Verkauf von elektronischen Displays

Leitfaden: Elektronische Displays richtig im Internet kennzeichnen (z.B. Fernseher, Monitore)

Leitfaden: Elektronische Displays richtig im Internet kennzeichnen (z.B. Fernseher, Monitore)

Elektronische Displays, wie etwa Fernseher und Monitore, müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs speziell gekennzeichnet werden. Eine EU-Kennzeichnungsverordnung legt dabei unterschiedliche Anforderungen für Werbung und Angebote fest. Wir zeigen, wie diese Vorschriften korrekt umgesetzt werden.

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Leitfaden: Fernsehgeräte / LED-Monitore richtig im Internet kennzeichnen

Leitfaden: Fernsehgeräte / LED-Monitore richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Fernsehgeräten im Internet hat sich in den letzten Jahren zu einer echten Herausforderung entwickelt. Dabei sind mittlerweile die Vorgaben dreier (!) EU-Verordnungen zu berücksichtigen, wobei der Umfang der Kennzeichnungspflichten wiederum davon abhängt, ob Fernsehgeräte konkret angeboten oder bloß beworben werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Fernsehgeräten im Internet.

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Online-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Online-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 schreibt eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor. Was sind überhaupt Fernsehgeräte und wie sind diese im Fernabsatz (z.B. Internet oder Katalog) korrekt zu kennzeichnen? Welche Pflichten treffen Händler in dem Zusammenhang und welche Rolle spielt hierbei die Verordnung Nr. 518/2014, die ab dem 01.01.2015 weitere Vorgaben beim Vertrieb von Fernsehgeräten über Fernabsatz (z.B. Internet, Katalog) macht? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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OLG Köln: Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbung auch bei LED-Monitoren

OLG Köln: Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse in Werbung auch bei LED-Monitoren

Mit Urteil vom 26. Februar 2014 (Az. 6 U 189/13) hat das OLG Köln entschieden, dass LED-Monitoren in Bezug auf die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse tatbestandlich der Kennzeichnungsverordnung für Fernsehgeräte unterfallen und dass ein Verzicht der Etikettierung in der Werbung somit einem Wettbewerbsverstoß gleichkommt.

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Achtung: Seit dem 30.03.2012 ist Kennzeichnung von Fernsehern im Internet verpflichtend

Achtung: Seit dem 30.03.2012 ist Kennzeichnung von Fernsehern im Internet verpflichtend

Am 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt. Seit dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend gekennzeichnet beworben werden. Lesen Sie hierzu die FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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