Namensrecht
Wer liebt den DJ ? Wendler vs. Wendler II
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger („Sie liebt den DJ“) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist und im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Der Wendler“ auf sich angemeldet hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger („Sie liebt den DJ“) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist und im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Der Wendler“ auf sich angemeldet hat.
P&C family business: Rücksichtnahme bei Werbung unter Gleichnamigen
Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in fünf Verfahren über die Frage entschieden, wie eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung gestaltet sein muss.
Der unter anderem für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in fünf Verfahren über die Frage entschieden, wie eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung gestaltet sein muss.
OLG Stuttgart: Kein Namensschutz nach dem Prioritätsgrundsatz bei fehlendem Interesse des Domaininhabers an Namenszusatz
<p class="MsoNormal">Das OLG Stuttgart hatte kürzlich über die Frage zu entscheiden, ob sich der Inhaber einer Domain gegenüber einer gleichnamigen Unternehmensgruppe auf den Prioritätsgrundsatz berufen kann, wenn er seinen Namen in Verbindung mit dem Zusatz "Unternehmensgruppe als Domain benutzt, obwohl er nicht unternehmerisch tätig ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2007, Az. 7 U 55/07).
<p class="MsoNormal">Das OLG Stuttgart hatte kürzlich über die Frage zu entscheiden, ob sich der Inhaber einer Domain gegenüber einer gleichnamigen Unternehmensgruppe auf den Prioritätsgrundsatz berufen kann, wenn er seinen Namen in Verbindung mit dem Zusatz "Unternehmensgruppe als Domain benutzt, obwohl er nicht unternehmerisch tätig ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2007, Az. 7 U 55/07).
Domain räumt keinerlei Rechte an dem Namen ein - Schutz nur durch Markenregistrierung möglich
Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
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