Domainanmeldungen
Augen auf bei der Domain-Wahl: Diese Fettnäpfchen müssen vermieden werden!
Am Anfang war die Domain: Der Internetauftritt und die damit verbundene Domain stellt das Aushängeschild eines jeden Online-Händlers dar. Die Wahl des Domainnamens muss also sitzen. Aber Achtung: Dabei gilt es einiges zu beachten, um nicht in rechtliche Fettnäpfchen zu treten. Damit der Domainname nachträglich nicht zum Reinfall wird, hier unsere 7 goldenen Regeln...
Am Anfang war die Domain: Der Internetauftritt und die damit verbundene Domain stellt das Aushängeschild eines jeden Online-Händlers dar. Die Wahl des Domainnamens muss also sitzen. Aber Achtung: Dabei gilt es einiges zu beachten, um nicht in rechtliche Fettnäpfchen zu treten. Damit der Domainname nachträglich nicht zum Reinfall wird, hier unsere 7 goldenen Regeln...
Stolperstein Domainname: Was bei der Wahl eines neuen Domainnamens aus rechtlicher Sicht zu beachten ist
Der Domainname ist neben dem Markennamen das A und O des Onlineshops. Aber was aus Marketingsicht oft schön und gut ist, ist aus zeichenrechtlicher Sicht ein Wagnis. Denn: Domains haben zeichen- und namensrechtliche Bedeutung. Wer hier einen falschen Namen wählt, verstößt schnell gegen diese Rechte. Hier ein kurzer Überblick über die rechtlichen Besonderheiten von Domains....
Der Domainname ist neben dem Markennamen das A und O des Onlineshops. Aber was aus Marketingsicht oft schön und gut ist, ist aus zeichenrechtlicher Sicht ein Wagnis. Denn: Domains haben zeichen- und namensrechtliche Bedeutung. Wer hier einen falschen Namen wählt, verstößt schnell gegen diese Rechte. Hier ein kurzer Überblick über die rechtlichen Besonderheiten von Domains....
All-in-3: Wie, was, warum - alles zu Domains!
Und es geht weiter mit der großen Serie im Kennzeichenrecht – diesmal mit den Domains: Wie komme ich zu einer Domain und welche Rechte gehen mit einer Domain einher? Was kann ich dagegen tun, wenn jemand anderes meinen Unternehmensnamen oder meine Marken als Domain nutzt? Die IT-Recht Kanzlei stellt in diesem dritten Beitrag der Serie zum Markenrecht vor, wie eine Domain eingetragen und gelöscht wird, und mit welchen Rechten sie in Konflikt geraten kann.
Und es geht weiter mit der großen Serie im Kennzeichenrecht – diesmal mit den Domains: Wie komme ich zu einer Domain und welche Rechte gehen mit einer Domain einher? Was kann ich dagegen tun, wenn jemand anderes meinen Unternehmensnamen oder meine Marken als Domain nutzt? Die IT-Recht Kanzlei stellt in diesem dritten Beitrag der Serie zum Markenrecht vor, wie eine Domain eingetragen und gelöscht wird, und mit welchen Rechten sie in Konflikt geraten kann.
eu.-Domains: Anmeldung nur für eu-ansässige Unternehmen?!
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann ein Unternehmen seine Marken nur dann als .eu-Domänennamen anmelden, wenn es in der EU ansässig ist. Zwar kann ein ansässiger Lizenznehmer eine solche Anmeldung vornehmen, und konnte auch von der bevorzugten Anmeldung während der Sunrise-Period profitieren, als Lizenznehmer gilt jedoch nur, wer die Marke selbst gewerblich nutzen darf
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann ein Unternehmen seine Marken nur dann als .eu-Domänennamen anmelden, wenn es in der EU ansässig ist. Zwar kann ein ansässiger Lizenznehmer eine solche Anmeldung vornehmen, und konnte auch von der bevorzugten Anmeldung während der Sunrise-Period profitieren, als Lizenznehmer gilt jedoch nur, wer die Marke selbst gewerblich nutzen darf
Domainregistrierung: "ß" als Zeichen für de.-Domains bald zulässig
Am 16. November 2010 wird die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains, DENIC, die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Damit folgt sie dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das LATIN SMALL LETTER SHARP S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt. Damit kann beispielsweise die Domain „straße.de“ registriert werden.
Am 16. November 2010 wird die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains, DENIC, die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Damit folgt sie dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das LATIN SMALL LETTER SHARP S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt. Damit kann beispielsweise die Domain „straße.de“ registriert werden.
OLG Frankfurt: Kennzeichenrechte entstehen mit der Benutzungsaufnahme des Domainnamens und nicht bereits mit dessen Registrierung
Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09), dass der Schutz eines Unternehmenskennzeichens, das als Domainname benutzt wurde, mit dem Beginn der Benutzung entsteht und nicht erst mit dessen Registrierung.
Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09), dass der Schutz eines Unternehmenskennzeichens, das als Domainname benutzt wurde, mit dem Beginn der Benutzung entsteht und nicht erst mit dessen Registrierung.
Vorsicht bei Domainanmeldungen: Namensschutz gilt auch für Abkürzungen!
Abkürzungen können bei der Registrierung als Domain eine Namensrechtsverletzung im Sinne des § 12 BGB darstellen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 30.10.08 (Aktenzeichen: 2-03 O 291/08).
Abkürzungen können bei der Registrierung als Domain eine Namensrechtsverletzung im Sinne des § 12 BGB darstellen. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 30.10.08 (Aktenzeichen: 2-03 O 291/08).
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