Domains und Kennzeichenrechte

All-in-4: Domains vs. Marken vs. Unternehmenskennzeichen? Wer gewinnt gegen wen?

All-in-4: Domains vs. Marken vs. Unternehmenskennzeichen? Wer gewinnt gegen wen?

Wer kennt das nicht? Ich habe eine Domain, jemand anderes will sie haben, muss ich sie ihm geben? Jemand hat eine Domain, ich will sie haben, muss er sie mir geben? Inwieweit spielen dabei eingetragene und nicht eingetragene Schutzrechte wie Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte eine Rolle und welches Recht ist am Ende das stärkste? Die IT-Recht Kanzlei stellt in diesem vierten Beitrag ihrer Serie zum Markenrecht vor, welche entscheidenden Weichenstellungen die Rechtsprechung bereits vorgenommen hat und was man daraus für das Domainrecht ableiten kann.

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Crashtest– Was passiert wenn Marke und Domain kollidieren?

Crashtest– Was passiert wenn Marke und Domain kollidieren?

Wenn Marke und Domain aufeinandertreffen, ist der Konflikt grundsätzlich nach markenrechtlichen Gesichtspunkten zu lösen. Das Prioritätsprinzip ist dabei meist das Schlüsselwort. So auch im kürzlich entschiedenen Fall des Landgerichts Köln vom 5. März 2013 (Az.: 33 O 144/12), in dem das Gericht der formellen Markenschutz genießenden Marke einen Unterlassungsanspruch gegen den Domaininhaber zugestand. Eine Löschung der Domain konnte die Klägerin dagegen nicht erreichen.

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First come, first served?-  Der Schutz von Geschäftsbezeichnungen durch § 12 BGB

First come, first served?- Der Schutz von Geschäftsbezeichnungen durch § 12 BGB

Dem Namensschutz durch § 12 BGB kommt vor allem im Bereich von Domainstreitigkeiten eine entscheidende Rolle zu. Hier kann nämlich nicht nur ein Unterlassungsanspruch, sondern sogar die Einwilligung zur Löschung eines Domainnamens erwirkt werden. Einfach ausgedrückt stellt sich das Problem der Gleichnamigkeit immer dort, wo zwei Unternehmen oder Privatpersonen über den gleichen Namen verfügen. Streiten sich also zwei Personen mit dem gleichen Namen um eine Domain, so gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Auch besser bekannt als „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

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#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

Eine Webpräsenz  ist mittlerweile für nahezu jedes Unternehmen obligatorisch. Der Weg dorthin beginnt zunächst mit der Wahl der richtigen Domain. Schon vor  der  Registrierung der Wunschdomain sollten hier die kennzeichenrechtlichen Besonderheiten beachtet werden, um Rechtverletzungen zu vermeiden.

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Marke vs. Domain: Wer sticht wen?

Marke vs. Domain: Wer sticht wen?

In Zeiten des Internets ist die effektive Verteidigung von Markenrechten dringender denn je. Immer wieder neuartigen Angriffen sehen sich die geschützten Worte und Bilder im virtuellen Raum ausgesetzt. Häufig taucht seit einigen Jahren das Problem auf, dass sich eine Internetdomain auf der einen und eine gleichlautende Wortmarke oder ein gleichlautendes Unternehmenskennzeichen auf der anderen Seite gegenüberstehen. Kann der Zeicheninhaber in einer solchen Situation die Löschung der Webadresse bewirken, obwohl diese domainrechtlich korrekt angemeldet wurde?, ist die Frage, mit der sich die Gerichte konfrontiert sahen und sehen. Im Folgenden sollen hierzu die gesetzliche Ausgangslage und die von der Rechsprechung vorgenommenen Konkretisierungen dargestellt werden.

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OLG Düsseldorf: Domain „Peugeot-Tuning” verletzt Markenrechte

OLG Düsseldorf: Domain „Peugeot-Tuning” verletzt Markenrechte

Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 21.11.2006, Az. I 20 U 241/05), dass die Verwendung der Kennzeichnung „Peugeot-Tuning“ als Second-Level-Domain markenrechtswidrig ist.

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Markenverletzung bei vollständiger Nennung des Firmennamens: In URL Pfad einer Website

Markenverletzung bei vollständiger Nennung des Firmennamens: In URL Pfad einer Website

Das OLG Hamburg (Beschluss vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10) hat  zuletzt entschieden, dass die unberechtigte Benutzung von fremden Firmennamen durch Dritte im Quelltext einer Website als Titel oder im URL-Pfad der Website markenrechtswidrig ist, sofern kein tatsächlicher Bezug zu dem Firmennamen besteht.

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