Täuschung

Achtung Abmahnung: Irreführung über betriebliche Herkunft der Ware = Wettbewerbsverstoß
02.08.2024, 15:48 Uhr | Täuschung

Achtung Abmahnung: Irreführung über betriebliche Herkunft der Ware = Wettbewerbsverstoß
Achtung Abmahnung: Irreführung über betriebliche Herkunft der Ware = Wettbewerbsverstoß

Originalprodukt oder Nachbildung? Eine aktuelle, uns vorliegende Abmahnung bemängelt den Verkauf von im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren unter Irreführung des Kunden über ihre betriebliche Herkunft. Was konkret abgemahnt wurde und wie Sie rechtssicher Waren aus dem 3D-Druckverfahren verkaufen, lesen Sie in unserem Beitrag.

Achtung Abmahnung: Werbung für Tätigkeiten, für welche eine Eintragung in der Handwerksrolle (nach der HwO) notwendig ist
14.06.2019, 10:22 Uhr | Täuschung

Achtung Abmahnung: Werbung für Tätigkeiten, für welche eine Eintragung in der Handwerksrolle (nach der HwO) notwendig ist
Achtung Abmahnung: Werbung für Tätigkeiten, für welche eine Eintragung in der Handwerksrolle (nach der HwO) notwendig ist

Die Wettbewerbszentrale München tritt mit besonderen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Erscheinung. Ziel der Abmahnung sind Unternehmer, die Dienstleistungen bewerben, welche eine Eintragung nach § 6 Abs. 1 der Handwerksordnung (HwO) voraussetzen. In den Abmahnungen wird der Vorwurf erhoben, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn eine Dienstleistung angeboten wird, obwohl der hierfür werbende Unternehmer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Wann eine solche Abmahnung berechtigt ist, eine Tätigkeit also ein Handwerk darstellt und eine Eintragungspflicht nach der HwO voraussetzt, lesen Sie in unserem Beitrag.

Achtung Parfüm-Schnäppchenjäger: Abmahnung wegen Verwendung des Begriffes „Outlet“
18.08.2014, 17:52 Uhr | Täuschung

Achtung Parfüm-Schnäppchenjäger: Abmahnung wegen Verwendung des Begriffes „Outlet“
Achtung Parfüm-Schnäppchenjäger: Abmahnung wegen Verwendung des Begriffes „Outlet“

Der IT- Recht Kanzlei liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Coty Germany GmbH wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße durch die Verwendung des Begriffes Outlet in Zusammenhang mit dem Verkauf von Markenparfüms vor.

Irreführung durch fehlende Transparenz des werblichen Charakters einer Sendung
17.11.2010, 12:48 Uhr | Täuschung

Irreführung durch fehlende Transparenz des werblichen Charakters einer Sendung
Irreführung durch fehlende Transparenz des werblichen Charakters einer Sendung

Das OLG Hamm hat kürzlich entschieden, dass eine Irreführung vorliegt, wenn auf einer Benachrichtigungskarte der werbliche Charakter einer angeblich verpassten Sendung nicht offenbart wird.

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