Produktnachahmung
Frage des Tages: Was können Händler gegen Fake-Duplikate ihrer Shops tun?
Webshop-Betreiber werden vermehrt mit Fake-Duplikaten ihrer Webshops konfrontiert. Diese sehen ihren Webshops hinsichtlich grafischer Gestaltung, Produktangebot und auch der Domain zumindest auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlich. Betrüger versuchen hierdurch, potentielle Kunden der seriösen Webshops abzuzocken. Wir gehen in diesem Beitrag der Frage nach, was die Betreiber der kopierten Webshops hiergegen unternehmen können.
Webshop-Betreiber werden vermehrt mit Fake-Duplikaten ihrer Webshops konfrontiert. Diese sehen ihren Webshops hinsichtlich grafischer Gestaltung, Produktangebot und auch der Domain zumindest auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlich. Betrüger versuchen hierdurch, potentielle Kunden der seriösen Webshops abzuzocken. Wir gehen in diesem Beitrag der Frage nach, was die Betreiber der kopierten Webshops hiergegen unternehmen können.
Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb von nachgeahmten Produkten?
Der Vertrieb von nachgeahmten Produkten ist grundsätzlich nicht untersagt. Jedoch werden Hersteller, deren Produkte eine sog. wettbewerbliche Eigenart aufweisen, in bestimmten Fällen vor Nachahmungen ihrer Produkte durch das Gesetz geschützt. Mit der Frage, wann ein solcher Schutz begründet ist und Vertreiber von Nachahmungen unlauter handeln, beschäftigt sich immer wieder die Rechtsprechung, zuletzt auch das OLG Köln.
Der Vertrieb von nachgeahmten Produkten ist grundsätzlich nicht untersagt. Jedoch werden Hersteller, deren Produkte eine sog. wettbewerbliche Eigenart aufweisen, in bestimmten Fällen vor Nachahmungen ihrer Produkte durch das Gesetz geschützt. Mit der Frage, wann ein solcher Schutz begründet ist und Vertreiber von Nachahmungen unlauter handeln, beschäftigt sich immer wieder die Rechtsprechung, zuletzt auch das OLG Köln.
...wie sie mir gefällt: Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz von Pippi Langstrumpf
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob eine bekannte literarische Figur wettbewerbsrechtlich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob eine bekannte literarische Figur wettbewerbsrechtlich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist.
Pömp me up - der Nachahmungsschutz bei Damenschuhen im Wettbewerbsrecht
Das OLG Frankfurt am Main hat für Recht befunden, dass für bestimmte Damenschuhe (Pömps), die durch ihre optische Gestaltung mittels der Verwendung von speziellen Gestaltungselementen (sog. besonderen Merkmalen) von anderen Schuhen gleicher Art leicht unterschieden werden können ein wettbewerblicher Schutz gegen Nachahmung besteht. Diese besonderen Merkmale ermöglichen dem Verbraucher einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft und begründen damit einen Unterlassungsanspruch gegen eine unberechtigte Nachahmung, vgl. Frankfurt am Main, Urteil vom 03.04.2014, Az. 6 U 276/12. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
Das OLG Frankfurt am Main hat für Recht befunden, dass für bestimmte Damenschuhe (Pömps), die durch ihre optische Gestaltung mittels der Verwendung von speziellen Gestaltungselementen (sog. besonderen Merkmalen) von anderen Schuhen gleicher Art leicht unterschieden werden können ein wettbewerblicher Schutz gegen Nachahmung besteht. Diese besonderen Merkmale ermöglichen dem Verbraucher einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft und begründen damit einen Unterlassungsanspruch gegen eine unberechtigte Nachahmung, vgl. Frankfurt am Main, Urteil vom 03.04.2014, Az. 6 U 276/12. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
Wettbewerbswidrige Nachahmung von Produkten: LG Köln über Raketengefechte in der Zahnmedizin
Die Nachahmung von Produkten kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie einem Konkurrenzprodukt zum Verwechseln ähnlich sehen, ohne dass dies technisch notwendig ist. In einem Urteil des LG Köln zu dieser Problematik ging es um zahnmedizinische Produkte, die in einer unverwechselbaren Raketenform ausgestaltet sind (Urt. v. 12.10.2010, Az. 33 O 306/09).
Die Nachahmung von Produkten kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie einem Konkurrenzprodukt zum Verwechseln ähnlich sehen, ohne dass dies technisch notwendig ist. In einem Urteil des LG Köln zu dieser Problematik ging es um zahnmedizinische Produkte, die in einer unverwechselbaren Raketenform ausgestaltet sind (Urt. v. 12.10.2010, Az. 33 O 306/09).
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