Werberecht - Hotelbetreiber

Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zusätzliche Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig

Es stellt eine irreführende Werbung dar, wenn auf einer Internetseite, über die Hotelübernachtungen vermittelt werden, nicht schon im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen ist, dass zu dem dort angegebenen Übernachtungspreis noch Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers hinzukommen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und den Betreiber einer Website verurteilt, Werbung mit „Netto-Preisen“ für Hotelzimmer zu unterlassen.

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Vorratsräume vs. Raumvorrat: Werbung für Hotelzimmer kommt ohne Nennung des Vorrats aus

Hotels haben bei der Werbung für Übernachtungen keinen „Vorrat“ an Zimmern gem. Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG anzugeben. Dies entschied das Landgericht Tübingen in einem aktuellen Urteil (12.05.2010, Az. 5 O 309/09).

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Hotelverlosung im Internet: Als unerlaubtes Glücksspiel verboten

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein vom Niedersächsischen Innenministerium ausgesprochenes Verbot einer Hotelverlosung im Internet voraussichtlich rechtmäßig ist.

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Auch Hotels haben die Preisangabenverordnung im Internet zu beachten!

Es ging konkret um ein Hotel, welches das Internet zur Werbung nutzte. Diese Werbung verstieß, so das OLG Schleswig, gegen die PAngV, da dem Verbraucher bez. der Zimmer lediglich eine Preisspanne "von… bis…" mitgeteilt worden wäre. Eine nähere Aufschlüsselung der Preismargen erfolgte dagegen nicht - was sich als abmahnwürdig herausstellte...

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