LG Bonn: Ein „Like“ als Gegenleistung zu einem geldwerten Sammelpunktesystem stellt einen Wettbewerbsverstoß dar
Sog. "Likes" auf Social-Media-Kanälen sind ein äußerst beliebtes Gut bei Online-Händlern, dann diese spiegeln im allgemeinen Bewußtsein eine gewisse Beliebheit des Ge-Likten wider. Zudem lassen derartige "Likes" auch (zumindest mittelbar) auf eine gewisse Kundenzufriedenheit schließen. Was aber gilt, wenn solche "Likes" durch die Gewährung von gelwerten Vorteilen angestoßen werden? Mit dieser Frage musste sich das LG Bonn näher auseinandersetzen, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag, welche Probleme bei gekauften "Likes" drohen.
Sog. "Likes" auf Social-Media-Kanälen sind ein äußerst beliebtes Gut bei Online-Händlern, dann diese spiegeln im allgemeinen Bewußtsein eine gewisse Beliebheit des Ge-Likten wider. Zudem lassen derartige "Likes" auch (zumindest mittelbar) auf eine gewisse Kundenzufriedenheit schließen. Was aber gilt, wenn solche "Likes" durch die Gewährung von gelwerten Vorteilen angestoßen werden? Mit dieser Frage musste sich das LG Bonn näher auseinandersetzen, lesen Sie in unserem heutigen Beitrag, welche Probleme bei gekauften "Likes" drohen.
Namenwahl: Vorsicht bei der Benennung von Facebook-Accounts
Bei der Wahl des richtigen Namens für einen Facebook-Account ist Vorsicht geboten: Eine Facebook-Seite ist im Endeffekt nichts anderes als eine eigene Website, die eben „nur“ für Facebook-Mitglieder (in Deutschland immerhin schon 47% der Internet-Nutzer) einsehbar ist. Das Problem: Bei der Benennung des Accounts können schnell einmal fremde Markenrechte verletzt werden.
Bei der Wahl des richtigen Namens für einen Facebook-Account ist Vorsicht geboten: Eine Facebook-Seite ist im Endeffekt nichts anderes als eine eigene Website, die eben „nur“ für Facebook-Mitglieder (in Deutschland immerhin schon 47% der Internet-Nutzer) einsehbar ist. Das Problem: Bei der Benennung des Accounts können schnell einmal fremde Markenrechte verletzt werden.
I still like: Verwendung des „gefällt mir“-Buttons auf Facebook bleibt wettbewerbskonform
Vor kurzem wurde gerichtlich festgestellt, dass die Verwendung des „like“-buttons von Facebook auf kommerziellen Websites unter Umständen gegen das Datenschutzrecht, jedoch keinesfalls gegen den lauteren Wettbewerb verstößt. Der Streit ist mittlerweile eine Instanz weitergewandert und landete vor dem Kammergericht Berlin – doch auch hier wurde kein Wettbewerbsverstoß angenommen.
Vor kurzem wurde gerichtlich festgestellt, dass die Verwendung des „like“-buttons von Facebook auf kommerziellen Websites unter Umständen gegen das Datenschutzrecht, jedoch keinesfalls gegen den lauteren Wettbewerb verstößt. Der Streit ist mittlerweile eine Instanz weitergewandert und landete vor dem Kammergericht Berlin – doch auch hier wurde kein Wettbewerbsverstoß angenommen.
I like: „Gefällt mir“-button auf facebook ist nicht wettbewerbswidrig
Wer im e-Trade auf seinen Angebotsseiten einen „gefällt mir“-button für facebook setzt, handelt in keinem Fall wettbewerbswidrig; so entschied das Landgericht Berlin vor wenigen Tagen (14.03.2011, Az. 91 O 25/11). Dennoch sollte der button schon aus Gründen des Datenschutzes mit Bedacht eingesetzt werden.
Wer im e-Trade auf seinen Angebotsseiten einen „gefällt mir“-button für facebook setzt, handelt in keinem Fall wettbewerbswidrig; so entschied das Landgericht Berlin vor wenigen Tagen (14.03.2011, Az. 91 O 25/11). Dennoch sollte der button schon aus Gründen des Datenschutzes mit Bedacht eingesetzt werden.
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