Krankheitsbezogene Werbung

Weil der Kater eine Krankheit ist: Vorsicht bei Werbeaussagen

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen.

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Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Auch bei diätetischen Lebensmitteln ist Verbot krankheitsbezogener Werbung zu beachten

Das LG Bielefeld stellte mit Urteil vom 12.08.2008 (Az. 10 O 36/08) fest, dass auch für diätetische Lebensmittel grundsätzlich das Verbot krankheitsbezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB gilt - zumindest wenn die Werbung außerhalb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 Abs. 2 DiätV zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung gem. § 21 DiätV erfolge.

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Tipp des Tages: Sie verkaufen Lebensmittel oder Futtermittel? Dann werben Sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen!

Zurzeit werden viele Lebensmittelhändler abgemahnt, weil sie beim Verkauf ihrer Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel) oder Futtermittel mit krankheitsbezogenen Aussagen werben.

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Unzulässig: Werbung mit krebshemmender oder cholesterinsenkender Wirkung von grünem Tee

Eine Werbung für Lebensmittel darf keine Aussagen enthalten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezieht, vgl. das in § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB normierte Verbot krankheitsbezogener Werbung.

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