Health-Claims Verordnung
Lebensmittelwerbung mit Aussage „verträglich“ kann unzulässig sein
Gut verträgliche Produkte im Angebot - auch gut verträglich mit dem Gesetz? Eine aktuelle Abmahnung beanstandet die Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „gut verträglich“, ohne die Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben einzuhalten. Was wurde im Einzelnen abgemahnt und wie können Sie rechtssicher mit gesundheitsbezogenen Angaben werben?
Gut verträgliche Produkte im Angebot - auch gut verträglich mit dem Gesetz? Eine aktuelle Abmahnung beanstandet die Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „gut verträglich“, ohne die Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben einzuhalten. Was wurde im Einzelnen abgemahnt und wie können Sie rechtssicher mit gesundheitsbezogenen Angaben werben?
OLG Hamburg: Verwendung des Begriffs „LowCarb“ für die Bezeichnung eines Müslis nach der Health-Claims-Verordnung unzulässig
In der Werbung und im Vertrieb von Nahrungsmitteln ist der Einsatz von Angaben, welche die förderliche Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe oder aber positive, gesundheitsrelevante Eigenschaften des Produktes selbst hervorheben, weit verbreitet. Die Zulässigkeit derartiger Aussagen hängt aufgrund ihres Gesundheits- oder Nährwertbezugs aber maßgeblich davon ab, ob eine entsprechende Entwendung durch die Health-Claims-Verordnung (HCV) genehmigt wurde, welche mit Blick auf bestimmte Inhaltsstoffe abschließende kategorische Listen erlaubter Angaben anführt. Mit Urteil vom 24.04.2014 (Az. 3 W 27/14) hat das OLG Hamburg entschieden, dass die Bezeichnung eines Müslis mit dem Titel „Low Carb“ mangels einer entsprechenden Aufführung in der Liste zulässiger Angaben eine unerlaubte Verwendung einer nährwertbezogenen Angabe nach Art. 8 Abs. 1 HCV darstellt und damit wettbewerbswidrig ist.
In der Werbung und im Vertrieb von Nahrungsmitteln ist der Einsatz von Angaben, welche die förderliche Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe oder aber positive, gesundheitsrelevante Eigenschaften des Produktes selbst hervorheben, weit verbreitet. Die Zulässigkeit derartiger Aussagen hängt aufgrund ihres Gesundheits- oder Nährwertbezugs aber maßgeblich davon ab, ob eine entsprechende Entwendung durch die Health-Claims-Verordnung (HCV) genehmigt wurde, welche mit Blick auf bestimmte Inhaltsstoffe abschließende kategorische Listen erlaubter Angaben anführt. Mit Urteil vom 24.04.2014 (Az. 3 W 27/14) hat das OLG Hamburg entschieden, dass die Bezeichnung eines Müslis mit dem Titel „Low Carb“ mangels einer entsprechenden Aufführung in der Liste zulässiger Angaben eine unerlaubte Verwendung einer nährwertbezogenen Angabe nach Art. 8 Abs. 1 HCV darstellt und damit wettbewerbswidrig ist.
LG Köln: gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis unzulässig
An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen.
Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial.
Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar.
Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.
An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen. Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial. Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar. Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.
Lebensmittel: EFSA schliesst Bewertung gesundheitsbezogener Angaben ab – Europäische Kommission plant Vorlage der Liste bis Jahresende
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat letzten Donnerstag die sechste und letzte Gutachten-Reihe zu den gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird nun bis Jahresende eine Liste der für Lebensmittel zugelassenen Angaben über alle Stoffe mit Ausnahme pflanzlicher Stoffe (sog. „Botanicals“) vorlegen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat letzten Donnerstag die sechste und letzte Gutachten-Reihe zu den gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird nun bis Jahresende eine Liste der für Lebensmittel zugelassenen Angaben über alle Stoffe mit Ausnahme pflanzlicher Stoffe (sog. „Botanicals“) vorlegen.
Experten uneins: über gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln
Ob und in welchem Ausmaß Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, ist unter Experten umstritten. Das wurde während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochmorgen zum Thema ”Nährwertprofile im Rahmen der Health Claims Verordnung“ deutlich. Die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union regelt seit dem 1. Juli 2007, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein sollen und wann sie zum Beispiel als gesund bezeichnet werden dürfen. Dr. Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass die ”Health Claims“ auf Lebensmitteln die Ausnahme bleiben müssten. Ansonsten hätten die Angaben keine Orientierungsfunktion mehr für die Verbraucher.
Ob und in welchem Ausmaß Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, ist unter Experten umstritten. Das wurde während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochmorgen zum Thema ”Nährwertprofile im Rahmen der Health Claims Verordnung“ deutlich. Die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union regelt seit dem 1. Juli 2007, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein sollen und wann sie zum Beispiel als gesund bezeichnet werden dürfen. Dr. Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass die ”Health Claims“ auf Lebensmitteln die Ausnahme bleiben müssten. Ansonsten hätten die Angaben keine Orientierungsfunktion mehr für die Verbraucher.
Im Bundestag notiert: Überwachung der Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung
Nach Angaben der Bundesregierung unterstützt diese die EU-Kommission fachlich und technisch bei der Überwachung der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1924/2006. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/2644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2504) hervor. Zudem unterrichte eine eingerichtete Arbeitsgruppe der European Food Safety Authority monatlich über Arbeitsplanung und Verfahrensstände. Betroffene Verbände und Unternehmen hätten die Möglichkeit, sich über beantragte Claims auf der Internetseite der EU-Kommission und der European Food Safety Authority zu informieren.
Nach Angaben der Bundesregierung unterstützt diese die EU-Kommission fachlich und technisch bei der Überwachung der Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1924/2006. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/2644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2504) hervor. Zudem unterrichte eine eingerichtete Arbeitsgruppe der European Food Safety Authority monatlich über Arbeitsplanung und Verfahrensstände. Betroffene Verbände und Unternehmen hätten die Möglichkeit, sich über beantragte Claims auf der Internetseite der EU-Kommission und der European Food Safety Authority zu informieren.
LG Berlin: Zur gesundheits- wie auch krankheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln
Das LG Berlin stellt in einem aktuellen Urteil (vom 03.01.2008, Az.52 O 122/07) klar, dass § 12 LFGB nicht nur die Werbung mit Angaben verbietet, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.
Das LG Berlin stellt in einem aktuellen Urteil (vom 03.01.2008, Az.52 O 122/07) klar, dass § 12 LFGB nicht nur die Werbung mit Angaben verbietet, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.
Online-Lebensmittelhändler: Bei gesundheitsbezogener Werbung unbedingt Art. 10 II der Health-Claims Verordnung beachten
Zurzeit werden Lebensmittelhändler abgemahnt, die im Internet ihre Lebensmittel zum Verkauf anbieten und dabei gesundheitsbezogen werben ohne die sich aus Art. 10 II der [Health.Claims Verordnung (HCV) |http://www.lk-blog.de/index.php/lebensmittelwerbung-zwei-jahr-health-claims-verordnung-ist-sie-ihnen-schon-bekannt.html] ergebenden Informationspflichten zu beachten.
Zurzeit werden Lebensmittelhändler abgemahnt, die im Internet ihre Lebensmittel zum Verkauf anbieten und dabei gesundheitsbezogen werben ohne die sich aus Art. 10 II der [Health.Claims Verordnung (HCV) |http://www.lk-blog.de/index.php/lebensmittelwerbung-zwei-jahr-health-claims-verordnung-ist-sie-ihnen-schon-bekannt.html] ergebenden Informationspflichten zu beachten.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
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- Batterien
- Bioziden
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- Lebensmitteln
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- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
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Informationen zu wichtigen Gesetzen
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- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
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