Web-Portalverträge

Der Webportalvertrag: Was ist zu beachten?
07.01.2009, 12:04 Uhr | Web-Portalverträge

Der Webportalvertrag: Was ist zu beachten?
Der Webportalvertrag: Was ist zu beachten?

Webportale sind die Marktplätze der Zukunft. Sie bieten Anbietern die Möglichkeit, eigene Angebote über ein Portal abzugeben, mit geringem Aufwand einen großen Kundenkreis anzusprechen und ihre Geschäftsfelder zu etablieren. Auch kann der Portalinhaber gewisse Aufgaben, wie Werbung und Fakturierung übernehmen. Er wird für diese Leistungen honoriert. Aus juristischer Sicht ist es wichtig, in dem Vertrag zwischen Portalinhaber und Shopbetreiber die Rechte und Pflichten der Parteien und deren Haftung detailliert festzulegen. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Informationen über einen Web-Portalvertrag aus der Sicht des Portalinhabers zusammen.

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