Werberecht - Apotheker
BGH: Es gibt nichts geschenkt! Auch geringwertige Werbegaben von Apotheken beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind unzulässig
Die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Preisbildung für verschreibungspflichtige Medikamente die in Deutschland verkauft werden. Patienten und Kunden sollen in jeder Apotheke, ohne zuvor Preisvergleiche durchführen zu müssen, die ihnen verschriebenen Medikamente zu dem gleichen Preis erhalten können. Verstöße gegen die Preisregelung stellen abmahnbare Wettbewerbsverstöße dar. Was vielen zunächst nicht bewusst ist - die Preisbindung hat auch gravierende Auswirkungen auf die Werbestrategien der einzelnen Apotheken. So können bereits geringwertige Werbegeschenke dazu führen, dass die Preisbindung unterlaufen wird. Der BGH hat in diesem Zusammenhang am 06.06.2019 (Az. I ZR 206/17 und Az. I ZR 60/18) zwei ähnlich gelagerte Fälle entschieden.
Die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Preisbildung für verschreibungspflichtige Medikamente die in Deutschland verkauft werden. Patienten und Kunden sollen in jeder Apotheke, ohne zuvor Preisvergleiche durchführen zu müssen, die ihnen verschriebenen Medikamente zu dem gleichen Preis erhalten können. Verstöße gegen die Preisregelung stellen abmahnbare Wettbewerbsverstöße dar. Was vielen zunächst nicht bewusst ist - die Preisbindung hat auch gravierende Auswirkungen auf die Werbestrategien der einzelnen Apotheken. So können bereits geringwertige Werbegeschenke dazu führen, dass die Preisbindung unterlaufen wird. Der BGH hat in diesem Zusammenhang am 06.06.2019 (Az. I ZR 206/17 und Az. I ZR 60/18) zwei ähnlich gelagerte Fälle entschieden.
BGH: pharmazeutische Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline ist unzulässig
Der BGH bestätigte am 19.07.2012 in der Rechtssache Az.: I ZR 40/11, dass die pharmazeutische Beratung über eine nur gegen Gebühr in Anspruch zu nehmende Telefon-Hotline nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG, § 11a ApoG, § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 1 ApBetrO unlauter und somit unzulässig sei.
Der BGH bestätigte am 19.07.2012 in der Rechtssache Az.: I ZR 40/11, dass die pharmazeutische Beratung über eine nur gegen Gebühr in Anspruch zu nehmende Telefon-Hotline nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG, § 11a ApoG, § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 1 ApBetrO unlauter und somit unzulässig sei.
EU: Einheitliches Logo für Online-Apotheken und Medizinprodukthändler
Die sogenannte EU-Fälschungsrichtlinie 2011/63/EU sieht für die Zukunft ein eigenes Logo für gelistete Versandapotheken vor, über das der Verbraucher künftig legal operierende Versandapotheken mittels eines reziproken Links erkennen kann. Gleichzeitig soll der Link aufzeigen, in welchem EU-Staat der Apotheker gelistet ist.
Die sogenannte EU-Fälschungsrichtlinie 2011/63/EU sieht für die Zukunft ein eigenes Logo für gelistete Versandapotheken vor, über das der Verbraucher künftig legal operierende Versandapotheken mittels eines reziproken Links erkennen kann. Gleichzeitig soll der Link aufzeigen, in welchem EU-Staat der Apotheker gelistet ist.
Alleinstellungsbehauptungen bei Apotheken: Werbung für „die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ ist wettbewerbswidrig
Im e-Commerce boomen die Internet-Apotheken: Der Patient wird hier nicht nur mit den üblichen Vorteilen des Versandhandels gelockt, sondern vielfach auch mit günstigeren Preisen im Vergleich zu herkömmlichen Apotheken. Dass hierbei jedoch nicht übertrieben werden sollte, musste nun ein Apotheker vor dem Landgericht Osnabrück einsehen: Seine Eigendarstellung als „wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ wurde als wettbewerbswidrig befunden (vgl. LG Osnabrück, Urt. v. 02.06.2010, Az. 18 O 106/09).
Im e-Commerce boomen die Internet-Apotheken: Der Patient wird hier nicht nur mit den üblichen Vorteilen des Versandhandels gelockt, sondern vielfach auch mit günstigeren Preisen im Vergleich zu herkömmlichen Apotheken. Dass hierbei jedoch nicht übertrieben werden sollte, musste nun ein Apotheker vor dem Landgericht Osnabrück einsehen: Seine Eigendarstellung als „wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands“ wurde als wettbewerbswidrig befunden (vgl. LG Osnabrück, Urt. v. 02.06.2010, Az. 18 O 106/09).
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