Mängelrüge

Müssen Händler die Einsendekosten zur Mängelprüfung übernehmen?

Händler haben vor Anerkennung etwaiger Gewährleistungsansprüche das Recht, die beanstandete Ware auf Mängel zu untersuchen. Im Fernabsatz kann dazu regelmäßig die Einsendung der vermeintlich mangelhaften Ware verlangt werden. Doch wer trägt in diesem Fall die Einsendekosten?

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Zur Frage, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss

Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom "normalen" Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch für Büroausstattung.

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