Falsches Google Places-Profil
Achtung beim Google Places-Profil: Unzutreffende Angaben können irreführend sein und abgemahnt werden!
Das Landgericht München I hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 22.03.2011, Az.: 17 HK O 5636/11) festgehalten, dass derjenige irreführend wirbt und somit wettbewerbswidrig handelt, der im sog. Google Places-Profil eine falsche Ortsangabe als Geschäftssitz mitteilt.
Das Landgericht München I hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 22.03.2011, Az.: 17 HK O 5636/11) festgehalten, dass derjenige irreführend wirbt und somit wettbewerbswidrig handelt, der im sog. Google Places-Profil eine falsche Ortsangabe als Geschäftssitz mitteilt.
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
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