougat, andererseits auch mit weniger hochwertiger Nougatcrème gefüllt sein. Wenn ein Waffelbäcker zu letzterer Zutat greift, sollte er auch deutlich darauf hinweisen – andernfalls droht eine Irreführung des Verbrauchers (aktuell dazu LG Köln, Urt. v. 01.09.2011, Az. 31 O 349/11).
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“: Unzulässige Werbeaussage für Früchtequark
Lebensmittel zu bewerben ist ein heikles Unterfangen: Einerseits will der Werbende den Verbraucher davon überzeugen, sein Produkt zu konsumieren, andererseits sollte er dabei nicht die Vorstellung wecken, das Lebensmittel sei gesünder als es tatsächlich ist. Ein großer Hersteller von Molkereiprodukten wurde genau deswegen vom Oberlandesgericht Stuttgart auf Unterlassung verurteilt – er hatte behauptet, sein speziell für Kinder angepriesener Früchtequark sei „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“ (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 03.02.2011, Az. 2 U 61/10).
Lebensmittel zu bewerben ist ein heikles Unterfangen: Einerseits will der Werbende den Verbraucher davon überzeugen, sein Produkt zu konsumieren, andererseits sollte er dabei nicht die Vorstellung wecken, das Lebensmittel sei gesünder als es tatsächlich ist. Ein großer Hersteller von Molkereiprodukten wurde genau deswegen vom Oberlandesgericht Stuttgart auf Unterlassung verurteilt – er hatte behauptet, sein speziell für Kinder angepriesener Früchtequark sei „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“ (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 03.02.2011, Az. 2 U 61/10).
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
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- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
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- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
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