Benutzungsverbot

OLG Hamburg: Benutzungsverbot begründet keine Pflicht zur Dekonnektierung einer Domain

Im Rahmen einer Domainstreitigkeit hatte das OLG Hamburg über die Frage zu entscheiden, ob ein Domaininhaber, dem im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens verboten worden war, eine bestimmte Bezeichnung als Anschrift einer Internet-Domain zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, gegen dieses Verbot verstößt, indem er nach Ausspruch des Verbots über die streitgegenständliche Domain auf einen sog. Baustellenhinweis verlinkt.

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