Rückgabebelehrung
Anpassung der Rückgaberichtlinien für Selbstversender (FBM) bei Amazon.de zum 19.04.2017 - UPDATE 31.08.2018
Wie Amazon seinen Verkäufern am 22.03.2017 mitteilte, griffen zum 19.04.2017 etliche Änderungen bei den „Rückgabebedingungen“, an welche sich dann im Widerrufsfall auch Verkäufer zu halten haben, die ihre Waren selbst versenden (=FBM). UPDATE 29.08.2018: Amazon passt zum 05.09.2018 seine Rückgaberichtlinien für von Amazon versendete (FBA) Produkte an und bietet künftig Kunden bei Käufen auch in den Kategorien Schmuck, Uhren sowie Koffer, Rucksäcke & Taschen eine versandkostenfreie Rücksendung an. Dies ergänzt die versandkostenfreie Rücksendung, die bereits für Bekleidung und Schuhe angeboten wird.
Wie Amazon seinen Verkäufern am 22.03.2017 mitteilte, griffen zum 19.04.2017 etliche Änderungen bei den „Rückgabebedingungen“, an welche sich dann im Widerrufsfall auch Verkäufer zu halten haben, die ihre Waren selbst versenden (=FBM). UPDATE 29.08.2018: Amazon passt zum 05.09.2018 seine Rückgaberichtlinien für von Amazon versendete (FBA) Produkte an und bietet künftig Kunden bei Käufen auch in den Kategorien Schmuck, Uhren sowie Koffer, Rucksäcke & Taschen eine versandkostenfreie Rücksendung an. Dies ergänzt die versandkostenfreie Rücksendung, die bereits für Bekleidung und Schuhe angeboten wird.
Frage des Tages: Kann der Händler einem Verbraucher auf der Auktionsplattform eBay ein Rückgaberecht einräumen?
Viele Händler gehen selbstverständlich davon aus, dass den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Grundsätzlich hat der Händler jedoch die Wahl, ob er dem Verbraucher statt eines Widerrufsrechts lieber ein Rückgaberecht einräumen möchte. Kann der Händler dies aber auch wirksam auf der Auktionsplattform eBay ?
Viele Händler gehen selbstverständlich davon aus, dass den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Grundsätzlich hat der Händler jedoch die Wahl, ob er dem Verbraucher statt eines Widerrufsrechts lieber ein Rückgaberecht einräumen möchte. Kann der Händler dies aber auch wirksam auf der Auktionsplattform eBay ?
Bundesgerichtshof: Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internetseite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der BGH über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internetseite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der BGH über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.
LG Leipzig: Ausschließliche Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay ist wettbewerbswidrig!
Das Landgericht Leipzig entschied, dass eine wirksame Einbeziehung des Rückgaberechts nur für den Fall stattfinde, wenn dieses dem Verbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform gem. § 126 b BGB eingeräumt werde. Genau dies sei aber bei eBay nicht möglich.
Das Landgericht Leipzig entschied, dass eine wirksame Einbeziehung des Rückgaberechts nur für den Fall stattfinde, wenn dieses dem Verbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform gem. § 126 b BGB eingeräumt werde. Genau dies sei aber bei eBay nicht möglich.
Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig
[ *„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“* |index.php?id=%2Fview&cid=2148&title=Widerrufs-+oder+R%FCckgaberecht+%96+was+ist+g%FCnstiger+f%FCr+Online-H%E4ndler%3F] So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).
[ *„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“* |index.php?id=%2Fview&cid=2148&title=Widerrufs-+oder+R%FCckgaberecht+%96+was+ist+g%FCnstiger+f%FCr+Online-H%E4ndler%3F] So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
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