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![© barkey-design - Fotolia.com Urheberrechtsverstöße in RSS-Feeds: Websitebetreiber haftet auch bei fremden RSS-Feeds auf seiner Website](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2673/image_w200-h0-c3i4.png)
Urheberrechtsverstöße in RSS-Feeds: Websitebetreiber haftet auch bei fremden RSS-Feeds auf seiner Website
Derjenige, der fremde Beiträge per RSS-Feeds auf seiner Website einstellt, macht sich diese zu eigen und haftet somit für etwaige Urheberrechtsverstöße in den RSS-Feeds. Auch eine Haftungsausschlussklausel im Impressum schützt den Websitebetreiber nicht. (LG Berlin Urteil vom 15.03.2011, Az. 15 O 103/11).
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