Preisangabenverordnung
Vorsicht Abmahnung: Falscher Bezugspunkt bei Grundpreisangabe (hier: Abtropfgewicht)
Ein häufiger Stolperstein im erfolgreichen Online-Handel: Grundpreis- und Abtropfgewichtsangaben. Eine aktuelle Abmahnung bemängelt den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne korrekten Bezugspunkt für die Grundpreisangabe, nämlich das Abtropfgewicht. Über den konkreten, abgemahnten Verstoß und rechtssichere Grundpreisangaben lesen Sie in unserem Beitrag.
Ein häufiger Stolperstein im erfolgreichen Online-Handel: Grundpreis- und Abtropfgewichtsangaben. Eine aktuelle Abmahnung bemängelt den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne korrekten Bezugspunkt für die Grundpreisangabe, nämlich das Abtropfgewicht. Über den konkreten, abgemahnten Verstoß und rechtssichere Grundpreisangaben lesen Sie in unserem Beitrag.
LG Düsseldorf: Pflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung
Das LG Düsseldorf hat in einem Urteil über die Informationspflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung auf Basis des neu eingeführten § 11 Abs. 1 PAngV entschieden. Der Antragsgegner im Verfahren hatte in seinen Prospekten für Produkte zwei Preise angegeben, wobei der niedrigere Preis mit einem Sternchen und der teurere mit einem durchgestrichenen Preis gekennzeichnet war. Ein Wirtschaftsverband hielt diese Werbung für unzulässig, da sie den Verbraucher nicht über den niedrigsten Gesamtpreis informierte. Das LG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung grundsätzliche Ausführungen zu den neuen Pflichten bei Preisnachlässen gemacht.
Das LG Düsseldorf hat in einem Urteil über die Informationspflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung auf Basis des neu eingeführten § 11 Abs. 1 PAngV entschieden. Der Antragsgegner im Verfahren hatte in seinen Prospekten für Produkte zwei Preise angegeben, wobei der niedrigere Preis mit einem Sternchen und der teurere mit einem durchgestrichenen Preis gekennzeichnet war. Ein Wirtschaftsverband hielt diese Werbung für unzulässig, da sie den Verbraucher nicht über den niedrigsten Gesamtpreis informierte. Das LG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung grundsätzliche Ausführungen zu den neuen Pflichten bei Preisnachlässen gemacht.
LG Osnabrück: Preisangaben in einer Google-Ads-Werbeanzeige
Ein Händler, der Google Ads-Anzeigen schaltet, verstößt gegen den Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit und täuscht über den Preis, wenn er mit einem Preis wirbt, der nicht alle notwendigen Preisbestandteile direkt in der Anzeige enthält. Ein solcher Preisbestandteile ist auch die Tatsache, dass ein ausgewiesener Preis erst ab einer Mindestbestellmenge für den Verbraucher zu erreichen ist, so das Landgericht Osnabrück (Az.: 18 O 140/21). Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem heutigen Beitrag.
Ein Händler, der Google Ads-Anzeigen schaltet, verstößt gegen den Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit und täuscht über den Preis, wenn er mit einem Preis wirbt, der nicht alle notwendigen Preisbestandteile direkt in der Anzeige enthält. Ein solcher Preisbestandteile ist auch die Tatsache, dass ein ausgewiesener Preis erst ab einer Mindestbestellmenge für den Verbraucher zu erreichen ist, so das Landgericht Osnabrück (Az.: 18 O 140/21). Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem heutigen Beitrag.
Frage des Tages: Muss beim Anbieten von Gürteln der Grundpreis angegeben werden?
Die Frage klingt jetzt erstmal etwas seltsam, hat aber ihre Berechtigung: Denn bei Gürteln, die nach Länge angeboten werden, würde grds. auch die Grundpreispflicht gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV gelten. Und in den Ausnahmetatbeständen zu dieser Verpflichtung sind Gürtel auch nicht aufgeführt. Das würde zunächst alles für die Angabe von Grundpreisen sprechen....
Die Frage klingt jetzt erstmal etwas seltsam, hat aber ihre Berechtigung: Denn bei Gürteln, die nach Länge angeboten werden, würde grds. auch die Grundpreispflicht gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV gelten. Und in den Ausnahmetatbeständen zu dieser Verpflichtung sind Gürtel auch nicht aufgeführt. Das würde zunächst alles für die Angabe von Grundpreisen sprechen....
OLG München: Grundpreisangabe bei sog. Set-Angebot mit unterschiedlichen Tee-Sorten
Das Thema Grundpreisangabe in Online-Shops gehört zu den „Dauerbrennern“. Regelmäßig wird die fehlende/ falsche Angabe des Grundpreises bei den häufigsten Abmahngründen weit oben aufgeführt. Das OLG München hat nunmehr darüber zu befinden gehabt, ob im Falle der Abgabe eines Set-Artikels (bestehend aus unterschiedlichen Tee-Sorten) der Grundpreis angegeben werden muss. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.
Das Thema Grundpreisangabe in Online-Shops gehört zu den „Dauerbrennern“. Regelmäßig wird die fehlende/ falsche Angabe des Grundpreises bei den häufigsten Abmahngründen weit oben aufgeführt. Das OLG München hat nunmehr darüber zu befinden gehabt, ob im Falle der Abgabe eines Set-Artikels (bestehend aus unterschiedlichen Tee-Sorten) der Grundpreis angegeben werden muss. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.
AG Köln: Der Grundpreis ist auch bei Klebebändern anzugeben (selbst bei einem Angebot von Länge x Breite)
Das AG Köln hatte mit Urteil vom 23.05.2016 (Az.: 142 C 566/15) entschieden, dass auch Klebebänder von der Grundpreisangabepflicht betroffen sind, selbst wenn im Rahmen des Online-Angebots die Angabe Länge x Breite erfolgt. Konkret sah das Gericht eine Verpflichtung zur Angabe des auf die Länge bezogenen Grundpreises nach Metern für gegeben, lesen Sie hier die Begründung des Gerichts:
Das AG Köln hatte mit Urteil vom 23.05.2016 (Az.: 142 C 566/15) entschieden, dass auch Klebebänder von der Grundpreisangabepflicht betroffen sind, selbst wenn im Rahmen des Online-Angebots die Angabe Länge x Breite erfolgt. Konkret sah das Gericht eine Verpflichtung zur Angabe des auf die Länge bezogenen Grundpreises nach Metern für gegeben, lesen Sie hier die Begründung des Gerichts:
LG Hamburg: Die Grundpreisangabe bei eBay muss in der Artikelüberschrift stehen
Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine Produkte über das Internethandelsportal ebay vertreibt, bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitteilen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem am 24. November verkündeten Urteil entschieden (327 O 196/11).
Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine Produkte über das Internethandelsportal ebay vertreibt, bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitteilen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem am 24. November verkündeten Urteil entschieden (327 O 196/11).
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