Unfreie Ware
Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf: ist wettbewerbswidrig
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.
Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf ist wettbewerbswidrig
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.
OLG Hamburg: Bitte um frankierte Rücksendung in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
<p class="MsoNormal">Wie das Info-Portal www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das OLG Hamburg mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine Bitte des Verkäufers an den Kunden, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt und somit auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
<p class="MsoNormal">Wie das Info-Portal www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das OLG Hamburg mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine Bitte des Verkäufers an den Kunden, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt und somit auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig
Zur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.
Zur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
Themen
- Abmahnungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Betriebsspionage
- Disclaimer
- E-Mail Pflichtangaben
- eBay (Panne, WAP, Kodex)
- Falsche Lebensmittelkennzeichnung
- Falsche Suchrubrik
- Falsche Textilkennzeichnung
- Falsches Google Places-Profil
- Firmenwahrheit
- Garantie
- Gekaufte Kundenrezensionen
- Google-Cache
- Impressum
- Irreführende Artikelbeschreibung
- Jugendschutz
- Kundenabwerbung
- Lebenslange Garantie
- Lieferzeiten
- Maßeinheiten (Zoll etc.)
- Mehrwertdiensterufnummern
- Mitbewerberbehinderung
- Preisangabenverordnung
- Preissenkungsaktionen
- Preissuchmaschinen
- Produktnachahmung
- Rückgabebelehrung
- Täuschung
- Testergebnisse
- Unfreie Ware
- Unversicherter Versand
- Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile
- Versandkosten
- Versicherter Versand
- Verstoß gegen Grenzwerte
- Wertersatz bei eBay
- Widerrufsbelehrung
Weitere Themen
Schnellsuche
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Jet Sky - Fotolia.com · Bild 2) © shoot4u - Fotolia.com · Bild 3) Claudia Hautumm / PIXELIO · Bild 4) RainerSturm / PIXELIO