Inkasso
Kunde bestreitet Vertragsschluss: Handlungsempfehlung + Muster
Das Internet ist ein idealer Ort für ein reichweitenstarkes Anbieten von Waren. Zugleich bedeutet der Vertragsschluss im Fernabsatz aber auch, dass es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten kommt, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Nicht selten wird von Kundenseite dabei vorgeschoben, man habe die Bestellung gar nicht selbst getätigt. Wie sich betroffene Händler in eine solchen Fall am besten verhalten sollten, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Das Internet ist ein idealer Ort für ein reichweitenstarkes Anbieten von Waren. Zugleich bedeutet der Vertragsschluss im Fernabsatz aber auch, dass es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten kommt, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Nicht selten wird von Kundenseite dabei vorgeschoben, man habe die Bestellung gar nicht selbst getätigt. Wie sich betroffene Händler in eine solchen Fall am besten verhalten sollten, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.
§ 28a BDSG: Panikmache in Sachen Inkasso
In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Händler sind der Ansicht, durch diese Vorschrift daran gehindert zu sein, Forderungen und damit auch Daten säumiger Schuldner an Inkassodienstleister weiterzugeben. Diese breite Verunsicherung nehmen wir zum Anlass, die Vorschrift des § 28a BDSG in Bezug auf die Inkassotätigkeit näher zu beleuchten.
In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Händler sind der Ansicht, durch diese Vorschrift daran gehindert zu sein, Forderungen und damit auch Daten säumiger Schuldner an Inkassodienstleister weiterzugeben. Diese breite Verunsicherung nehmen wir zum Anlass, die Vorschrift des § 28a BDSG in Bezug auf die Inkassotätigkeit näher zu beleuchten.
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